Telemedizin boomt

Digitale Patientenbehandlung in Corona-Zeiten

LL
Praxis
Die Corona-Krise bringt Ärzte dazu, mehr digitale Anwendungen zu nutzen. Telefonberatung, Video-Sprechstunden und Apps zur Dokumentation und Nachbetreuung erfahren gerade starken Zulauf.

Um Praxen und Kliniken während der Corona-Krise zu entlasten, sind Patienten derzeit dazu aufgefordert, nur in dringenden Fällen vorstellig zu werden. Ihr Behandlungsanliegen kann aber nicht auf Dauer hintangestellt werden und warten, bis die Lage sich wieder normalisiert. Die Notlage in der Epidemie verlangt also nach Alternativen zur Sprechstunden und Behandlungsanweisungen. Eine davon ist die Video-Sprechstunden. Diese digitale Anwendung erlebt gerade einen Aufschwung.

Das Angebot ist jetzt unlimitiert

So verzeichnet beispielsweise der internationale Softwarehersteller Compugroup Medical einen Zuwachs der an die Technologie angeschlossenen Praxen um 2.400 Prozent (von 700 auf über 17.500) in deutschen Gesundheitseinrichtungen innerhalb eines Monats. Die Vorteile in der aktuellen Krisenlagen liegen auf der Hand. Längst vorhandene telemedizinische Angebote können das Gesundheitswesen entlasten.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) empfiehlt Ärzten die Video-Sprechstunde anzubieten. Leistungsmenge und Fallzahl wurden hier in Absprache mit dem GKV-Spitzenverband auf unlimitiert gesetzt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum Ende des zweiten Quartals. Bislang durften Ärzte nur jeden fünften Patienten per Video-Sprechstunde betreuen. Die Vergütungsübersicht ist hier nachzulesen.

Per Video-Schalte durch die Anamnese

Die Video-Sprechstunde können fast alle Mediziner durchführen – immer dann, wenn sie diese für therapeutisch angebracht halten. Ausgenommen sind laut KBV Laborärzte, Nuklearmediziner, Pathologen und Radiologen. Vor allem bei weniger schwerwiegenden Erkrankungen oder Folge- und Nachbehandlungen ist die ärztliche Betreuung über die Webcam eine Risiko-minimierende Lösung.

Heilungsprozesse können beobachte und Laborergebnisse besprochen werden. Auch für schwangere Patientinnen ist diese Möglichkeit des Arztkontakts angemessen, um ein Infektionsrisiko auszuschalten. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kann in dieser Ausnahmesituation nachgereicht werden.

Für die technische Anbindung müssen sich Praxen und Kliniken bei einem zertifizierten Video-Software-Anbieter registrieren. Diese stellen eine geschützt End-zu-Endverschlüsselung des Gesprächs sicher. Neben einer Internetverbindung mit Firewall, gehören Monitor, Kamera sowie Mikrofon und Lautsprecher zur technischen Ausrüstung. Eine Liste mit zertifizierten Anbietern steht hier zur Verfügung.

Frank Gotthardt, CEO der CompuGroup Medical, berichtet: "Wir erleben in dieser Krise, dass sich Telemedizin zu einer wichtigen Säule in der Gesundheitsversorgung entwickelt."

Auch die Teledentistry-Services werden ausgeweitet

Für Zahnärzte erarbeiteten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband derzeit eine erweiterte Vereinbarung. Diese liegt nun dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vor. Ein Beschluss wird im Sommer erwartet. Darin enthalten sind Angaben zur technischen Voraussetzung für die Telemedizin sowie die Vergütungsvereinbarung.

Bis dahin gelten die Vereinbarungen, die im Zuge des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) auf den Weg gebracht wurden. Besonders vulnerable Gruppen sollen von der Telemedizin profitieren. Außerdem schätzt die KZBV die Entwicklungschancen für die Digitalisierung durch die Telemedizin als starken und sinnvollen Bestandteil ein.

Die Video-Sprechstunde ersetzt nicht den Zahnarztbesuch

Klar ist auch, dass die Video-Sprechstunde den regelmäßigen Arztbesuch nicht ersetzen kann. "Eine eingehende und gründliche Untersuchung sowie fachlich gesicherte interorale Befunde und präzise Diagnosen setzen immer zwingend den persönlichen Kontakt mit der Zahnärztin oder dem Zahnarzt in der Praxis voraus", versichert die KZBV in ihrer Stellungnahme.

Tele-Monitoring von COVID-19-Patienten

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