Bundestag verabschiedet Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Pflegeberufe: Ein weiterer Schritt für die Reform

pr/pm
Der Bundestag hat die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe verabschiedet. Damit wird die Ausbildung von Pflegefachkräften modernisiert und stärker vereinheitlicht.

Die Verordnung ergänzt das Pflegeberufegesetz, das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt. Sie regelt die Mindestanforderungen an die berufliche Pflegeausbildung einschließlich der nach zwei Jahren zu absolvierenden Zwischenprüfung, die zu vermittelnden Kompetenzen und das Verfahren der staatlichen Prüfungen. Dazu gehören auch erstmalig bundesweit einheitliche Rahmenvorgaben für eine akademische Pflegeausbildung. Die Verordnung muss jetzt noch den Bundesrat passiern.

Drei Tätigkeitsbereiche mit Aufstiegsmöglichkeiten

Den Pflegenden soll ermöglicht werden, künftig leichter zwischen den drei unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) zu wechseln. Außerdem soll es Aufstiegsmöglichkeiten geben und die Ausbildung soll europakompatibel werden. Ursprünglich sollten die drei Ausbildungsgänge zu einer gemeinsamen dreijährigen Ausbildung zusammengefasst werden.

Der Kommentar von Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey im Bundestag:

„Wir schaffen - das hätte eigentlich auch schon früher passieren können - das Schulgeld an Pflegeschulen ab, dieser überfällige Schritt wird endlich gemacht. Wir schaffen aber nicht nur das Schulgeld ab, sondern garantieren auch eine angemessene Ausbildungsvergütung. Das wird vielen jungen Leuten den Schritt erleichtern, diesen Beruf zu wählen.

Wir wollen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ein erster Schritt im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege ist, und es muss weitergehen - mit attraktiver Ausbildung, mit der Unterstützung der Pflegeschulen, mit Möglichkeiten zur Umschulung, mit attraktiven Arbeitsbedingungen und vor allen Dingen einer besseren Bezahlung. Wir werden nächste Woche damit starten.“

Nach dem jetzigen Beschluss sollen alle Auszubildenden mit einer zweijährigen generalistischen Ausbildung beginnen. Danach können sie entscheiden, ob sie die generalistische Ausbildung beibehalten wollen. Sie erhalten dann den Abschluss Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann. Alternativ können sie sich auf Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder auf Altenpflege spezialisieren. Der Abschluss Krankenpflege entfällt.

Die Ausbildung soll über einen Ausbildungsfonds finanziert werden, an dem Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Krankenversicherer und die Bundesländer beteiligt sind. Das Schulgeld fällt weg.

Konzertierte Aktion Pflege

Am 3. Juli haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) die Konzertierte Aktion Pflege gestartet. Ziel ist es, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken.

Zu den Akteuren gehören Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, Verbände der Pflegeberufsausbildung, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Kommunen, Kirchen, Krankenkassen und Berufsverbände.

Fünf Arbeitsgruppen sollen dazu in kürzester Zeit konkrete Maßnahmen entwickeln. Es geht unter anderem um höhere Löhne, bessere Bedingungen im Alltag, mehr Tarifbindung und dem Entgegenwirkung des Fachkräftemangels.

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