Elektronischer Medikationsplan / Notfalldatenmanagement

KZBV informiert über neue TI-Anwendungen

mg
Praxis
Im 1. Quartal 2020 sollen die ersten medizinischen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) getestet werden. Dazu hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zwei neue Leitfäden veröffentlicht.

Die Broschüren können ab sofort kostenlos auf der Internetseite der KZBV als PDF heruntergeladen werden.

"Wenn die ersten medizinischen Anwendungen in Kürze endlich in den Praxen ankommen, wird der Mehrwert der TI für die Versorgung unmittelbar deutlich", sagt Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. "So bieten die digitalen Funktionen für Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Patientenanamnese einen zusätzlichen Informationsfundus, der bei Diagnosen und Behandlungsoptionen genutzt werden kann. Zugleich unterstützt die Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung die Praxen beim sicheren Verschreiben von Medikamenten. Das Zahnarzt-Patientenverhältnis profitiert also ebenso, wie die ohnehin schon ausgezeichnete Versorgungsqualität in Deutschland."

Der

elektronische Medikationsplan (eMP)

erlaubt es, den Medikationsplan der Patientin oder des Patienten von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulesen und bei der Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung zu nutzen. Zudem können Informationen über aktuell einzunehmende Medikamente, Allergien und Unverträglichkeiten gespeichert werden – sofern der Patient das wünscht. Mit der Anwendung sollen mögliche Wechsel- oder Nebenwirkungen im Zusammenhang mit zu verordnenden Arzneimitteln und der bestehenden Medikation der Patienten vermieden werden.

Mit dem

Notfalldatenmanagement (NFDM)

können medizinisch relevante Informationen – etwa zu Diagnosen oder Medikationen – auf der eGK gespeichert und in Notfallsituationen, aber auch im regulären Behandlungsablauf zur Diagnose- und Therapiefindung, schnell durch Zahnärztinnen und Zahnärzte oder Ärztinnen und Ärzte ausgelesen werden. Auch die Nutzung dieser Anwendung setzt immer das Einverständnis der Patienten voraus.

Weitere Informationen liefert das Video"Anbindung an die TI", das die KZBV gemeinsam mit der KZV Sachsen erstellt hat, sowie die kostenlose Praxisinformation"Anbindung an die Telematikinfrastruktur".

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