Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Neue Gutachten bestätigen die Gefahr von Investoren-MVZ für die Versorgung

mg/pm
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), hat mit Blick auf die Ergebnisse zweier jüngst erschienener Gutachten die Notwendigkeit der Einführung eines iMVZ-Registers bekräftigt.

Die Gutachten zeigten klar und nachvollziehbar, dass die von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ) ausgehenden Gefahren für die vertragszahnärztliche Versorgung trotz der Regelung im Terminservice- und Versorgungsgesetz fortbestehen, teilt die KZBV mit.

iMVZ leisten kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung

"Der Anteil der iMVZ an der Versorgung beläuft sich inzwischen auf mehr als 20 Prozent an allen MVZ im zahnärztlichen Bereich", sagte Dr. Eßer. "Dabei leisten iMVZ kaum einen Beitrag zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und lassen sich gerade nicht in strukturschwachen und ländlichen Regionen nieder."

Stattdessen belegen die Gutachten, dass iMVZ sich vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen ansiedeln - also an Orten mit einer überdurchschnittlich einkommensstarken, jüngeren Bevölkerungsstruktur.

Eßer: „iMVZ beteiligen sich auch nicht nennenswert an der Versorgung vulnerabler Gruppen, insbesondere von pflegebedürftigen Menschen und Kindern. Die Gutachten bestätigen darüber hinaus unsere Sorge, dass in iMVZ zahnmedizinische Entscheidungen von Kapitalinteressen überlagert werden.“

Eßer forderte, dass die mit dem TSVG eingeführte Regelung passgenau fortentwickelt werden muss. Konkret solle vor allem die Konzentration von iMVZ in urbanen, bereits gut bis überversorgten Regionen beschränkt werden.

Mehr Transparenz über die Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen

Zudem sei es zwingend notwendig, mehr Transparenz über die Eigentümer- und Beteiligungsstrukturen von iMVZ zu schaffen. „Dazu sollte ein verpflichtendes MVZ-Register geschaffen und in die Zulassungsverordnung für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte spezifisch auf MVZ zugeschnittene Eignungskriterien aufgenommen werden."

Kein ‚Weiter so‘ auf dem Weg zu mehr Vergewerblichung

Angaben von gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstrukturen auf Praxisschild und Website von MVZ müssten verpflichtend werden. „Hierfür benötigen wir dringend entsprechende Rechtsgrundlagen", sagte Eßer. „Ein ‚Weiter so‘ auf dem Weg zu mehr Vergewerblichung und Industrialisierung darf es nicht geben.“

Das versorgungspolitische Gutachten des IGES Instituts sowie das Rechtsgutachten von Prof. Helge Sodan von der Freien Universität Berlin wurden von der KZBV beauftragt und zeigen eine weiterhin dynamische Ausbreitung von iMVZ auf und kommen zu dem Schluss, dass politischer Handlungsbedarf besteht.

Weitere Informationen zum Thema iMVZ gibt es auf derWebsite der KZBV.

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