Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung

Neue Infos zur IT-Sicherheitsrichtlinie für Praxen

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PraxisZahnmedizin
Auf der Website der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) sind ab sofort neue Informationen zu den Anforderungen der „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ abrufbar, die ab dem 1. April verbindlich wirksam werden.

Damit sich Zahnarztpraxen unkompliziert über die ab dem Stichtag für sie verbindlich geltenden neuen Anforderungen informieren können, hat die KZBV auf ihrer Website jetzt weitere Informationen bereitgestellt.

Unter www.kzbv.de/it-sicherheitsrichtlinie finden sich neben den bereits vor einigen Wochen freigeschalteten Fragen und Antworten für Praxen zum Thema, seit heute weitere Tipps und konkretisierende Hinweise. Unter anderem sind hier Informationen zur sicheren Verwendung von Apps, Programmen und Daten, der Nutzung von mobilen Geräten und Assistenten oder der Protokollierung von wichtigen Ereignissen aufgeführt.

Berücksichtigt werden dabei insbesondere unterschiedliche Anforderungen, die für jeweilige Praxisgrößen gelten. Außerdem sind dort auch HInweise über die zusätzlichen Anforderungen bei der Nutzung medizinischer Großgeräte und die Verwendung dezentraler Komponenten der Telematikinfrastruktur zu finden.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie

Um Zahnarztpraxen bei der Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie zu begleiten und zusätzlich zu unterstützen, ist derzeit auch der umfassende zahnarztspezifische Leitfaden „Datenschutz und Datensicherheit“ in Arbeit, der in absehbarer Zeit von KZBV und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam veröffentlicht wird und dann allen Zahnarztpraxen kostenfrei zur Verfügung steht.

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