Die zm-Kolumne rund um die relevanten Praxisfragen

So retten Sie Ihre Liquidität!

Zunächst vielen Dank für Ihr Lob (das passt immer und es freut mich ungemein, wenn Ihnen meine Tipps weiterhelfen konnten).

Die aktuelle Problemlage wirft viele Fragen zur eigenen Liquiditätssicherung auf. Jede Praxis sollte jetzt unbedingt versuchen, ihre Liquiditätsreserven zu schützen, um die Absicherung nach unten herzustellen.

Liquidität sichern

A. über das Finanzamt

Vier Maßnahmen sind notwendig respektive möglich:

  • Als erste Maßnahme eignet sich ein „Antrag auf die Herabsetzung der Vorauszahlungen von Einkommens-, Körperschafts- und Gewerbesteuer“. Damit kann vorerst die Liquidität einbehalten werden, um die eigene Praxis zu stabilisieren (siehe Punkte 1–3 im Kasten „Finanzamt“).

  • Die zweite Maßnahme besteht darin, Steuerstundungen zu beantragen. Die dafür vorgesehene Frist ist noch nicht offiziell bestimmt. Die Finanzverwaltung nutzt damit ihren Ermessensspielraum zugunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie als Arbeitgeber Zahlungsverpflichtungen aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nicht umfänglich nachkommen können.

  • Zudem kann die Vollstreckung verlegt werden, falls Sie zurzeit zahlungsunfähig sind (Punkt 4).

  • Letztlich können Sie bei weiterer Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Erlass der Sonderzuschläge stellen (Kasten „Finanzamt“, Punkt 5).

Darüber hinaus sollten Sie versuchen, Ihre Steuerlast aus 2019 soweit wie möglich zu reduzieren. Wenn Sie Ihr Jahresergebnis für 2019 noch verändern könnten, können Sie gegebenenfalls durch Steuereinsparungen einen Teil Ihrer Liquidität sichern. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater und verfolgen Sie genau die Nachrichten. Gegebenenfalls bekommt man vom Gesetzgeber noch die Möglichkeit, gewinnreduzierende Rückstellungen in 2019 zu bilden. Rückstellungen sind ungewisse Verbindlichkeiten, da Höhe, Zeitpunkt oder generelles Bestehen nicht klar sind. Grundsätzlich können Rückstellungen nur im Jahr des Entstehens gebildet werden.

B. Über die Soforthilfe

Wenn Mitarbeiter im Zuge der Corona-Krise in Quarantäne müssen, können Sie als Arbeitgeber Ihren entsprechenden Lohnkostenaufwand für den Zeitraum gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zurückholen. So können unnötige Personalkosten vermieden werden. Falls Sie aufgrund der Situation kein Personal zur Verfügung haben, an Lieferengpässen leiden oder eine Zwangsschließung vornehmen müssen, gilt es, alle zur Verfügung stehende Ressourcen abzubauen. Daraus ergibt sich ein Abbau von Überstunden und Urlaubsansprüchen. Bei Krankmeldungen beantragen Sie, wie gewöhnlich, die Erstattung bei der Krankenkasse.

Bei einem Anspruch sollten Sie auch die steuerbaren Zuschüsse beantragen. Der Umfang der „Finanziellen Soforthilfe“ beträgt 9.000 Euro bei bis zu fünf und 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Berechtigt sind Unternehmen, die von der Krise nachweisbar betroffen sind. Dazu müssen die Umsätze kleiner als die Hälfte vom vergangenen Jahr sein. Nehmen Sie die Form von Unterstützung an – auch Sie haben jahrelang Steuern zahlen müssen.

c. über die Banken

Hierbei gibt es zwei grundsätzliche Optionen: zum einen die Aussetzung der Zahlung (meist werden dann nur die Zinsen gezahlt werden müssen), zum anderen kann eine Tilgung gestreckt werden. Beides verhindert den akuten Mittelabfluss und gibt Ihnen mehr Zeit, um auf die externen Einflüsse reagieren zu können.

Aufgrund der Situation kommt man derzeit günstiger und leichter an Geld als üblich, das erlaubt Ihnen möglicherweise eine Umfinanzierung. Schauen Sie sich Ihre Darlehensstrukturen an und suchen Sie aktiv das Gespräch mit Ihrer Hausbank, um sich über weitere Möglichkeiten zu informieren. Machen Sie das direkt und bevor es eng wird! Sie wie auch sehr viele andere Inhaber erleiden zurzeit einen enormen Umsatzausfall. Sicher ist jedoch: Früher oder später werden die Patienten die Praxis wieder „stürmen“. Bis dahin ist ein Kredit das Hilfsmittel, um diese Zeit zu überbrücken.

Das geht über das Finanzamt

1. Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2019

2. Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung 2020

3. Antrag auf Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrags 2019 zum Zweck der Vorauszahlung

4. Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020

5. Antrag auf Erlass aller in 2020 bereits angefallenen Säumniszuschläge

Wesentliche Vorteile der KfW-Kredite sind niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung (bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro). Kredite sind bei der zuständigen Hausbank zu beantragen. Die höhere Haftungsfreistellung durch die KfW erleichtert den Banken die Kreditvergabe.

Auch wenn man Corona langsam aber sicher nicht mehr hören kann, hat es die Gegenwart nachweisbar verändert. Sehr viele leben und arbeiten nun von zu Hause, was für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland neu ist.

Was tun, um das Team bei Laune zu halten?

Nach vielen Gesprächen, die ich mit Praxisinhabern geführt habe, macht sich tatsächlich bei vielen Mitarbeitern so etwas wie Lagerkoller breit. Hier gilt es, das Beste daraus zu machen. Die Frage ist nur: Was kann man sinnhaft tun? Wie immer gibt es verschiedene Wege diesem Problem zu begegnen. Bitte senden Sie mir Ihre diesbezüglichen Ideen. Ich bin sehr gespannt und werde einige in meiner nächsten Kolumne veröffentlichen. Exemplarisch führe ich hier mit freundlicher Erlaubnis von Dr. Dirk Prünte, Unna, auf, was er sich für sein Team ausgedacht hat:

  • Ermöglichung von Homeoffice

  • Programm einer Tanzschule zum Nachtanzen

  • Kleine Aufmerksamkeiten zuschicken (Pralinen, Grußkarte, Puzzles, Gutscheine)

  • Angebot kurzfristiger Abos von Streamingdiensten

  • Online-Schulungen

  • Gemeinsame WhatsApp-Gruppe

  • Aktives Nachfragen, ob Mitarbeiter Unterstützung brauchen

  • Mitarbeitersprechstunden zweimal wöchentlich per Videotelefonie

  • Telefonhotline/Hilfestellung bei Rückfragen rund um Corona für die Mitarbeiter

  • Bringservice für Ostern (Schokohase und bunte Eier) an jeden Mitarbeiter

Nutzen Sie die Zeit – insbesondere bei Kurzarbeit –, um Gutes für die Mitarbeiter zu tun. Seien Sie ansprechbar und – trotz aller Sorgen – kümmern Sie sich bitte um Ihre Mitarbeiter. Sie werden es Ihnen danken.

Die Praxis wieder leicht öffnen

Die überwiegende Mehrheit der Zahnarztpraxen in Deutschland – wie viele es genau sind, weiß man derzeit nicht – sind auf Schmerzbehandlungen heruntergefahren. Einige haben geschlossen, andere wiederum haben ihre Öffnungszeiten erweitert, um alle Schmerzpatienten bedienen zu können. So konnten einige wenige Kunden von mir sogar mehr Umsatz als im Durchschnitt der vergangenen Jahre im März erwirtschaften.

Um mit weniger Mitarbeitern den Praxisbetrieb etwas hochzufahren, empfehle ich Ihnen, Ihre Arbeitszeiten auszuweiten und zu versuchen, viele Behandlungen mit der Zwei-Hand-Technik durchzuführen. Letzteres werden Sie auch in Zukunft gebrauchen können. Unterstellen wir, dass es nach der Corona-Krise wieder zu einer Normalisierung wie in Vorkrisenzeiten kommen wird, dann wird die Zwei-Hand-Technik für viele in der Zukunft unumgänglich werden. Daher: Versuchen Sie diese Technik zu erlernen.

Fazit

Das erste Ziel für Ihre Praxis ist es jetzt, nicht in die Liquiditätsarmut zu geraten. Darüber hinaus gilt es, sich mit Mut und Zuversicht um die Mitarbeiter zu kümmern. Nutzen Sie die Zeit, um Arbeitstechniken wie die Zwei-Hand-Technik zu erlernen. Und last, but not least: Jetzt ist die Zeit, sich über die Zukunft der eigenen Praxis Gedanken zu machen.

Bleiben Sie gesund!

In diesem Sinne ...                   

Ihr Christian Henrici

Henrici@opti-hc.de

www.opti-hc.de  

Aktuelle To-dos in der Praxis

1. Versuchen Sie Teile des Urlaubs der Mitarbeiter für 2020 jetzt schon abzubauen. Sie werden die Zeit später für die Nachholbehandlungen benötigen.

2. Fahren Sie Ihre Prozesse sauber, so dass Sie ohne Rüstaufwand durchstarten können und durch Prozesseffektivität 20 bis 30 Prozent Einsparungen generiert haben.

3. Bilden Sie sich und Ihre Mitarbeiter gezielt weiter.

4. Bringen Sie die Räume und die Gerätschaften in Ihrer Praxis in Ordnung.

5. Bringen Sie Ihre Website auf Vordermann.

Christian Henrici

Dipl. Kfm. Christian Henrici ist seit 2006 Gründer und Geschäftsführer der OPTI health consulting GmbH, die nach eigenen Angaben seit 2006 rund 3.000 Zahnarztpraxen in Deutschland beraten hat. Henrici ist Lehrbeauftragter und Referent für Controlling, Personal und Businessplanung. Als Autor erschien von ihm im Quintessenz-Verlag das Buch „Wer braucht schon gutes Personal? – Erfolgreich führen in der Zahnarztpraxis“. Christian Henrici schreibt Fachbeiträge zu den Themen Betriebswirtschaft, Organisation und Führung & Personal in der Zahnarztpraxis und seine regelmäßige Kolumne in den zm.

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