Monopolisierung bei Medizinischen Versorgungszentren

KBV warnt vor einem Ausverkauf der Arztpraxen

ck/pm
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor einem Ausverkauf der Arztpraxen durch renditeorientierte Unternehmen: "Die zunehmende Monopolisierung bei Medizinischen Versorgungszentren muss gestoppt werden", fordert KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Die KBV unterstütze deshalb die Forderung des Bundesrats nach strengeren Regelungen. „Die Organisation ambulanter ärztlicher Versorgung darf nicht marktbeherrschenden Anbieterstrukturen überlassen werden“, betonte Gassen. Anlass für seine Sorge: Tendenzen zur Bildung konzernartiger Strukturen in der ambulanten Versorgung und von MVZ-Ketten - gefördert von Kapitalinvestoren.

„Wir teilen die Sorge der Bundesländer, dass das Konstrukt der Medizinischen Versorgungszentren zunehmend missbraucht werden könnte“, sagte Gassen. Die Übernahme immer weiterer ambulanter Versorgungsanteile durch Kapitalinvestoren erreiche in manchen Fachgebieten Größenordnungen, die eine gefährliche Konzentration von Versorgungsleistungen in den Händen weniger Investoren mit sich bringe.

Es müsse verhindert werden, dass Renditevorgaben das ärztliche Tun bestimmen!

Gassen stellte zugleich klar, dass sich die Kritik nicht pauschal gegen MVZ richte. Die Einrichtungen ergänzten das Versorgungsangebot sehr gut und böten gerade jungen Ärzten, die nicht sofort eine eigene Praxis übernehmen wollen, einen Einstieg in die ambulante Versorgung. Auch deshalb müsse verhindert werden, dass Renditevorgaben das ärztliche Tun bestimmen.

Gefährlich sind regionale Versorgungsoligopole und versorgungsferne Renditeerwartungen

Vor einer immer stärker werdenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens warnt auch Dr. Stephan Hofmeister. Auf dem Praxisnetzgipfel in Berlin sagte der stellvertretende KBV-Chef, er habe nichts gegen Investitionen, sie seien erforderlich und Basis jeder selbstständigen Arbeit. „Was gefährlich ist, sind regionale Versorgungsoligopole und versorgungsferne Renditeerwartungen“.

"Wir befürchten, dass die Praxisnetze dabei Gegenstand unternehmerischer Interessen werden könnten", führte Hofmeister aus. Die KBV halte eine Anpassung des Paragrafen 105 Abs. 5 SGB V im TSVG für zielführender, der eine enge Zusammenarbeit zwischen Praxisnetz und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) vorsieht.

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