Stiftung Patientenschutz kritisiert Pflegereform

mg/dpa
20 Jahre nach dem Beschluss zur Pflegeversicherung will die Bundesregierung die Sozialleistung reformieren. Doch der vorgelegte Entwurf erntet nicht nur Lob, sondern auch scharfe Kritik.

Die Stiftung Patientenschutz hat den Entwurf für die Pflegereform als unzureichend kritisiert und Korrekturen gefordert. "870.000 Schwerstpflegebedürftige und Sterbende erleben durch den Referentenentwurf Pflege keine Verbesserung", heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung zu dem Vorhaben von Union und SPD. Und: "Die Generationengerechtigkeit ist weiter gefährdet."

Die Stiftung verlangt unter anderem einen Beitragszuschlag für Kinderlose, bessere Leistungen für sterbende Menschen in Pflegeheimen und eine bessere Schmerzversorgung. Der Bundes-Pflegebevollmächtigte Karl-Josef Laumann (CDU) würdigte indes die Einführung der Pflegeversicherung vor rund 20 Jahren als Meilenstein.

Reform soll fehlende Gleichbehandlung korrigieren

"Die Versicherung hat in den vergangenen 20 Jahren maßgeblich dazu beigetragen, dass der oft schwierige letzte Lebensabschnitt würdevoll gestaltet werden kann", sagte Laumann in Berlin. "Die große Bandbreite von Betreuungsangeboten, die wir inzwischen haben, wäre ohne die Pflegeversicherung nicht möglich gewesen." Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen seien jedoch ausgegrenzt worden.

Mit ihrer geplanten Pflegereform wolle die Bundesregierung diese fehlende Gleichbehandlung korrigieren.  Um den steigenden Pflegebedarf zu finanzieren, will die Regierung einen Vorsorgefonds einführen und diesen bis 2033 mit Milliardensummen füttern. Das Volumen wird aus Sicht der Stiftung Patientenschutz jedoch nicht reichen. Sie schlägt daher vor, den Beitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte von derzeit 2,3 auf 2,6 Prozent zu erhöhen.

Die Idee: Pflegeausbildung aus Steuermitteln finanzieren

"Diese Regelung muss unbefristet gelten. Das muss uns die Zukunftssicherheit der Pflege Wert sein", heißt es in der Stellungnahme.  Nach Einschätzung der Grünen geht der vorgelegte Gesetzentwurf an zentralen Problemen vorbei. So sei die überfällige Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wieder vertagt worden, monierte die Gesundheitspolitikerin Elisabeth Scharfenberg.

"Statt endlich die solidarische Pflege-Bürgerversicherung einzuführen, will die Bundesregierung viel Geld der Versicherten an den geplanten Pflegevorsorgefonds verschwenden."  Nach dem Willen von Bund und Ländern soll es künftig eine gemeinsame Ausbildung für die verschiedenen Pflegeberufe geben. Dies soll dem Mangel an Fachkräften entgegenwirken. Das heute oft fällige Schulgeld soll entfallen.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) schlägt vor, die Ausbildung über einen Fonds finanzieren. Dieser soll sich notfalls zum Teil auch aus Steuermitteln speisen.  Das Geld solle nicht nur von der gesetzlichen Krankenversicherung, den Kliniken und den Trägern von Pflegeheimen kommen, sondern auch von der gesetzlichen Pflegeversicherung, sagte Huml. Und auch eine teilweise Finanzierung aus Steuermitteln "könnte man sich überlegen".

Am 22. April 1994 hatte der Bundestag die Einführung beschlossen. 1995 startete der jüngste Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. 

Die Stiftung Patientenschutz wurde 1995 durch den Malteserorden gegründet. Heute finanziert sich die Stiftung - die sich als Interessensvertretung von schwerstkranken, pflegebedürftigen und sterbenden Menschen versteht - nach eigenen Angaben ausschließlich aus Zinsen ihres Vermögens, Spenden und Beiträgen von mehr als 55.000 Mitgliedern und Förderern. Sie verzichtet auf öffentliche Gelder.

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