Bundesrat stimmt zweitem Pandemiegesetz zu

Mehr Tests und mehr Meldepflichten

pr
Nach der Verabschiedung im Bundestag hat auch der Bundesrat dem Zweiten Pandemiegesetz zugestimmt. Damit gibt es jetzt mehr Corona-Tests und eine Ausweitung der Meldepflicht.

Für den zahnärztlichen Berufstand heißt das, dass eine wichtige Regelung nun auf den Weg gebracht wurde: Die neue Approbationsordnung wird ab 1. Oktober 2020 umgesetzt.

Vor allem sollen künftig auch für Tests zur Früherkennung einer Coronavirusinfektion die Kosten übernommen werden, sofern dies durch Rechtsverordnung festgelegt wird. Das Bundesgesundheitsministerium kann die gesetzlichen Krankenkassen per Verordnung verpflichten, die Tests grundsätzlich zu bezahlen, auch wenn jemand keine Symptome zeigt.

Mehr Tests sollen auch im Umfeld von besonders gefährdeten Personen erfolgen, beispielsweise in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Weiterhin gehört dazu die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, eine erweiterte Meldepflicht für Labore und Gesundheitsämter oder eine Prämie für Beschäftigte in der Pflege.

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