Störung der Tele­ma­tik­infra­struk­tur (TI)

gematik soll Dienstleister überzeugen, keine Rechnung zu stellen

mg
Nach Ansicht der gematik sind die Kosten für die Behebung der aktuellen TI-Störung beim Abgleich des Versichertenstammdaten-Managements (VSDM) durch die laufende Pauschale an die Arzt- und Zahnarztpraxen abge­deckt. Das geht aus einem gestern gefassten Beschluss ihrer Gesellschafter hervor.

Laut einem gestern gefassten Beschluss ihrer Gesellschafter wird die gematik beauftragt, "deutliche Gespräche mit den Spitzen der Dienstleister zu der Übernahme der Kosten durch die Pauschalen gem. Anlage 32 Bundesmantelvertrag zu führen". Erklärtes Ziel sei, "die Kosten nicht den Leistungserbringern in Rechnung zu stellen".

Sollte in einzelnen Fällen die Kosten nicht ausreichend über die Pauschalen gedeckt werden, würden die Kosten - vorbehaltlich einer juristischen Prüfung - in "angemessener Höhe erstattet". Hierfür soll die gematik Schadenersatzansprüche gegen den Schadensverursacher prüfen, dieser wird namentlich jedoch nicht benannt. Zur Dimension dieser möglichen Kostenerstattung enthält der Beschluss keine Angaben.

Die Gesellschafter der gematik: Das BMG hält 51 Prozent

Die Gesellschafter der gematik:

Das BMG hält 51 Prozent

Außerdem wird sie beauftragt, bezüglich der "Initialkosten" Gespräche mit der Firma Arvato zu führen. Darüber hinaus soll sie eine "Task Force Finanzierung" mit allen Gesellschaftern einrichten und damit eine Anlaufstelle aufbauen.

Nachfragen der zm, wie der Stand der Gespräche der gematik mit den Dienstleistern zur Übernahme der Kosten ist oder welche Regelungen für künftige Störungen getroffen wurden, blieben von der gematik als auch vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) unbeantwortet.

Die Kostenregelung für die Störungsbehebung ist sichergestellt

In einer neuen Pressemitteilung stellt die gematik nun aber fest, dass die Kostenregelung für Störungsbehebung sichergestellt sei. Zur Behebung der aktuellen Störung könnten die betroffenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten auf die bestehenden Vertragsbeziehungen zu den IT-Servicepartnern zurückgreifen.

Da die in den bestehenden Finanzierungsvereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KBV/KZBV) und dem GKV-Spitzenverband geregelte Betriebskostenpauschale auch den Betrieb des Konnektors, inklusive Wartung, Support, Updates und Konfiguration beinhalte, seien die IT-Servicepartner gegenüber den Leistungserbringern zur Behebung der Störung verpflichtet.

"Um das zu sicherzustellen, wird die gematik im Einklang mit ihren Gesellschaftern in Gesprächen mit den IT-Servicepartnern der medizinischen Einrichtungen darauf hinwirken, dass die Behebung der Störung im Rahmen der Betriebskostenpauschale erbracht wird", heißt es in der Mitteilung. Über eine Lösung für etwaige Sonderfälle darüber hinaus fänden aktuell intensive Gespräche statt.

Betroffene sollen schnell handeln und gut dokumentieren

Die gematik empfiehlt von der Störung betroffenen Leistungserbringern – sofern sie das Update nicht selbst vornehmen –, einen Termin mit ihrem IT-Servicepartner umgehend, noch in diesem Monat, zu vereinbaren, um das erforderliche Update in Zusammenarbeit mit ihm manuell per Fernwartung oder bei einem Vor-Ort-Termin einzuspielen. Für etwaige Kostenerstattungen sei eine gute und nachvollziehbare Dokumentation durch die Betroffenen notwendig.

Björn Kalweit, Leiter Operations bei der gematik: „Die aktuelle Situation erfordert das Engagement aller – das ist uns bewusst. Wir bitten auch insbesondere die betroffenen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, sich bei der Lösung aktiv einzubringen. Danke an all jene, die das bereits gemacht haben.“

Offline-Verfahren zum Versichertenstammdaten-Management weiter möglich

Offline-Verfahren zum Versichertenstammdaten-Management weiter möglich

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