Prüfung ausländischer Berufsabschlüsse

Zahnärzte: Mit 849 Anerkennungsverfahren auf Platz 5

nb/pm
In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland immer mehr Berufsabschlüsse aus dem Ausland anerkannt. Die meisten Anträge kommen von Syrern und betreffen die medizinischen Gesundheitsberufe.

Im Jahr 2017 wurden bundesweit 21. 800 im Ausland erworbene berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das knapp 14 Prozent mehr Anerkennungen als im Vorjahr (19.200).

13.600 Anträge wurden 2017 als vollständig, 8.200 Anträge als eingeschränkt gleichwertig beschieden. 930 Anträge wurden zurückgezogen, negativ beschieden wurden 470 Anträge.

21.800 anerkannte Abschlüsse - bei insgesamt 31.100 Verfahren

Insgesamt bearbeiteten die für die Anerkennung zuständigen Stellen vergangenes Jahr rund 31.100 Anerkennungsverfahren, darunter 25.000 Neuanträge. Das waren ebenfalls gut 14 Prozent mehr bearbeitete Anerkennungsverfahren als 2016 (27.300). Zu 8.000 dieser laufenden Anträge war Ende 2017 noch keine Entscheidung gefallen.

Am häufigsten wurden Anträge von Personen bearbeitet, die ihre Ausbildung in Syrien (3.600) abgeschlossen haben. Ihre Zahl hat gegenüber dem Vorjahr um 80 Prozent zugenommen. Dahinter folgen Anerkennungsverfahren zu Abschlüssen aus Bosnien-Herzegowina (3.100, +41  Prozent) und Serbien (2.400, +56 Prozent).

23.500 der 31.100 Verfahren betreffen medizinische Gesundheitsberufe

Die mit großem Abstand meisten Anerkennungsverfahren betrafen wie in den Vorjahren medizinische Gesundheitsberufe. Aus dieser Berufsgruppe stammten allein 23.500 der 31.100 im Jahr 2017 bearbeiteten Verfahren. Darunter bezogen sich 10.700 Anerkennungsverfahren auf Gesundheits- und Krankenpfleger, 8.000 auf Ärzte und 1.100 auf Physiotherapeuten. Mit 849 Anerkennungsverfahren erreichen Zahnärzte den fünften Platz - hinter 912 Anerkennungsverfahren auf Kaufmann für Büromanagement.

Die Angaben entstammen der amtlichen Datenerhebung auf Grundlage von § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Das BQFG regelt die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht unterliegen.

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