Editorial

Kennen Sie den ePA-Erklärbär?

Man muss nicht alles gut finden, was Jens Spahn so macht, schon gar nicht, was er so alles sagt. Eines muss man ihm allerdings lassen: Sein Ministerium samt Quasibehörden wie der gematik hält er mächtig unter Dampf. Neben dem fließbandähnlichen Ausstoß von Gesetzesentwürfen aus dem BMG nimmt auch die Aufgabenlast der gematik bei stetig steigendem Termindruck permanent zu.

Nun ist das kein Grund für Mitleid, aber ich frage mich ernsthaft, wie bei der engen Zeittaktung zur Entwicklung der technischen Spezifikationen die Ergebnisqualität gewährleistet bleiben kann. Schließlich ist es mit der Arbeit in den Ämtern nicht getan, sondern viele weitere Zahnräder des Gesundheitswesens müssen ineinandergreifen. Nur ein Beispiel aus dem Aufgabenpotpourri: Das in der Gesetzespipeline steckende PatientendatenSchutzgesetz, kurz PDSG, sieht vor, dass die Kassen ihren Versicherten bis zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Damit das möglich wird – von jetzt an betrachtet reden wir über 10,5 Monate – muss nicht nur die gematik spezifizieren, sondern die IT-Industrie auch programmieren, die bereits bestehenden Lösungen anpassen respektive neue entwickeln. Zudem sollten möglichst Schnittstellen zu den PVS für die Datenbefüllung vorhanden sein sowie eine „sichere“ Anbindung zu den von den Versicherten in der großen Mehrzahl als Endgeräte genutzten Smartphones. Soweit so aufwendig.

Doch eine ePA ohne Inhalt ist nutzlos. Wie kommen also die Daten in die ePA, wer soll die Arbeit machen? Da haben die Planer des PDSG sich eine ganz pragmatische Lösung ausgedacht, indem diese Aufgabe den Vertragsärzten und Kliniken auf oktroyiert wird. Nun mag der Anspruch der Patienten auf inhaltliche Befüllung der Akte durch den vorgenannten Personenkreis ja noch nachvollziehbar sein, aber der Entwurf des PDSG zählt auch noch Aktualisierung und Pflege der ePA als Aufgabe hinzu. Ein kleiner Trost an dieser Stelle: Um den eMedikationsplan dürfen sich die Apotheker kümmern. Denken Sie nicht, sich davor drücken zu können, denn der Patient hat gemäß Gesetzesentwurf nicht nur ein Anrecht auf Befüllung, vielmehr sollen die Vertragsärzte wie auch die -Psychotherapeuten die Patienten eigeninitiativ über deren Ansprüche informieren „müssen“! Nun sind Ansprüche das eine, Fristen das andere, wie die Einführung der Telematikinfrastruktur gelehrt hat.

Und da geht es schon los: Die Vertragsärzte müssen erst zum 1. Juli 2021 nachweisen, dass sie auf die ePA zugreifen können. Für die „alten“ Gesundheitsakten müssen die Krankenkassen bis zum 1. Januar 2022 eine Datenübernahme in die ePA sicherstellen. Allein beim Lesen den Terminüberblick zu behalten, fällt schon schwer.

Aber was werden die Patienten von all dem wissen, verstehen und akzeptieren? Man muss kein Hellseher sein, um die daraus resultierende zusätzliche Kommunikationslast in der Hauptsache bei den Hausärzten wiederzufinden. Damit die Ärzte bei Laune bleiben, sieht der Referentenentwurf für den Aufwand der Aktenbefüllung ein Honorar von einmalig 10 Euro vor, allerdings ist die Begrenzung auf das Jahr 2021in der Diskussion. Und das, obwohl die Nutzung der ePA für Patienten keine Pflicht und somit vollkommen unklar ist, wie lange es dauern wird, bis die 72 Millionen Versicherten weitestgehend ausgestattet sind. Immerhin verlautet aus dem Ministerium, dass man Ende 2021 mit „einigen Millionen“ ePA versorgten Versicherten zufrieden sei. Und bei wem wohl werden angesichts der Demografie und der Chronikerlast die meisten Patienten landen? In den Hausarztpraxen.

Angesichts der Gesundheits- wie auch Gesundheitssystemkompetenz der zu betreuenden Patienten sind 10 Minuten Beratungsaufwand doch vollkommen unrealistisch. Dass mit 10 Euro pro Patient all die zusätzlichen Aufwände nicht abgedeckt sein können, ficht den Verband der Ersatzkassen nicht an. Nach einer Eloge über die tollen Möglichkeiten, die die ePA mit Blick auf die Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit(!) bieten würde, kommt der Vertreter des Vorstandsvorsitzenden auf den Punkt: „Nicht sachgerecht ist, dass Ärzte für die Verarbeitung von Daten in der ePA einen Zuschlag erhalten sollen. Dokumentation und Anamnese werden über die Grund- und Versichertenpauschalen bereits vergütet. Eine Extravergütung ist nicht nachvollziehbar.“

Halten wir fest: Das ganze Projekt wird nicht deshalb zu einem Erfolg, weil digitale Datencontainer entwickelt und zur Verfügung gestellt werden. Ohne Inhalte geht nichts, die geforderte „Anleitung“ des Patienten sowie Erstdatenbefüllung sind eine notwendige und zeitaufwendige Zusatzaufgabe, die die Praxen erheblich belasten werden. Mal ganz abgesehen davon, dass dies Aufgaben außerhalb der bisherigen Qualifikation sind. Und die sogenannten MIOs, die MedizinischenInformationsObjekte, die zur Datenstrukturierung unbedingt notwendig sind, sind dabei noch nicht einmal ins Kalkül gezogen worden.

Dr. Uwe Axel Richter

Chefredakteur

Dr. Uwe Axel Richter

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.