Arzneimittelverschreibungsverordnung

Dosierungsangabe ist jetzt auf Rezepten Pflicht

LL
Praxis
Seit dem 1. November 2020 besteht auf Rezepten – auch für Zahnärzte – die Pflicht zur Angabe der Dosierung bei der Verschreibung von Arzneimitteln. Das sieht die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) vor.

Auf die verpflichtende Angabe der Dosierung bei Arzneimittelverschreibungen hat die Arzneimittelkommission bereits in den Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel (IZA, Stand Februar 2020) auf Seite 9 hingewiesen: "Durch eine Änderung der Arzneimittel-Verschreibungsverordnung (AMVV) wird für die Verschreibung von Humanarzneimitteln ab 1. November 2020 eine Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt. Dies gilt nur dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat."

Die Arzneimittelkommission der Zahnärzte (AK-Z), ein gemeinsames Gremium von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK), ist Herausgeber der „Informationen über Zahnärztliche Arzneimittel“ (IZA). Die Publikation beschreibt die für die zahnärztliche Behandlung wichtigsten Fertigarzneimittel, nennt ihre Wirkstoffe und gibt einen Überblick über wesentliche Neben- und Wechselwirkungen.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) weist auf diese drei Punkte hin:

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) weist auf diese drei Punkte hin:

Die Pflicht zur Angabe der Dosierung besteht auch bei der Verschreibung von Arzneimitteln durch Zahnärzte.

Die Angabe der Dosierung ist lediglich dann nicht erforderlich, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung des Verschreibenden vorliegt und dies in der Verschreibung kenntlich gemacht wurde oder wenn die Abgabe unmittelbar an den Verschreibenden erfolgt.

Hinsichtlich des Formats der Dosierungsangabe enthalten weder die AMVV noch die Begründung der 18. Verordnung zur Änderung der AMVV nähere Vorgaben. Die KZBV spricht sich für die Orientierung an den Vorgaben aus dem ärztlichen Bereich bezüglich der Dosierungsangabe aus. Dort wird die Dosierung durch eine Zahlenkette, wie beispielsweise im Format "1-0-0" (für eine Dosis am Morgen, keine am Mittag und Abend) – im Anschluss an das jeweils verschriebene Arzneimittel kenntlich gemacht.

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