ERGO Direkt/2te-ZahnarztMeinung

Ein Geschäftsmodell spaltet

Darf man zahnärztliche Leistungen im Internet versteigern? Diese Frage zerreißt aktuell die Zahnärzteschaft.

Darf man zahnärztliche Leistungen im Internet versteigern? Diese Frage zerreißt aktuell die Zahnärzteschaft. „Natürlich!“, meinen die einen: Auktionsportale sorgen für Transparenz in Qualität und Preis, was für Zahnärzte und Patienten gleichermaßen von Vorteil ist. „Auf keinen Fall!“, sagen die anderen: Das Gut Gesundheit kann und darf man nicht verhökern – Zahnärzte, die mitmachen, verspielen ihre Autonomie und die des Berufsstands.

Wie die Geschäftsmodelle der Portalbetreiber im Zusammenspiel mit den beteiligten Krankenkasen funktionieren, haben wir bereits dargestellt. Ebenso die dunklen Wege beleuchtet, auf denen die Heil- und Kostenpläne zur Versteigerung ins Netz gelangen (zm 21/2016 und zm 23/2016).

Doch was bedeutet das Geschäftsmodell für den Berufsstand? In dieser Ausgabe antwortet BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel auf einen Brief des Geschäftsführers der 2ten-ZahnarztMeinung, Holger Lehmann.

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