Ärztepräsident lehnt Beihilfe zum Selbstmord ab

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Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat Forderungen, Ärzten die Beihilfe zur Selbsttötung zu erlauben, widersprochen: "Der Arzt als billiger Tötungsmedikamentebeschaffer, das kann ja wohl nicht gemeint sein", sagte er.

Die moderne Palliativmedizin und Hospize bieten auch Schwerkranken viele Möglichkeiten, ihr Leben schmerzlos, aber würdevoll zu Ende zu leben, sagte er der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Samstag. Würde Beihilfe zum Suizid eine ärztliche Aufgabe, dann müsste die nach den Regeln der ärztlichen Kunst erledigt werden.

"Tötung auf Verlangen ist falsch!"

Welche Folgen das haben könnte, wolle er sich gar nicht erst ausmalen, sagte Montgomery. "Das sind ja nicht nur todbringende Infusionen", sagte Montgomery dem Blatt. "Am Ende gäbe es noch eine Abrechnungsziffer für Beihilfe zum Selbstmord. Nein, das ist Tötung auf Verlangen, und die ist falsch, sie verstößt gegen ärztliche Ethik." 

Im Bundestag will man voraussichtlich 2015 die Sterbehilfe reformieren, schreibt die Zeitung. Die Parteien haben laut FAZ angekündigt, dafür den Fraktionszwang aufzuheben, weil es um Fragen von Ethik und Moral geht. Zuletzt hatten mehrere Politiker dafür plädiert, Ärzten dieses Recht zu geben, darunter Carola Reimann, die als stellvertretende Fraktionsvorsitzende eine der Wortführerinnen der Debatte in der SPD ist.

Ethische Debatte - auch in der Politik

Aus der Union hatte sich der stellvertretende Bundestagspräsident Peter Hintze dafür ausgesprochen. Der CDU-Politiker stellte sich damit gegen den Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (beide CDU). Sie wollen die organisierte Beihilfe zum Suizid verbieten, alles andere aber so belassen und damit gegen Organisationen vorgehen, die Schwerkranken Hilfe zur Selbsttötung anbieten. Dabei soll keine Rolle spielen, ob sie dafür Geld verlangen oder nicht. 

Befürworter der Sterbehilfe meinen, der unterstützte Suizid helfe schwerkranken Menschen nicht nur wunschgemäß aus dem Leben zu scheiden, sondern er achte auch ihr Recht auf Selbstbestimmung.

Ärzten untersagt: Beihilfe zum Selbstmord

Beihilfe zum Selbstmord steht in Deutschland nicht unter Strafe. Ärzten ist sie nach ihrem Berufsrecht untersagt. Das Strafrecht verbietet allerdings die Tötung auf Verlangen und sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Laut Montgomery ist eine den Ärzten gesetzlich zugestandene Erlaubnis zur Beihilfe zum Suizid aber nichts anderes als Tötung auf Verlangen. Dies könne, konsequent zu Ende gedacht, zur Euthanasie führen und die Lebenschancen Alter, Behinderter, Dementer und Schwerkranker dramatisch einschränken. "Denn", sagte er der FAZ, "machen wir uns nichts vor, einmal auf die schiefe ethische Ebene gelangt, kann ein vermeintlich individuelles Recht durch gesellschaftlichen Druck zur Pflicht werden."

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