GKV-Spitzenverband und VDZI einigen sich

3 Prozent höhere Preise für zahntechnische Leistungen ab Januar 2020

ck/pm
Ab 1. Januar 2020 erhöhen sich die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für die Regelversorgung im befundbezogenen Festzuschuss-System beim Zahnersatz um 3 Prozent. Darauf verständigten sich der GKV-Spitzenverband und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI).

Hintergrund ist § 57 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches, Buch V zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Über die Vereinbarung informieren die Vertragspartner den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der jeweils bis zum 30. November eines Kalenderjahres die Befunde, die zugeordneten Regelversorgungen sowie die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge im Bundesanzeiger bekannt macht.

 

 

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