Neue Rahmenpläne für die berufliche Pflegeausbildung

Die Mundhygiene ist integriert

pr/pm
Ab Januar 2020 stehen erstmals bundeseinheitliche Rahmenpläne für die Ausbildung von Pflegekräften zur Verfügung. Das Besondere: Dort ist jetzt auch die Zahn- und Mundpflege mit integriert.

Neue Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne stehen für die ab dem 1. Januar 2020 beginnenden neuen Pflegeausbildungen jetzt zur Verfügung. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit konkrete Anhaltspunkte für die Ausgestaltung der neuen Ausbildungen. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Pläne jetzt veröffentlicht. Damit stehen erstmals bundeseinheitliche Pläne für diesen Bereich zur Verfügung.

Die Rahmenpläne haben empfehlende Wirkung und können von den Ländern zur Entwicklung ihrer Lehrpläne und von den Trägern der praktischen Ausbildung für ihre Ausbildungspläne herangezogen werden.

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium hatten die Pläne, die von einer Fachkommission erarbeitet wurden, auf Vereinbarkeit mit dem Pflegeberufereformgesetz geprüft und freigegeben. Nach einem langjährigen Vorbereitungsprozess werden die Pflegeausbildungen in Deutschland nun ab 2020 durch das Pflegeberufereformgesetz grundlegend neu geregelt.

Zum Hintergrund

Während des langwierigen Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens hatten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und die Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ) mehrfach ihr Konzept über curriculare Unterrichtsbausteine zur Mundhygiene in der Pflegeausbildung bei Gesprächen mit Ministerien und Pflegefachverbänden eingebracht.

In drei curricularen Einheiten ist eine Kompetenzvermittlung zur Zahn- und Mundpflege vorgesehen

Ziel war, das Thema Mundgesundheit in die Ausbildung von Pflegefachkräften zu integrieren. Die zahnärztliche Initiative scheint nach Einschätzung der BZÄK erfolgreich gewesen zu sein: In drei von elf curricularen Einheiten ist jetzt eine Kompetenzvermittlung der Pflegekräfte zu den Aspekten Zahn- und Mundpflege, Mundschleimhauterkrankungen, Zahnstatus und Zahngesundheit vorgesehen.

Stundenvorgaben zur zeitlichen Verteilung der Inhalte im Ausbildungsverlauf gibt es allerdings nicht. Sie müssen je nach Einsatzort und Gegebenheiten im Einsatzbereich nach Bedarf festgelegt werden.

Es ist nun Sache der Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildungen, die Rahmenpläne zu konkretisieren und umzusetzen.

Das sollen Pflegekräfte in der Ausbildung lernen

  • Pflegerische Unterstützung oder entwicklungsbedingte Übernahme bei der Selbstversorgung geben (Körperpflege/Kleiden, Zahn- und Mundhygiene, Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Ausscheidung) und dabei für die Patientensicherheit sorgen.

  • Durchführung von typischen Pflegesituationen in der Basispflege (zum Beispiel Körper- und Mundpflege, Anreichen von Speisen und Getränken, Versorgung mit Inkontinenzmaterialien...).

  • Bereitschaft zu gesundheitsförderlichen/präventiven Verhaltensweisen in verschiedenen Altersstufen aufweisen, zum Beispiel im Hinblick auf Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen, Bewegung, Ernährung, Lebensstil, Rauchen, Zahngesundheit oder Schlaf.

  • Weitere Pflegediagnosen und -phänomene im Zusammenhang mit kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase erkennen, zum Beispiel chronische Schmerzen, Obstipation, Übelkeit und Erbrechen oder Mundschleimhautprobleme.

  • Palliative Care als Konzept und Versorgungsansatz unterstützen, insbesondere Leiden lindern und vorbeugen sowie Wohlbefinden fördern im Rahmen des Schmerzmanagements, etwa bei Mundschleimhautproblemen

  • In Rollenspielen Pflegeinterventionen üben, zum Beispiel spezielle Mundpflege

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