Sachverständigenrat

Neues Konzept zur ärztlichen Notfallversorgung

Zur Zukunft der ärztlichen Notfallversorgung in Deutschland hat der Sachverständigenrat Gesundheit ein neues Konzept vorgestellt. Im Zentrum stehen integrierte Leitstellen mit einer bundeseinheitlichen Rufnummer.

In einem Werkstattgespräch am 7. September 2017 in Berlin gab der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen erstmals Einblick in seine laufende Gutachterarbeit. Er stellte den Status Quo der Notfallversorgung in Deutschland vor und skizzierte Empfehlungen für die Zukunft. Die Analysen sind Teil eines Gutachtens, das im Frühjahr 2018 vorliegen und an den Gesundheitsminister offiziell übergeben werden soll.

In der Notfallversorgung und im ärztlichen Bereitschaftsdienst der KVen werden die Ressourcen nicht so eingesetzt, wie es wünschenswert wäre, erläuterte der Vorsitzende des Sachverständigenrates, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach. Prof. Dr. Monika Haubitz, Mitglied des Sachverständigenrats, machte deutlich, dass die Inanspruchnahme von Notaufnahmen in Krankenhäusern in den letzten zehn Jahren erheblich zugenommen habe. Viele Patienten, die keine Notfälle seien, gingen direkt in die Notaufnahme. Dies übersteige bei weitem die Kapazitäten dort.

 

Gerlach stellte deshalb ein neues Konzept des Sachverständigtenrats vor, das auf folgenden Kernelementen beruht:

  • Eine integrierte Leitstelle, bestehend aus einem Arzt und einem Disponenten. Die Rufnummern 112 des Notdienstes und 116117 des Bereitschaftsdienstes sollen zu einer zentralen Rufnummer zusammengefasst werden. Mittels kompetenter Ansprechpartner soll der Patienten in die entsprechenden Versorgungspfade geleitet werden.

  • Die zentrale Anlaufstelle („ein Tresen“) in einer Klinik mit Integriertem Notfallzentrum (INZ), die eine Triage nach Dringlichkeit und Bedarf vornimmt und die Patienten entweder zum Bereitschaftsdienst oder zur zentralen Notaufnahme leitet.

  • Flankiert wird das Ganze durch ein stützendes umfassendes Telemedizin-System und eine multimediale Aufklärungskampagne inklusive einer App-Nutzung durch Patienten.

  • Ärzte sollten darüber hinaus mehr Sprechzeiten auch am Abend und am Wochenende anbieten.

 

Zur Organisation und Finanzierung gab Prof. Dr. Jonas Schreyögg, Mitglied des Sachverständigenrats, einige Erläuterungen. Die Integrierten Notfallzentren sollten in –Trägerschaft von KVen und Krankenhäusern liegen, der Betreiber sollte die KV sein. Vergütet werden sollte aus einem neuen extrabudgetären Finanzierungstopf für die sektorenübergreifende Notfallversorgung.

 

Auf Nachfrage erklärte Gerlach , dass die zahnmedizinische Notfallversorgung derzeit nicht Gegenstand des Gutachtens sei. Er rechne damit, dass Teile des Konzeptes bereits in die Koalitionsvereinbarungen der kommenden Legislaturperiode einfließen könnten.

 

Hintergrund: Zur Beurteilung der aktuellen Notfallversorgung hat der Sachverständigenrat zahlreiche nationale und internationale Beispiele und Konzepte verschiedener Institutionen und Organisationen herangezogen und sich auch in Dänemark über die Umsetzung der weitreichenden Reformen der dortigen Krankenhaus- und Notfallversorgung informiert.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.