Elektronische Gesundheitsakte

HEK beauftragt IBM

pr/pm
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) hat den Auftrag für ihre elektronischen Gesundheitsakte an IBM als Dienstleister vergeben. Die Akte „smarthealth“ soll die bereits bestehende Service-App erweitern.

Mit „smarthealth“ will die HEK ihren Versicherten in Form einer elektronischen Gesundheitsakte die Möglichkeit bieten, persönliche Gesundheitsdaten digital an einem sicheren Ort zu speichern und selbst zu managen. Der Zugang erfolgt über die bereits bestehende HEK-Service-App, die Nutzung ist kostenfrei.

Wie jetzt bekannt wurde, wird die persönliche Gesundheitsakte durch IBM bereitgestellt und innerhalb Deutschlands gehostet. Nutzerfreundlichkeit und Datensicherheit sollen HEK und IBM zufolge im Mittelpunkt stehen. Der Ausbau von „smarthealth“ um die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Patientenakte (ePA) soll zum 1. Januar 2021 erfolgen.

Jederzeit und an jedem Ort Zugriff auf Gesundheitsdaten

Über die Service-App haben die Versicherten der Kasse zufolge jederzeit und an jedem Ort direkten Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten und medizinischen Informationen. „smarthealth“ bietet eine Übersicht der ärztlichen Behandlungen, Medikamente, Impfungen und Diagnosen sowie die Möglichkeit, selbst Dokumente wie zum Beispiel Röntgenbilder oder Laboruntersuchungen hochzuladen. „Egal ob im Urlaub, beim Arztwechsel oder im Krankenhaus, unsere Kunden haben sämtliche medizinischen Daten auf ihrem Smartphone stets zur Hand.“, heißt es bei der HEK dazu. „Dadurch können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungsabläufe effizient organisiert werden.“

Einen Zugang erhalten die HEK-Versicherten nach digitaler Identifizierung ausschließlich über die HEK Service-App. Diese ist mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gegen missbräuchlichen Zugriff geschützt. „smarthealth“ ist demzufolge dabei mit den jeweils aktuellsten Verschlüsselungsmethoden gesichert. Die Daten werden inhaltsverschlüsselt (End-to-End) auf Servern gespeichert, die in Deutschland stehen und damit unter das deutsche Datenschutzrecht fallen.

Nur die Versicherten selbst können demnach ihre eigenen Daten

Nur die Versicherten selbst können demnach ihre eigenen Daten lesen. Weder die HEK noch die IBM oder die behandelnden Ärzte können die Daten einsehen. Die Entschlüsselung der Daten erfolgt erst auf dem Smartphone und nur der Versicherte bestimmt, mit wem er welche Informationen teilt, schreibt die Krankenkasse dazu.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.