Kauf von Arztpraxen und MVZs durch Investoren

Augenärzte-Verband fordert Maßnahmen gegen Monopolbildung

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Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) fordert von der Politik, dass Praxen und MVZ ihre Besitzverhältnisse transparent machen und die Anzahl der MVZ für die Betreiber begrenzt wird.

Ende September hat der Landtag von Schleswig-Holstein die Bundesregierung aufgefordert, Maßnahmen gegen das zunehmende Vordringen von Konzernen und Finanzinvestoren in die Strukturen der ärztlichen Versorgung zu treffen.

„Wir begrüßen, dass das Land Schleswig-Holstein die Missstände erkannt und benannt hat. Um diese aufzulösen, braucht es jetzt konkrete Maßnahmen von der Bundespolitik“, sagte DOG-Generalsekretär Prof. Dr. Claus Cursiefen, Direktor des Zentrums für Augenheilkunde an der Uniklinik Köln. Bereits heute litten 18 Millionen Menschen in Deutschland an den Volkskrankheiten Glaukom oder Katarakt, diabetischer Retinopathie oder altersabhängiger Makuladegeneration und wegen des demografischen Wandels werde diese Zahl bis 2030 um weitere 50 Prozent steigen.

WEnn nur noch lukrative Behandlungen angeboten werden

„Im Mittelpunkt des ärztlichen Handelns muss immer das Patientenwohl stehen und nicht der wirtschaftliche Profit“, betonte Cursiefen. Jedoch bestehe zunehmend die Gefahr, dass in den renditeorientierten Niederlassungen vermehrt nur noch lukrative Behandlungen angeboten werden, während andere Versorgungsaufgaben leiden beziehungsweise von anderen Leistungsträgern erbracht werden müssten.

Die DOG weist darauf hin, dass Finanzmittel, die als Rendite an Investoren ausgeschüttet und so dem Gesundheitssystem entzogen werden, dann in der Patientenversorgung fehlen – insbesondere, um die Behandlung komplexerer Fälle zu refinanzieren. „Deren Behandlung müssen zunehmend Einrichtungen wie etwa Augenkliniken in öffentlicher Trägerschaft stemmen, die dadurch in finanzielle Schieflage geraten können. Die Kommerzialisierung erhöht so langfristig das Risiko von Versorgungsengpässen“, warnte Cursiefen.

Die Anzahl an Niederlassungen muss begrenzt sein

„Um auch in Zukunft sicherzustellen, dass die wachsende Zahl an Patientinnen und Patienten in der Augenheilkunde gut versorgt werden kann, muss die Anzahl an Niederlassungen, die ein Unternehmen in einer Region inne haben darf, begrenzt werden“, forderte DOG-Sprecher Prof. Dr. Horst Helbig, Direktor der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Regensburg. Nur so könne sichergestellt werden, dass die augenärztliche Versorgung einer gesamten Region nicht von einem einzelnen Unternehmen abhängt und beispielsweise im Falle eines Konkurses vollständig zusammenbricht.

Darüber hinaus müssten die Besitzverhältnisse der Praxen und MVZ transparent sein. „Patientinnen und Patienten haben ein Recht zu erfahren, wer die Praxis oder das MVZ, in dem sie behandelt werden, betreibt“, ergänzte Helbig.

Die DOG ist die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Augenheilkunde in Deutschland. Sie hat mehr als 8.000 Mitglieder. Ziel der DOG ist, die Forschung in der Augenheilkunde zu fördern. Gegründet im Jahr 1857 in Heidelberg ist die DOG die älteste augenärztliche Fachgesellschaft der Welt und die älteste fachärztliche Gesellschaft Deutschlands.

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