Bundeszahnärztekammer bezieht Stellung

Zu hoher Zuckerkonsum: Deutschland muss das Problem angehen!

nb/pm
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat klare Handlungsempfehlungen formuliert, um ungesunder Ernährung im Allgemeinen und zu viel Zuckerkonsum im Speziellen entgegenzuwirken.

Die BZÄK fordert eine verständliche Lebensmittelkennzeichnung, eine Sonderabgabe auf stark zuckerhaltige Softdrinks, einen reduzierten Zuckergehalt in Nahrungsmitteln für (Klein-)Kinder und Werbebeschränkungen für stark gezuckerte Lebensmittel für (Klein-)Kinder.

Schul- und Kitaverpflegung: BZÄK fordert verbindliche Standards

Darüber hinaus tritt sie für die Einführung verbindlicher Standards für eine ausgewogene, gesunde Schul- und Kitaverpflegung sowie weitere Maßnahmen zur Vermittlung von Ernährungsempfehlungen ein. Dies geht aus den aktuellen Positionspapieren "Zucker in Speisen und Getränken" sowie "Bedeutung der Ernährung im Rahmen zahnmedizinischer Erkrankungen" hervor.

"Unausgewogene Ernährung und ein übermäßiger Zuckerkonsum schaden auf Dauer sowohl der Allgemein- als auch der Mundgesundheit", betont Prof. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. Insbesondere beim Zuckerkonsum sei es notwendig, Maßnahmen, die in anderen Ländern bereits erfolgreich sind, zu ergreifen. "Wichtig ist, dabei schon im Kleinkindalter zu beginnen, denn hier werden die Grundlagen für die (Mund-)Gesundheit gelegt", sagt Oesterreich.

Neben den bekannten allgemeinmedizinischen Risiken einer stark zuckerhaltigen Ernährung wie Diabetes und Übergewicht sei aus zahnmedizinischer Sicht vor allem die Entstehung von Karies, insbesondere von frühkindlicher Karies, ein Problem. In anderen Ländern habe die Einführung einer „Zuckersteuer“ bereits zur Gesundheit der Bürger beigetragen.

"Aber nicht nur was Zucker betrifft, auch allgemein hat die Zusammensetzung der Nahrung einen unmittelbaren Einfluss auf die Entstehung von Krankheiten in der Mundhöhle", heißt es in der Stellungnahme der BZÄK. "Deshalb ist es wichtig, im Bereich der Ernährung unter Nutzung der Präventionsgesetzgebung und den Maßnahmen der Gruppenprophylaxe wirksame präventive Maßnahmen zu ergreifen."

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