gematik hebt Ausgabestopp für Zahnärzte auf

Zahnärztliche Praxisausweise können wieder bestellt werden!

ck/pm
Die gematik hebt den Ausgabe-Stopp elektronischer Praxisausweise für Zahnarztpraxen auf. Zahnärzte können also wieder SMC-B-Karten bestellen. Das teilte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) heute in Berlin mit.

Nachdem die gematik GmbH – früher Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH – kurz vor Weihnachten 2019 aufgrund der durch den Chaos Computer Club (CCC) aufgedeckten Sicherheitslücken bei den Bestellprozessen bei den Arztausweisen die Ausgabe für alle Sektoren vorläufig gestoppt hatte, können Zahnarztpraxen die Praxis- & Institutionsausweise (SMC-B) nun wieder bestellen.

Die zugelassenen SMC-B-Anbieter wurden von der KZBV entsprechend informiert; D-Trust und T-Systems haben die Ausgabeprozesse bereits wieder gestartet. Der ärztliche Bereich ist nach wie vor gesperrt.

Hintergrund der Wiederaufnahme des Ausgabeprozesses: Elektronische Praxisausweise für Zahnarztpraxen waren und sind ausschließlich direkt über die zuständige KZV in dem jeweiligen Bundesland erhältlich. Als Lieferadresse kann immer nur die Meldeadresse der Zahnärztin oder des Zahnarztes oder die bei der zuständigen KZV hinterlegte Adresse der jeweiligen Praxis angegeben werden. Die vom CCC aufgezeigte Sicherheitslücke bestand somit zu keinem Zeitpunkt bei zahnärztlichen Praxisausweisen.

Die gematik hat nun nach Prüfung des Sachverhalts einer übergangsweisen Wiederaufnahme der Kartenausgabe zugestimmt.

Alle ausgegebenen SMC-Bs sind bis zum Ende ihrer Laufzeit uneingeschränkt einsetzbar!

"Alle bereits an Zahnarztpraxen ausgegebenen SMC-Bs basieren auf diesem sicheren Ausgabeprozess und sind damit bis zum Ende ihrer Laufzeit uneingeschränkt einsetzbar", betonte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Karl-Georg Pochhammer.

"Auch wenn im zahnärztlichen Bereich mit deutlich mehr als 90 Prozent die meisten Praxen bereits mit der notwendigen Technik für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ausgestattet sind, ist die KZBV erleichtert, dass die Ausgabe der SMC-Bs so schnell wieder aufgenommen werden konnte." Schließlich drohe den Praxen, die immer noch nicht an die TI angebunden sind, mit Inkrafttreten des Digitale Versorgung-Gesetzes ab 1. März ein erhöhter Honorarabzug.

Die Telematikinfrastruktur

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