Gesundheitsausschuss des Bundestags

Öffentliche Anhörung zum TSVG: Viel Kritik, wenig Lob

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Gestern Nachmittag befasste sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Ein Thema: Fremdinvestoren-geführte Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Insgesamt 53 Verbände, Institutionen und Einzelsachverständige aus dem Gesundheitswesen haben bereits schriftlich ihre Anmerkungen zum Kabinettsentwurf TSVG eingereicht - gestern hatten viele von ihnen die Möglichkeit, ihre Positionen im Rahmen einer öffentlichen Anhörung dem Gesundheitsausschuss erneut darzulegen.

Neben dem Ausbau der Terminservicestellen, den Neuregelungen zur Bedarfsplanung sowie dem neuorganisierten Zugang von Patienten zur

ischen Versorgung wurde in der dreistündigen Sitzung außerdem über das Thema Fremdinvestoren-geführte MVZ gesprochen.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), warnte hier erneut vor den Gefahren, sollte der Gesetzgeber den ungebremsten Zugang von Fremdinvestoren in den Dentalmarkt nicht nachhaltig regulieren. "Der Erhalt einer von Versicherten wertgeschätzten wohnortnahen Versorgung könnte auf Dauer gefährdet sein", betonte Eßer. Er forderte die Politik auf, die Gründungsberechtigung von Kliniken für zahnärztliche MVZ auf räumlich-regionale sowie medizinisch-fachliche Bezüge zu beschränken.

FVDZ fordert pragmatische Lösung zum Investoren-Problem

Bereits vor der öffentlichen Anhörung hatte die KZBV am Mittwochvormittag eine entsprechende Mitteilung an die Presse herausgegeben:


Auch die Bundesärztekammer hatte am Mittwoch eine Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgelegt. Darin heißt es, man sehe "mit großer Sorge das Vordringen von Kapitalgebern in die ambulante Versorgung". Daraus ergäben sich Risiken für die Wahlfreiheit von Patienten ebenso wie für die Möglichkeit von Ärzten, sich niederzulassen oder im Angestelltenverhältnis den Arbeitgeber zu wechseln.
Die Bundesärztekammer unterstütze deshalb die Forderungen des Bundesrats nach Regelungen, die einem kapitalgetriebenen Missbrauch von MVZ-Strukturen wirksam begegnen, indem sie den gesundheitspolitisch gewünschten Versorgungsbeitrag von MVZ klarer fassen. Dazu gehöre die grundsätzliche Bindung von Krankenhaus-MVZ an einen regionalen und fachlichen Bezug ebenso wie die Möglichkeit, eine Fokussierung auf lukrative Leistungsbereiche zu verhindern und sinnvolle Vorgaben zur Größe von MVZ zu machen.

Insgesamt erhielt der im vergangenen Juli von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte und im September 2018 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zum TSVG mehr kritische Stimmen als positive.

So wurde der zum Beispiel der geplante Ausbau der Terminservice­stellen vom GKV-Spitzenverband grundlegend als positiv bewertet, die Idee, die Leistungen der Terminservicestellen außerbudgetär zu vergüten, jedoch deutlich kritisiert.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) begrüßte ebenfalls den Ansatz im TSVG, einzelne Leistungen extrabudgetär zu vergüten, tadelte aber, dass an der Budgetierung im Prinzip festgehalten werde. 

Die Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss ist ab Donnerstag in der Mediathek des Bundestags verfügbar. Eine zweite Anhörung zum Thema soll am 13. Februar stattfinden.

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