Erster Prototyp ab 2021

BMG arbeitet an nationalem Gesundheitsportal

sg
Seriöse und verlässliche Gesundheitsinformationen im Internet – dafür soll es ab 2021 ein staatliches Portal geben, bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den zm.

Aktuell werden ein Feinkonzept sowie ein erster Prototyp zur Visualisierung erarbeitet, heißt es aus dem BMG auf Anfrage der zm. Die weiteren Ausführungen sind schwammig: Anschließend sei die Aufnahme eines Probebetriebes geplant. Während dieser Zeit sollen das Portal, die Anwendungen und dahingehende Organisationsformen gestaltet, getestet und optimiert werden; der Umfang soll agil erweitert werden.

Hintergrund: Union und SPD hatten den Aufbau eines "nationalen Gesundheitsportals" im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Portal ist als zentrales deutsche Internetangebot für Informationen rund um Fragen zur Gesundheit gedacht. Zudem soll es einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung leisten. 2017 beauftragte die Große Koalition das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Erarbeitung eines Konzepts. Zwar hatte das IQWiG September 2018 sein Konzept vorgelegt, die Zustimmung aber vom BMG dazu nicht bekommen.

Inhalte sind evidenzbasiert, werbefrei und nicht kommerziell

Das IQWiG geht in seinem Konzept von 50 Mitarbeitern für den Betrieb des Portals aus, bei jährlichen Kosten von rund fünf Millionen Euro. Für die Webseite würden laut Konzept bereits bestehende Angebote zusammengeführt. Die Kriterien für die Inhalte: evidenzbasiert, werbefrei und nicht kommerziell. Sogenannte Content Partner könnten Portale wie www.patienten-information.de sein, das gemeinsam von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getragen wird, das Portal www.krebsinformationsdienst.de des Deutschen Krebsforschungszentrums oder das vom IQWiG selbst betriebene Portal www.gesundheitsinformation.de .

Laut Presseberichten wird das IQWiG-Konzept vom BMG gerade überarbeitet. Bei der Anfrage der zm gibt sich das BMG wortkarg und machte keine näheren Angaben zu weiteren Umsetzungsschritten oder möglichen Trägern. Details würden "in Kürze auf der Seite des Bundestags veröffentlicht", heißt es knapp.

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