Dr. Jürgen Fedderwitz zur QS-Umsetzung im G-BA

„Wir lehnen diese oberflächliche Gleichschaltung ab!“

Um einheitliche Strukturen für die sektorenübergreifende Qualitätssicherung zu entwickeln, sollen laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sogenannte Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) gegründet werden. Warum er von dieser Entscheidung nichts hält, erklärt der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz.

Herr Dr. Fedderwitz, welche Aufgaben haben die LAGen und warum kann man die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (QS) nicht mit den bestehenden Institutionen umsetzen?

Dr. Jürgen Fedderwitz:

Der Gesetzgeber will in der Regel alle QS-Maßnahmen sektorübergreifend für die stationäre, für die ambulant ärztliche und für die zahnärztliche Versorgung einheitlich geregelt wissen. Das Ziel ist eine bessere Verzahnung von ambulantem und stationären Bereich. Der G-BA hat daher bereits 2010 nach einer kontroversen Diskussion per Mehrheitsbeschluss die Gründung von LAGen bei der Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beschlossen.

An den LAGen sind gemäß der G-BA- Vorgaben für die Ärzte die KVen, für die Zahnärzte die KZVen und für den stationären Bereich die LQSen (Landesgeschäfts- stellen für Qualitätssicherung) sowie die Krankenkassen beteiligt. Daneben bestehen schon seit Jahren auf Landesebene Strukturen für die sektorspezifische stationäre QS. Die LAGen sollen bei sektorübergreifenden Themen die Umsetzung und Bewertung der datengestützten QS übernehmen. Der Start soll 2017 erfolgen.

Die Krankenkassen sind jedoch nicht bereit, doppelte Strukturen auf Landesebene parallel zu finanzieren, also die noch bestehenden Strukturen der QS im Krankenhaus plus die neuen aus den LAG-Aufgaben. Und weil sie das alles bezahlen, hatten sie auch mit diesem Argument im G-BA gute Karten. Das war dann auch der Aufhänger, alle QS- Verfahren nach demselben Schema F abzuwickeln.

Wir haben immer angeboten – soweit wir betroffen sind – KVen und KZVen direkt einzubeziehen. Mehr ist aus unserer KZBV-Sicht nicht nötig. Leider haben wir im G-BA als Vertreter der Zahnärzteschaft nur eine Stimme von 13.

Der Gesetzgeber hat zwar ausdrücklich sektorbezogene Regelungen ermöglicht – was wir, wo immer es begründet sinnvoll ist, auch für unseren zahnärztlichen Sektor einfordern – aber die Mehrheit im G-BA blendet diese Möglichkeit in ihrem Drang, alles zu vereinheitlichen, leider mehr und mehr aus.

Warum sollte der zahnärztliche Sektor denn eigenständig bleiben?

Da es in der zahnärztliche Versorgung in der Regel keine Überlappungen zu den anderen Sektoren gibt, gibt es auch keine Verzahnungsoptimierungen. Ich kann mir hier lediglich einzelne und nur wenige Themen vorstellen – etwa Zusammenhänge zwischen Diabetes und Parodontologie. Aber etwas, das in den stationären Bereich hinüberreicht, fällt mir schon nicht mehr ein.

Daher pochen wir auf die sektorbezogene Qualitätssicherung. Die Eckpunkte sehen aber vor, dass die LAGen künftig nicht mehr nur für die sektorübergreifende, sondern auch für die sektorbezogene Qualitätssicherung zuständig sein sollen. Auch wenn wir in den LAGen Sitz und Stimme haben werden, lehnt die KZBV diese oberflächliche Gleichschaltung ab. Es ist mal wieder wie so oft: Obwohl es inhaltlich nicht passt, wird die zahnärztliche Versorgung in den großen (Ein-)Topf geschmissen.

Es ist sicher nicht vermessen, mit guten Gründen auf dem Standpunkt zu stehen, dass sektorspezifische Inhalte womöglich auch sektorspezifischer Regelungen bedürfen. Wir haben in unserem Sektor jetzt ein QS-Verfahren ’Systemische Antibiotikatherapie im Rahmen der parodontalen und konservierend-chirurgischen Behandlung’, zu dem die themenbezogene Umsetzungsrichtlinie noch erst erarbeitet werden muss. Das ist ein streng sektorbezogenes Thema.

Es ist nun nicht unwahrscheinlich, dass die Abwicklung unnötig mit schon bekannten vereinheitlichenden sektorübergreifend wirkenden Verfahren präjudiziert wird. Doch ist nicht ersichtlich, dass dadurch die Sicherung der Qualität dieser spezifischen Leistungserbringung gesichert – geschweige verbessert – werden kann. Wir sehen mit Sorge, dass dann wieder einmal den zahnärztlichen Besonderheiten nicht angemessen Rechnung getragen wird.

Wie sollen die Zahnärzte bei den LAGen konkret mitwirken?

Das genau werden die Verhandlungen zur Ausgestaltung der Eckpunkte ergeben. Sicher ist, dass die Zahnärzteschaft auch auf Landesebene inhaltlich nur bei Themen mitwirken wird, die sich auf den zahnärztlichen Sektor beziehen.

Doch ist zu befürchten, dass sich zunehmend auch andere ein- mischen und ihre Interessen erfolgreich umsetzen. Ob das für die Qualitätssicherung und damit für die Versorgung besser ist, will ich denn doch mal bezweifeln.

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