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Maßnahmen in Zeiten von Covid-19

Hygiene und Infektionsschutz in der Zahnarztpraxis

Bei der Terminanbahnung, im Wartezimmer und bei der Behandlung sowie im Umgang mit Covid-19-Verdachtsfällen oder bereits infizierten Patienten müssen in der Zahnarztpraxis strenge Hygieneregeln befolgt werden. Adobe Stock_alfa27
Praxis
COVID-19-Pandemie
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Welche Maßnahmen können ZahnärztInnen ergreifen, um sich und die Patienten während der Virushochphase zu schützen?

Informationen und Handlungsempfehlungen zur Berufsausübung für Zahnarztpraxen in der akuten Ausbreitungsphase des SARS-CoV-2 Erregers halten die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und das Robert Koch Institut (RKI) bereit:

Bei der Terminanbahnung:

  • Risiko-Anamnese und Beratung weitestgehend am Telefon leisten

  • Terminvereinbarung je nach Beschwerden und Dringlichkeit abwägen

  • Informationen und Verhaltensmaßnahmen auf der Praxis-Homepage kommunizieren, dort an prominenter Stelle platzieren

  • Hinweis, sich bei Erkältungssymptomen nicht in die Arztpraxis zu begeben, sondern zunächst telefonisch das Vorgehen abzustimmen

  • Allgemeinverständliche Hinweise zu SARS-CoV-2 und der zugehörigen Krankheit COVID-19 einschließlich Inkubationszeit sowie zu Verhaltensmaßnahmen (Händehygiene, Husten- und Niesetikette, Abstand halten) kommunizieren

  • Hinweis zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117

  • Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung mit postalischer Zustellung der AU-Bescheinigung nutzen

  • Möglichkeit der postalischen Zustellung von Rezepten und Überweisungen nutzen

Im Wartezimmer:

  • Zeitschriften und Spielzeug aus dem Wartebereich entfernen

  • Patienten darauf hinweisen, möglichst wenige Oberflächen und Türklinken zu berühren

  • Alle von Patienten berührten Oberflächen regelmäßig desinfizieren (wischdesinfizieren)

  • Anzahl der wartenden Personen soweit beschränken, dass diese angemessenen Abstand halten können

  • Trennung der Patientengruppen: Wo räumlich möglich, Patientenmanagement im Eingangs- beziehungsweise Wartebereich durchführen, Risikopatienten in isoliertem Wartebereich oder in freien Behandlungsräumen platzieren

  • Begleitpersonen bitten, wenn möglich die Praxis zu verlassen und Patienten erst nach Behandlungsende vor der Praxis abzuholen

  • Regelmäßig lüften

Im Behandlungszimmer:

  • Durchführung unaufschiebbarer Behandlungen, eventuell vertagen von weniger dringenden Eingriffen beziehungsweise Vorsorgekontrollen (vor allem bei Risikopatienten) bis zum Abklingen der Pandemie

  • besonders gründliche Händedesinfektion

  • Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, dicht anliegender Atemschutzmaske (mindestens FFP2, besser FFP3 oder Respirator bei ausgeprägter Exposition gegenüber Aerosolen) sowie Schutzbrille

  • Absaugung optimieren

  • Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen

  • Räume nach Behandlung lüften

Im Verdachtsfall oder bei Infektion mit Covid-19:

  • Räumliche oder organisatorische Trennung des erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde

  • Das Personal legt persönliche Schutzausrüstung wie Schutzbrille mit Seitenschutz, Atemschutzmaske (mindestens FFP2), Handschuhe, langärmliger Schutzkittel, Kopfhaube an

  • Patienten nach Betreten der Praxis für die Wartezeit Mund-Nasen-Schutz aushändigen

  • Für Reinigungsarbeiten Schutzhandschuhe nach DIN EN 374 mit längeren Stulpen tragen

  • Patienten anhalten, vor Verlassen der Praxis die Hände zu desinfizieren

  • Schutzkleidung nach Beendigung der Behandlung kontaminationsfrei ablegen

Nach der Behandlung eines bestätigten Verdachtfalls oder bereits Infizierten, rät das RKI nur für Kontaktpersonen der Kategorie I und bei erhöhtem Expositionsrisiko der Kategorie II zu einer 14-tägigen Quarantäne.

Hygieneanforderungen und Schutzmaßnahmen haben für alle Beteiligten höchste Priorität und können Leben retten.

Grundsätzlich im Notfall

Ressourcen-schonender Umgang mit Schutzmitteln

Mehr zum Thema: COVID-19-Pandemie

Das neu identifizierte Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht die "Corona virus disease 2019" (Covid-19) und ist Auslöser der COVID-19-Pandemie.

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