Verabschiedung der Richtlinie nach § 22a SGB V

Endlich Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen

Schon im Jahr 2010 machte die Zahnärzteschaft auf die teils desolate Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen aufmerksam – und forderte mehr Unterstützung für diese vulnerablen Personengruppen. Sieben Jahre, unzählige Gespräche und viele Aktionen später hat die KZBV das erste große Ziel erreicht: Die ersten Präventionsleistungen sind ab dem 1. Juli 2018 im GKV-Katalog verankert.

Knapp 3 Millionen pflegebedürftige und 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen leben heute in Deutschland.* Fast 30 Prozent davon sind nicht in der Lage, ihre Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu reinigen und zu pflegen. Die Folgen: mehr Karies, weniger eigene Zähne, eine schlechtere Lebensqualität und weniger soziale Teilhabe. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Bundeszahnärztekammer kämpfen deshalb schon seit Jahren in der Politik dafür, dass diese Personengruppe Hilfe bei der täglichen Mundhygiene erhält. 

Die Versorgungslücke

Mit „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ legten sie 2010 ein Konzept zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen vor – mittlerweile in der Versorgungslandschaft eine Art Blaupause, weil es erstmals den Blick auf diese bislang vergessenen Patienten lenkte und die Versorgungslücke, besser Versorgungsungerechtigkeit, belegt: Mit zunehmender Pflegebedürftigkeit sind ältere Menschen weniger belastbar – auch für die zahnmedizinische Versorgung. Das heißt, die Therapiefähigkeit sinkt, die Mundhygienefähigkeit nimmt ab und die Eigenverantwortung ist – zum Beispiel bei der Vereinbarung und der Einhaltung eines Zahnarzttermins – in hohem Maße eingeschränkt.

Fakten, die durch die 2016 erschienene DMS V erhärtet wurden: So haben 75- bis 100-jährige Senioren mit Pflegebedarf eine höhere Karieserfahrung (24,5 versus 21,6 DMF-Zähne) und weniger eigene Zähne (22,4 versus 17,8 fehlende Zähne) als die gesamte Altersgruppe. Ebenso benachteiligt: Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung. Auch sie rutschten in der Vergangenheit durch das System: Wer motorisch und/oder kognitiv eingeschränkt ist, hat nämlich keinen Anspruch auf unterstützende Leistungen, und das obwohl er wegen der damit einhergehenden unzureichenden Mundpflege und Behandlungsfähigkeit ein erhöhtes Risiko für Karies und Zahnbettentzündungen aufweist.

Der erste Durchbruch

Folglich machte die KZBV Druck, die Zahngesundheit für diese beiden Patientengruppen deutlich zu verbessern – und zwar vor allem durch regelmäßige zahnärztliche Kontrollen und präventive Leistungen. Nach fünf Jahren „Klinkenputzen“ dann der erste durchschlagende Erfolg: Mitte 2015 beauftragt der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Regelung zahnärztlicher Präventionsleistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen – anspruchsberechtigt sind Versicherte, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII erhalten. Am 19. Oktober 2017 verabschiedet der G-BA schließlich die erste Fassung der Richtlinie nach § 22a SGB V: Damit sind nach den Positionen zur aufsuchenden Versorgung (§ 87 2i und 2j) nun auch die wesentlichen Leistungen zur Prävention verankert – das heißt, das AuB-Konzept ist für diesen Teil weitgehend umgesetzt. Die neuen vier Leistungen gelten ab dem 1. Juli 2018. Insgesamt 3.821.181 Versicherte (2.937.768 Pflegebedürftige und 883.413 Menschen mit Behinderung*) haben dann erstmals Anspruch auf präventive Betreuung beim Zahnarzt – insbesondere darauf, dass 

– der Mundgesundheitsstatus erhoben,

– ein Plan zur individuellen Mund- und Prothesenpflege erstellt und

– über die Bedeutung der Mundhygiene aufgeklärt wird sowie 

– einmal im Kalenderhalbjahr harte Zahnbeläge entfernt werden.

Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen zudem in die Aufklärung und die Erstellung des Mundgesundheitsplans einbezogen werden. Mit der Richtlinie wird allerdings – siehe oben – nur ein Teil der Forderungen aus dem AuB-Konzept erfüllt: Die jetzt implementierten Leistungen setzen die Mindestvorgabe des Gesetzgebers um – die Leistungen sollen schließlich möglichst schnell den Versicherten zur Verfügung stehen. Unbestritten ist, dass noch weitere Leistungen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in die Versorgung aufgenommen werden müssen. Der KZBV geht nun es im nächsten Schritt darum, die Richtlinie zu erweitern und zu prüfen, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten richtig definiert ist und alle betroffenen Menschen umfasst.

  • Schon heute sind 2,86 Millionen Menschen hierzulande Pflegefälle, acht von zehn sind 65 Jahre und älter, mehr als ein Drittel mindestens 85 Jahre alt. 

  • Insgesamt 7,6 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland, knapp 25 Prozent sind 65 Jahre oder älter

* Statistisches Bundesamt 2016, Geschäftsstatistik der Pflegekassen zum 31.12.2016 und Geschäftsstatistik der privaten Pflege-Pflichtversicherung zum 31.12.2016

Interview mit dem KZBV-Vorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer

 „Wir sind ganz klar die treibende Kraft!“

Herr Dr. Eßer, am 19. Oktober 2017 hat der G-BA die Erstfassung der Richtlinie nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen beschlossen. Sind Sie zufrieden mit dem Ergebnis?

Dr. Wolfgang Eßer: Ich bin zunächst froh, dass es im ersten Schritt gelungen ist, die gesetzlich vorgegebenen Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen in einer G-BA-Richtlinie zu verankern. 

Die Zahnärzteschaft drängt seit Jahren darauf, die Versorgung dieser Patientengruppen zu verbessern. Schon im Juni 2010 – das war vor sieben Jahren – hatte die KZBV zusammen mit der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin und dem Berufsverband Deutscher Oralchirurgen das Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vorgelegt. 2015 wurden schließlich Teile davon vom Gesetzgeber aufgenommen – und diese gesetzlich vorgegebenen Leistungen finden sich nun endlich in der Richtlinie des G-BA wieder. 

Welche Rolle spielt die KZBV im Beratungsprozess?

Wir sind ganz klar die treibende Kraft. Die KZBV hat nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung im G-BA die Aufnahme der Beratungen forciert und dann mit einem eigenen Richtlinienentwurf maßgeblich dafür gesorgt, dass dieser Prozess zeitnah abgeschlossen wird. 

Wann stehen die Leistungen den Versicherten zur Verfügung?

Nach Abschluss des Beratungsverfahrens im G-BA werden in einem zweiten Schritt die Verhandlungen im Bewertungsausschuss geführt. In diesem Gremium haben die KZBV und der GKV-Spitzenverband die Aufgabe, die Inhalte der Richtlinie mit Leben zu füllen und in konkrete BEMA-Positionen zu überführen und zu bewerten. Dieser Prozess muss bis zum Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Juli 2018 abgeschlossen sein. Und dann stehen die Leistungen tatsächlich Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im Versorgungsalltag zur Verfügung. Seien Sie sicher: Auch hier wird die KZBV auf einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen drängen! 

Der G-BA hat in der Richtlinie zunächst die gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Sind damit die Bedarfe der Versicherten umfassend beschrieben?

Die verabschiedete Richtlinie kann nur ein erster Schritt sein, um die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung zu verbessern. Richtig ist, dass die Richtlinie zunächst gesetzliche Mindestvorgaben umsetzt, um zeitnah der gravierenden Unterversorgung dieser besonders vulnerablen Patientengruppen entgegenzuwirken. Damit ist jedoch das Gesamtproblem noch nicht gelöst, denn beide Versichertengruppen weisen ein überdurchschnittlich hohes Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen auf. Häufig besitzen die Versicherten nur eingeschränkte Kapazitäten zur Selbstvorsorge. Dazu kommen zusätzliche Faktoren, wie beispielsweise Multimorbidität und Multimedikation. 

Die 2016 vorgestellte Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) zeigt deutlich, dass die Prävention noch nicht alle Bevölkerungsgruppen in derselben Weise erreicht. Menschen mit Pflegebedarf oder in sozial schwierigen Lebenslagen profitieren nicht im gleichen Maß davon wie die Breite der Bevölkerung. Deshalb müssen wir weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die zahnärztliche Prävention und Therapie dieser Patientengruppen haben.

Um diesem Anspruch zu genügen, muss das Leistungsspektrum sukzessive erweitert werden. Dies haben die Fachexperten sowie die Pflegeverbände anlässlich der Anhörung zur Richtlinie § 22a SGB V nachdrücklich gefordert. Die KZBV wird in einem zweiten Schritt die Aufnahme weiterer Leistungen für Menschen mit Behinderungen und für Pflegebedürftige prüfen und die entsprechenden Anträge im G-BA einreichen.

Dr. Wolfgang Eßer ist Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

Dr. Imke Kaschke, 2. Vorsitzende der AG ZMB*

„Es werden gerade auch die Menschen erreicht, die die Vorsorgemaßnahmen selbst kaum finanzieren können!“

Seit mehr als 25 Jahren werden Maßnahmen zur Verbesserung der Zahn- und Mundgesundheit für Menschen mit Behinderung gefordert. Allerdings gab es dafür lange wenig öffentliches Gehör. Bereits seit dem Jahr 2009 besteht mit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland ein Anspruch auf nachteilsausgleichende Gesundheitsleistungen, die speziell wegen einer Behinderung benötigt werden. Der im § 22a SGB V gesetzlich garantierte Leistungsanspruch und die nun in den Richtlinien festgelegten zahnmedizinischen Präventionsleistungen erreichen gerade auch die Menschen, die Sozialleistungen in Form von Eingliederungshilfe beziehen und die kaum in der Lage sind, kostenpflichtige Vorsorgemaßnahmen selbst zu finanzieren. Es sind Mitmenschen, die unabhängig von ihrem Lebensalter in ihrer Mundhygienefähigkeit und/oder Behandlungskooperativität beeinträchtigt sind und deshalb nach wie vor zur Risikogruppe für Karies- und Parodontalerkrankungen gehören. Die neuen Präventionsleistungen bieten ihnen folgerichtig zielgruppenspezifisch und bedarfsorientiert Unterstützung in verschiedener Form: Information, Motivation, Erinnerung, Anleitung und praktische Hilfestellungen. Dabei geht es vor allem darum, vorhandene Fähigkeiten zu stärken und soweit möglich Selbstverantwortung zu entwickeln. Durch die Einbeziehung von Unterstützungspersonen sollen die Zahn- und Mundhygienemaßnahmen darüber hinaus nachhaltig im Lebensalltag umgesetzt werden. Auch wenn es noch viel zu tun gibt und insbesondere die kalenderhalbjährliche Finanzierung der Entfernung harter Beläge für viele Anspruchsberechtigte nicht ausreichend ist, stellen die Maßnahmen einen Erfolg versprechenden Schritt in die richtige Richtung dar. Und sie ermöglichen auch eine anteilige Honorierung der Bemühung der Kollegen, die diese Patienten seit Jahren uneigennützig betreuen.

Dr. Imke Kaschke, MPH, ist Leiterin des Bereichs Medizin und Gesundheit bei Social Olympics Deutschland e. V. * ZMB – Zahnmedizin für Menschen mit Behinderung oder besonderem medizinischem Unterstützungsbedarf

Prof. Ina Nitschke, Seniorenzahnmedizin

„Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den zahnärztlichen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden!“

Die Gruppe der Senioren ist heute schon groß, sie wächst schnell und ist sehr heterogen. Gebrechliche und pflegebedürftige Menschen liegen der DGAZ dabei besonders am Herzen. Die zahnmedizinische Wissenschaft sagt uns, dass in diesen Lebensabschnitten ein spezieller vorbeugender Behandlungsbedarf besteht. Dazu gehört neben einer individuellen Mundhygiene-Unterweisung der Patienten und Pflegekräfte an zentraler Stelle auch die professionelle Reinigung der Zähne in kürzeren Abständen. Mit der neuen Richtlinie „Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen“ ist ein wichtiger Schritt getan, um den zahnärztlichen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht zu werden. Neben den Besuchsgebühren, die 2013 in den BEMA aufgenommen wurden, schließt sich mit den neuen Präventionsleistungen ein Kreis, der auch dem besonderen Aufwand Rechnung trägt, der für das zahnärztliche Team bei der mobilen Betreuung Pflegebedürftiger entsteht.

Das Engagement der DGAZ gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und Vertretern der Menschen mit Behinderungen mündete 2010 im Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“. Nun können wir die Früchte dieser grundlegenden Arbeit ernten.

Trotzdem bleiben weitere Ziele: Die große und stetig wachsende Zahl Pflegebedürftiger werden wir nur dann angemessen betreuen können, wenn jede deutsche Hochschule angehende Zahnärztinnen und Zahnärzte auch darin ausbildet. Mundgesundheit sollte mit unserer Unterstützung ein intensives Thema in der Pflegeausbildung sein. Besonders kontraproduktiv wäre, wenn unsere zahnmedizinische Seniorenbetreuung, die sich erst im Aufbau befindet, bei der Honorierung früh statistischen Vergleichsprüfungen unterzogen wird. 

Nun geht es weiter, es gibt noch viel zu tun, packen wir es an!

Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH, ist Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin (DGAZ). 

Die DGAZ und die AG ZMB haben die Arbeit als Fachgesellschaften begleitet und großen Anteil an den Ergebnissen.

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