Interview mit Dr. Michael Brandt

Der Notdienst beim Schwein wird höher bewertet

Bei Apothekern und bei Tierärzten sind die Notdienstpauschalen erhöht worden, Zahnärzte erhalten für die Arbeit dagegen nach wie vor 60 Euro und weniger. Doch nur mit einem höheren Zuschlag könne dieser Service weiterhin flächendeckend und wohnortnah angeboten werden, sagt Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein. Der Mensch sollte dem Staat nicht weniger wert sein als ein Schwein.

Herr Dr. Brandt, auf der letzten Kammerversammlung in Kiel haben Sie angekündigt, das Thema Notdienst für die nächste Klausurtagung der Interessengemeinschaft der Heilberufe (IDH) einzubringen. Mit welcher Zielrichtung?

Dr. Michael Brandt:

In Schleswig-Holstein haben wir mit der IDH einen bundesweit einzigartigen Zusammenschluss der Heilberufe. Wir sprechen mit einer Stimme. Da kann ich mir eine enge Zusammenarbeit beim Notdienst gut vorstellen. Auch aus Patientensicht kann es doch nur sinnvoll sein, wenn Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sich abstimmen. Dann findet der Schmerzpatient aus der Zahnarztpraxis in der Nähe eine dienstbereite Apotheke und muss nicht den ganzen Landkreis abfahren.

Beim Notdienst muss die Grundbelastung finanziert sein! In unseren beiden Gebührenordnungen ist sie das bei Weitem nicht. Ärzte haben Anlaufpraxen, Apotheker eine Notdienstpauschale, die durch eine Notdienstumlage je Medikament gespeist wird – und Tierärzte haben nun eine auskömmliche Notdienstgebühr vom Gesetzgeber erhalten. Das fordere ich auch für uns Zahnärzte!

Was hat sich im Vergleich zu früher geändert?

Früher bin ich allein in die Praxis gefahren, um den nächtlichen Schmerzpatienten zu behandeln. Doch das kann ich heute nicht mehr. Eine Behandlung ist komplex und die einzuhaltenden Vorschriften bei den Behandlungsschritten sind es ebenso. Bei einem Notfall am Wochenende außerhalb der Notdienstsprechstunde brauche ich jetzt mindestens eine Zahnmedizinische Fachangestellte für den administrativen Aufwand.

Das verursacht natürlich zusätzliche Kosten ...

Richtig. Um ein Beispiel aus der Praxis zu geben, was die Behandlung eines Schmerzpatienten zu Notdienstzeiten bedeutet: Zunächst fahren wir die Behandlungseinheiten und die weitere EDV hoch, nehmen die Patientendaten auf, führen die Anamnese und die Datenschutzerklärung durch. Danach folgen die Untersuchung, das Röntgenbild, die Anästhesie und zum Beispiel die Extraktion eines zerstörten Zahns. Im Anschluss klären wir den Patienten noch über Verhaltensmaßnahmen auf. Dann desinfizieren wir und sterilisieren. All das natürlich im validierten Verfahren. Zuletzt fahren wir die Geräte wieder herunter. Bei einem Kassenpatienten summieren sich die damit verbundenen abrechenbaren Leistungen auf 39 Punkte. Das sind bei uns in Schleswig-Holstein zurzeit gut 40 Euro. Hinzukommt kommt ein Zuschlag für den Notdienst von etwa 16 Euro. Bei Privatpatienten sind es gut 12 Euro.

Dr. Michael Brandt

... ist Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein und Vorstandsmitglied der BZÄK, sowie dort Mitglied in den Ausschüssen Prävention, Europa, Internationales und im Gemeinsamen Beirat Fortbildung.

Bei Ihrem Beispiel kommen Sie bei Kassenpatienten also auf Einnahmen von nicht einmal 60 Euro.

Genau, und bei einem Privatpatienten kann eine solche Notdienstbehandlung sogar noch weniger einbringen, das heißt bei unter 50 Euro liegen. Zurzeit werden über 80 Leistungen der GOZ in Relation zu vergleichbaren BEMA-Leistungen unterhalb des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung vergütet. Und in der eben beschriebenen Rechnung muss man darüber hinaus berücksichtigen, dass der ZFA für einen solchen Notdienst natürlich Gehaltszuschläge beziehungsweise ein Freizeitausgleich zustehen.

Für Sie ist die jetzige Notdienst-Vergütung schwer zu verschmerzen?

Es geht nicht um „verschmerzen“. Es geht darum, dass die Grundbelastung finanziert ist und dass die Gleichbehandlungsgrundsätze auch für die Zahnmedizin gelten sollen. Wenn die Politik will, dass im zahnmedizinischen Notfall ortsnah geholfen werden soll, dann muss sie handeln!

Was meinen Sie konkret damit?

Ein Beispiel: 2017 wurde die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) novelliert. Es kam zu einer pauschalen Anhebung der Leistungen um 12 Prozent und für Beratungsleistungen sogar um 30 Prozent. Der Schwund von Kliniken, die einen Notdienst vorhalten müssen, führte jetzt nach zwei Jahren zu einer erneuten Novellierung der GOT – mit dem angesprochenen Notdiensthonorar von 50 Euro und einer erhöhten Wegegeldentschädigung. Mit diesen Maßnahmen soll der tierärztliche Notdienst sichergestellt werden.

 Das führt in Deutschland zu der absurden Situation, dass – überspitzt ausgedrückt – der Notdienst für ein Schwein höher bewertet wird als der eines privatversicherten Patienten. Hier wird mit unterschiedlichem Maß gemessen. Bei Tieren wird dem Arzt ein Ausgleich für Kostensteigerungen gewährt, bei der Behandlung eines Menschen spielt offenbar der Bundeshaushalt eine wichtigere Rolle. Die Einnahmen des zahnärztlichen Notdienstes decken nicht annähernd die entstehenden Kosten durch die geschilderten Aufwände. Das ist keine Vergütungsgerechtigkeit!

Für Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Kabinett war das entscheidende Argument für die Einführung der Notdienstgebühr, dass „die höheren Kosten im Notdienst bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden konnten und daher für die Tierarztpraxen nicht kostendeckend waren“.

Was wünschen Sie sich für die Zahnärzteschaft?

Die Position der BZÄK ist da ganz klar: Wir brauchen für die Gebührenordnung ein zeitgemäßes Vergütungssystem. Und das sollte eben auch den Notdienst berücksichtigen. Viele Kolleginnen und Kollegen ächzen mittlerweile unter den laufenden Praxiskosten. Ein entscheidender Grund dafür: Seit nunmehr 32 Jahren haben wir einen gleichbleibenden Punktwert für Leistungen in der GOZ. Die Praxiskosten sind in dieser Zeit auf deutlich über 50 Prozent angestiegen – ebenso wie der Verbraucherpreisindex. Beim Strompreis liegt die Steigerungsrate in den vergangenen 30 Jahren sogar bei über 100 Prozent. Wir arbeiten 2020 faktisch für die Hälfte des Honorars des Jahres 1988.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte der Punktwert der GOZ die wirtschaftliche Entwicklung abbilden. Einen solchen Inflationsausgleich hat es allerdings seit 1988 nie gegeben. Gerne wiederhole ich hier die Forderung der Delegierten der Bundeszahnärztekammer, die die Bundesregierung aufgefordert haben, den GOZ-Punktwert unter Nachholung der Kostensteigerung seit 1988 auf 14 Cent anzuheben und ihn jährlich – unter Berücksichtigung der Kostensteigerung in den Praxen – anzupassen.

Wenn es hoffentlich bald zur Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung, der GOÄ, kommt, könnte diese als Blaupause für die Zahnärzteschaft genutzt und weiterentwickelt werden. Die Empfehlungen der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem liegen seit Kurzem vor. Dass der Gesetzgeber auch schnell handeln kann, hat die kurzfristige Erhöhung der Notdienstpauschale bei Tierärzten gezeigt. Der Mensch sollte dem Staat nicht weniger wert sein als ein Schwein.

Seit Mitte Februar können sich die Tierärzte über die Einführung einer „Notdienstgebühr“ freuen: Für einen Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten zahlt der Halter inklusive Mehrwertsteuer 59,50 Euro plus die Gebühren für die tierärztlichen Leistungen. Bei den Apothekern ist die Notdienstpauschale Anfang des Jahres sogar auf 350 Euro pro Tag erhöht worden. Zahnärzte bekommen einen Notdienstzuschlag von deutlich unter 20 Euro pro Patient.

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