Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Schutzausrüstung für Zahnärzte in Schwerpunktpraxen ist auf dem Weg!

ck/pm
Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) ist es gelungen, die bis dato fehlende Schutzausrüstung für unaufschiebbare zahnärztliche Notfallbehandlungen von Patienten zu beschaffen und bereitzustellen, die mit SARS-CoV2 infiziert sind oder bei denen ein Verdacht hierfür besteht.

„Vor Kurzem haben wir erste Auslieferungen der dringend benötigten Schutzausrüstungen an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vornehmen können, die diese an die Schwerpunktpraxen verteilen werden“, sagte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer.

Die 170 Schwerpunktpraxen in den Ländern sind einsatzbereit

In den kommenden Tagen werde die KZBV die KZVen mit den jetzt erlangten zertifizierten FFP2-Masken, Schutzanzügen und Gesichtsvisieren beliefern. Eßer: "Damit sind die von den KZVen eingerichteten 170 Schwerpunktpraxen in den Ländern dann vollumfänglich einsatzbereit. Diese Praxen sind ausschließlich für die akute Notfallbehandlung von Patientinnen und Patienten vorgesehen, die von einer Infektion mit dem Coronavirus  betroffen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht  besteht.“

Das Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen muss so weit wie möglich reduziert werden

Das BMG und die KZBV sind sich demnach einig, dass in der Pandemie-Situation das Infektionsrisiko in Zahnarztpraxen für Patienten, für Zahnärzte und ihre Teams so weit wie möglich reduziert werden muss. „Aus diesem Grund soll die Schmerz- und Notfallbehandlung infizierter, unter häuslicher Quarantäne stehender Patienten sowie von Corona-Verdachts-Fällen ausschließlich in bundesweit etwa 30 Behandlungszentren an Universitätszahnkliniken, Kliniken mit einer Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Kliniken mit einem Fachbereich Zahnmedizin sowie in etwa 170 speziellen Schwerpunktpraxen erfolgen, die zuvor von den KZVen festgelegt wurden,“ erläuterte Eßer.

Die erforderliche Versorgung von Patienten ohne Symptomatik ist sichergestellt

„Unter Beachtung der hohen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen, die in Zahnarztpraxen in Deutschland zum Standard gehören, ist die erforderliche Versorgung von Patienten ohne Symptomatik einer Coronavirus-Infektion sichergestellt. Wir bitten aber alle Patientinnen und Patienten vor einer Behandlung mit der jeweiligen Zahnarztpraxis telefonisch Kontakt aufzunehmen und alles Weitere zu besprechen.“

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