Neues Gesetz in Arbeit

Krankschreibung per Videosprechstunde soll dauerhaft möglich werden

pr
Arbeitnehmer sollen dauerhaft die Möglichkeit erhalten, sich in bestimmten Fällen ausschließlich per Videosprechstunde krankschreiben zu lassen. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor, der jetzt vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf den Weg gebracht wurde.

Das BMG hat den Referentenentwurf zum Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) vorgelegt. Ein wichtiger Punkt von vielen: die dauerhafte Möglichkeit, sich nach einer Videosprechstunde mit dem Arzt krankschreiben zu lassen. Zudem sollen Videosprechstunden auch für Heilmittelerbringer und Hebammen ermöglicht werden.

„Insbesondere bei einfach gelagerten Erkrankungsfällen und zur Vermeidung von Infektionen über Wartezimmer sollte die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde auch im Rahmen einer ausschließlichen Fernbehandlung erfolgen können“, heißt es in dem Gesetzesentwurf wörtlich.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll daher beauftragt werden, die AU-Richtlinie anzupassen und eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in geeigneten Fällen auch im Rahmen der ausschließlichen Fernbehandlung ohne vorherige Präsenzbehandlung ermöglichen. Die Vermittlung von Vor-Ort-Arztterminen soll um die Vermittlung telemedizinischer Leistungen ergänzt werden, so dass Versicherte ein Angebot aus einer Hand erhalten.

In dem Referentenentwurf ist eine Vielzahl weiterer Regelungen vorgesehen. So werden mit den Heil- und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie sowie von Leistungen in zahntechnischen Laboren weitere Gesundheitsberufe an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden.

Zu weiteren geplanten Regelungen gehören: dieTI anwendungsfreundlicher zu gestalten und Nutzungsmöglichkeiten zu erweitern, das E-Rezept und elektronische Patientenakte weiterzuentwickeln. Versicherte sollen über ihre ePA und das elektronische Rezept Informationen direkt auf dem Nationalen Gesundheitsportal des BMG abrufen können.

Die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf läuft bis zum 7. Dezember 2020.

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