"Ob und wann der Bericht veröffentlicht wird, wird nach dessen Vorliegen entschieden. Einen Zwischenbericht gibt es nicht", heißt es in der Antwort von Thomas Gebhart, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
In der der zm vorliegenden Antwort heißt es, dass die vom BMG eingesetzte Kommission, die ihre Arbeit Ende August 2018 aufgenommen hatte, aktuell im Zeitplan liegt und ihren Bericht voraussichtlich bis Ende 2019 der Bundesregierung vorlegen wird.
Auch für die sechs Begleitstudien, die auf Empfehlung der Kommission vom BMG beauftragt wurden gilt: die Bundesregierung entscheidet erst nach Sichtung der Ergebnisse über eine mögliche Veröffentlichung.| zm_mg
Wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht, hatte das Gremium sieben Anhörungen mit betroffenen Organisationen und Verbänden durchgeführt. Dazu gehören in chronologischer Reihenfolge der Gespräche:
- Bundesärztekammer
- GKV-Spitzenverband
- Bundespsychotherapeutenkammer
- PKV-Verband
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Deutsche Krankenhausgesellschaft
- Sozialverband VdK Deutschland
- BAG Selbsthilfe
- Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat
- Ministerium der Finanzen, Rheinland-Pfalz
- Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburg
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- sowie mit Prof. Dr. Jürgen Wasem und der Universität Duisburg-Essen.
Für die FDP-Bundestagsfraktion zeigt die Antwort, dass die Bundesregierung einen "Geheimakt" plant, zitiert das Deutsche Ärzteblatt Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion. Sie beklagt, "es erweckt den Anschein, dass je nach Ausrichtung des Endergebnisses entschieden wird, ob sie den Bericht veröffentlichen oder nicht".
Auch der Zahnarzt und Bundestagsabgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg fand deutliche Worte: "Ich fordere Bundesminister Spahn auf, den Bericht der Kommission nach Vorlage an die Bundesregierung der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zeitgleich sollten auch die eingeholten Gutachten veröffentlicht werden. Angesichts der Tragweite einer möglichen Vereinheitlichung der Gebührenordnungen muss die Öffentlichkeit in die Lage versetzt werden, auf der Basis aller vorliegenden Informationen zu diskutieren."
Es dürfe keinen Wissensvorsprung des Ministers geben, sagte er. Und: "Im Übrigen bin ich nach wie vor sehr skeptisch betreffend eine einheitlichen Gebührenordnung: Legt man die bisherige Gebührenordnung der GKV zu Grunde, werden dem Gesundheitswesen viele finanzielle Mittel entzogen, die indirekt auch den gesetzlich Versicherten dienen. Legt man die bisherige private Gebührenordnung zu Grunde, sind Beitragssatzsteigerungen die Folge."
Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV)
Die Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungswesen (KOMV) wurde am 22. August 2018 ins Leben gerufen. In ihr arbeiten 13 Professoren sowie vier Geschäftsstellen-Mitarbeiter. Die Zusammensetzung war im Juni vom Bundeskabinett beschlossen und eine Vergütung von 562.000 Euro vorgesehen worden. Zur Zusammensetzung des Gremiums heißt es in einer Mitteilung des BMG: "Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfügen über medizinische, gesundheitsökonomische, sozial- oder verfassungsrechtliche Expertise."
Gewählter Vorsitzender ist Prof. Dr. Wolfgang Greiner. Er ist seit 2010 Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen; seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement der Universität Bielefeld sowie Mitglied der wissenschaftlichen Beiräte der DAK, der TK und des IQWiG.
Die Einsetzung der KOMV geht auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD zurück. Darin ist festgehalten, dass sowohl die ambulante Honorarordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung für die Abrechnung privatärztlicher Leistungen (GOÄ), reformiert werden müssen. Von der KOMV sollen Vorschläge für ein modernes Vergütungssystem vorgelegt werden, das den Versorgungsbedarf der Bevölkerung und den Stand des wissenschaftlichen Fortschritts abbildet. Inklusive der Ausgaben für die beauftragten Begleitstudien belaufen sich die Kosten für die Arbeit der Kommission auf rund 845.000 Euro.
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