Flut: Arbeitgeber dürfen Sozialbeiträge stunden

ck/dpa
Praxis
Hochwassergeschädigte Unternehmen können sich die Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Beschäftigten auf Antrag stunden lassen, teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit.

Möglich ist dies für die Monate Mai bis September. Säumniszuschläge und Mahngebühren werden in diesen Fällen nicht erhoben. Die Betroffenheit ist etwa durch eine Bestätigung der Gemeinde oder Fotos glaubhaft zu machen. Informationen geben die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, beim kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer 0800 10004800 oder unterwww.deutscherentenversicherung.

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