Sonderärztetag in Berlin

Delegierte stimmen für GOÄ-Novellierung

Auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag am 23. Januar in Berlin gaben die Delegierten der Bundesärztekammer grünes Licht für den weiteren Reformprozess der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Damit stärken sie stärkten der Bundesärztekammer den Rücken.

Im Vorfeld waren Bedenken gegen die Bildung der sogenannten GeKo – der Gemeinsamen Kommission aus BÄK, PKV und Beihilfe – laut geworden: Die Verhandlungsergebnisse drückten die GOÄ zu sehr in die Staatsmedizin, lautete die Kritik, die größtenteils aus den ärztlichen Fachverbänden kam. Auch die Bundeszahnärztekammer hatte sich in den letzten Wochen mahnend zu Wort gemeldet: Die GOÄ bilde die Berechnungsgrundlage für viele zahnärztliche Leistungen und sei erklärte Blaupause für die GOZ-Weiterentwicklung.

Die Meinung der Fachverbände konnte sich auf dem Sonderärztetag nicht durchsetzten. Die Delegierten nahmen den Leitantrag des BÄK-Vorstands mit großer Mehrheit an und stärkten damit den Verhandlern den Rücken. Gleichzeitig überwiesen sie Anträge, deren Umsetzung eine Unterbrechung der laufenden Verhandlungen mit PKV und Beihilfe zur Folge gehabt hätten, an den zuständigen BÄK-Ausschuss. Die Delegierten forderten die Bundesregierung auf, die GOÄ analog zu dem zwischen der BÄK, der PKV und der Beihilfe ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der laufenden Legislaturperiode in Kraft zu setzen. Sie beauftragten den Vorstand damit, unter Beratung durch den zuständigen Ausschuss die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem BMG freizugeben.

In seiner Rede ging BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery auf den aktuellen Novellierungsprozess ein: Auch der Wunsch nach mehr Transparenz rechtfertige nicht das Aufstellen falscher Behauptungen, sagte er an die Kritiker gerichtet. Sein Fazit: Es gebe keine Öffnungsklausel und keine Budgetierung. Es gebe einen robusten Einfachsatz (alte Steigerungen: 1,8 - 2,3 - 3,5), eine Steigerung auf bis zu 2-fach (Gebührenrahmen). Abweichende Vereinbarungen, Analogziffern und eine schnelle Anpassung seien möglich. Wer die Novellierung der GOÄ ablehne, riskiere eine Verweigerung der SPD-geführten Bundesländer im Bundesrat. Damit wäre eine Jahrhundertchance auf eine selbstbestimmte Novelle der GOÄ vertan und der Bürgerversicherung der Weg geebnet, mahnte er.

Dr. Bernhard Rochell, Verhandlungsführer der BÄK für die GOÄ-Reform, machte den Delegierten im Detail deutlich, dass im Laufe der Verhandlungen bisher fast alle Vorgaben der Deutschen Ärztetage der vergangenen Jahre zur GOÄ umgesetzt worden seien.

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Kein Wunschprogramm

Die GeKo habe Empfehlungscharakter, Änderungen an der GOÄ seien nur auf dem Verordnungsweg durch das BMG möglich. Sein Appell: „Nach 20 Jahren Vertröstung ist das Ziel nun zum Greifen nahe, leider nicht als Wunschprogramm, aber als ausgewogener Kompromiss mit Chancen.“

Fundamentale Kritik an der GOÄ-Reform äußerte der Vizepräsident der Berliner Ärztekammer, Dr. Elmar Wille. Es gehe hier um grundlegende Änderungen, die die Freiheit des Berufsstandes weiter beschränkten. Die GeKo werde sich zum „Gemeinsamen Bundesausschuss für den privatärztlichen Bereich“ etablieren. Die GOÄ werde zum Steuerungsplanungsinstrument, es gebe einen bisher nie da gewesenen Einfluss der Privatversicherungswirtschaft, BMG und PKV übernähmen Kompetenzen der ärztlichen Selbstverwaltung und die ärztliche Approbation würde entwertet.

„Wir sind noch nie so weit mit einer GOÄ gekommen, die die Ärzte mitbestimmen“, konterte Dr. Theodor Windhorst, Vorsitzender des GOÄ-Ausschusses der BÄK. Es handele sich um eine Gebührenordnung, die die Patienten verstünden und mit der der Arzt richtig abrechnen könne.

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Der Sonderärztetag war notwendig geworden, nachdem die Delegiertenversammlungen der Ärztekammern von Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg ihn beantragt hatten. Seit Monaten zeigten sich etliche Ärzteverbände kritisch, weil sie befürchten, dass mit der Novelle der Rechtsverordnung zur GOÄ (Paragrafenteil) einige Elemente eingebaut seien, die charakteristisch für die Kassenmedizin sind. Der Sonderärztetag sollte für Klarheit sorgen. Seit März 2015 laufen beim BMG Verhandlungen zwischen PKV, Beihilfe und der BÄK über die Novellierung. Vereinbart wurde ein Klima der Vertraulichkeit in extrem dicht getakteten Verhandlungen.

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