Zahnärztliche Approbationsordnung

Vertagt, verzögert, veraltet

ck/pm
Die dringende Novelle der völlig veralteten zahnärztlichen Approbationsordnung ist weiterhin nicht abzusehen. Auf der heutigen Sitzung des Bundesrats wurde die vorgesehene Abstimmung zur Approbationsordnung vertagt. Damit wird die Überarbeitung der 62 Jahre alten Studienordnung erneut hinausgezögert.

Die zahnärztliche Approbationsordnung regelt nicht nur die Studienbedingungen der Zahnmedizinstudenten, sondern soll in ihrer Neufassung ebenso Verfahrensregeln für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse definieren, die in der alten Version noch nicht enthalten sind.

 

Zahnärzte können – wie andere Berufe auch – mit ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland einen Antrag auf Approbation stellen. Die 2014 vom Bund eingeführte „Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen“ gilt jedoch nicht für Zahnärzte: Im Unterschied zu Ärzten und Apothekern hat es der Gesetzgeber versäumt, bei der zahnärztlichen Berufsanerkennung einheitliche Regelungen bei der Eignungs- und Kenntnisprüfung festzulegen, obwohl diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Rahmen der Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte sollten die entsprechenden Regeln aufgenommen werden.

Engel: "Betroffen sind nicht nur die Studenten!"

"Wir sind sehr enttäuscht, dass die Novelle heute nicht den Bundesrat passiert hat. Eine moderne und in ihren Ergebnissen für die Patienten hervorragende Zahnmedizin braucht eine zeitgemäße Ausbildung unserer Studenten an den Universitäten", kommentierte BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel die Entscheidung.

"Es sind jedoch nicht nur die zukünftigen Studenten betroffen. Für die Kollegen aus dem nichteuropäischen Ausland stellt somit die Gleichwertigkeitsprüfung weiterhin ein großes Problem dar, da keine rechtliche Grundlage existiert."

Engel weiter: "Dennoch hat unsere immense Arbeit auch Früchte getragen. Denn die zahnärztliche Approbationsordnung ist nicht abgelehnt, sondern lediglich vertagt worden. Das gibt uns nun die Möglichkeit, die von Bundesland zu Bundesland differierenden Problemstellungen aufzuarbeiten. Sie können sich sicher sein: Unser nächster Aufschlag erfolgt im nächsten Frühjahr! Bis dahin gilt es, trotz der schwierigen Gemengelage in den Ländern und an den Hochschulen in Zusammenarbeit mit dem BMG einen Konsens zu erzielen, damit die neue ZApprO endlich in Kraft treten kann."

Die Approbationsordnung für Zahnärzte stammt aus dem Jahr 1955 und ist seitdem inhaltlich weitgehend unverändert geblieben. Sie ist inzwischen 62 Jahre alt. Im vergleichbaren Zeitraum hat die ärztliche Approbationsordnung mehrere Novellierungen erfahren, wodurch zeitgemäße Anpassungen in der Medizinerausbildung einfließen konnten.

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