Leitartikel

Die Krise ist noch nicht vorbei

Wolfgang Eßer

Liebe Leserinnen und Leser, 

Leitartikel nehmen immer Bezug auf einen Sachstand zum einem bestimmten Zeitpunkt. Das führt in Zeiten der Corona-Pandemie mit teilweise stündlich erfolgenden Ad-hoc-Entscheidungen seitens der Politik dazu, dass Inhalte eines Artikels zum Zeitpunkt seines Erscheinens bereits durch neue Ereignisse überholt sein können. Das betrifft eine Zeitschrift wie die zm mit einem 14-tägigen Erscheinungsrhythmus und damit einhergehenden Druck- und Vertriebszeiten leider manchmal besonders.

Zum Redaktionsschluss der zm-Ausgabe 9 am 22. April 2020 um 10 Uhr stellte nachfolgender Leitartikel „Die Krise ist noch nicht vorbei“ des KZBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Eßer den aktuellen Sachstand dar. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur sogenannten „SARS-CoV-2-Versorgungsstrukturen-Verordnung“ (VO) sah zu diesem Zeitpunkt vor, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener GKV-Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung erhalten sollten. Dazu hatte die KZBV am 20. April Stellung genommen und u.a. eine paritätische 50:50-Verteilung der zu schulternden Lasten zwischen Krankenkassen und Zahnärzten gefordert.

Am 27. April wurde nun aber publik, dass diese Regelung auf Druck des Bundesfinanzministeriums hinfällig wurde. Stattdessen trat am 5. Mai die Verordnung in einer Form in Kraft, die eine komplette Rückzahlung des überzahlten Betrags vorsieht. Aus dem Rettungsschirm wurde somit ein Darlehen. Die erste Reaktion der KZBV können Sie hier lesen:http://www.zm-online.de/news/politik/schutzschirm-fuer-zahnaerzte-ist-nur-eine-liquiditaetshilfe/

Die zm halten Sie über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden.

Die Redaktion

Als Deutschland Anfang, Mitte März die Corona-Krise mit voller Wucht traf, waren das Gesundheitswesen und auch die Zahnärzteschaft weitgehend unvorbereitet. Selbst als SARS-CoV-2 China nahezu lahmgelegt hatte, wähnte man sich hier in vermeintlicher Sicherheit. Dass eine Pandemie solchen Ausmaßes, wie sie sich heute darstellt, selbst eine Nation wie die Bundesrepublik aus den gewohnten Bahnen werfen könnte, wurde ernsthaft nie in Betracht gezogen. Ein fataler Irrtum, wie wir heute wissen.

Knapp zwei Monate später ist es an der Zeit, einen ersten Tätigkeitsbericht abzugeben. Für eine Bilanz ist es noch zu früh.

Die ersten Wochen der Krise waren geprägt von Verunsicherungen und großen Ängsten in der Kollegenschaft, die bedauerlicherweise auch noch von exponierten Mitgliedern der Standespolitik befeuert wurden. Ohne Zuständigkeit für die vertragszahnärztliche Versorgung und den Sicherstellungsauftrag verkündeten einzelne Protagonisten, dass in den Praxen ausschließlich nur noch Notfallbehandlungen durchgeführt werden dürften, während andere in den Medien den Eindruck erweckten, unter Beachtung der Hygienerichtlinien könne man so weiterarbeiten wie bisher. Aus Sorge vor Infektionsrisiken des Praxisteams und der Patientinnen und Patienten und vor dem Hintergrund fehlender oder zur Neige gehender Schutzausrüstungen in Kombination mit sich ändernden Risikobewertungen des Robert Koch-Instituts im Hinblick auf zahnärztliche Behandlungen, wurden in Teilen der Kollegenschaft Rufe nach Praxisschließungen laut. Angefacht von interessierten Kreisen mündeten diese in Petitionen und Kettenbriefen an die Politik, wobei man damit wohl fälschlicherweise auch die Hoffnung verband, im Fall einer Praxisschließung wirtschaftlich umfänglich entschädigt zu werden.

Von Beginn der Krise an stellten die Bundes- und Landesorganisationen umfassende und aktuelle Informationen zu Verhaltensempfehlungen und Hilfsangeboten für die Kollegenschaft auf ihren Homepages zur Verfügung und richteten Hotlines für Patienten und Zahnärzteschaft ein. In großer Einmütigkeit erinnerten KZBV und BZÄK daran, dass medizinisch erforderliche Behandlungen auch und gerade in Krisenzeiten sichergestellt werden müssten und appellierten an die Kollegenschaft, unter strenger Anwendung der Hygienerichtlinien den ethischen und beruflichen Verpflichtungen als Heilberufler nachzukommen und die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Um das Infektionsrisiko in den Zahnarztpraxen zu reduzieren, bauten die KZBV und die KZVen in kürzester Zeit ein bundesweites Netz von Behandlungszentren in Kliniken und zahnärztlichen Schwerpunktpraxen auf, um hier die Schmerz- und Notfallversorgung von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten zu konzentrieren.

Die KZBV ließ sich frühzeitig vom BMG ermächtigen, selbst fehlende Schutzausrüstungen zu beschaffen, um den Sicherstellungsauftrag weiterhin erfüllen zu können. Mit dem Spitzenverband der Krankenkassen wurde ein Vertrag über die Finanzierung der für die Schwerpunktpraxen bereitzustellenden Schutzausrüstungen und parallel eine Vereinbarung mit dem BMG getroffen, diese über das Bundesbeschaffungsamt bereitzustellen. Die Beschaffung von Schutzausrüstung hat sich für uns als eine Sisyphusaufgabe auf einem leer gefegten und von Betrügern wimmelnden Weltmarkt herausgestellt. Diese große Herausforderung konnte bewältigt werden, die Ausstattung der Schwerpunktpraxen ist inzwischen erfolgt. Deutliche Vereinfachungen, die zwischenzeitlich im Bundesmantelvertrag bei der Verordnung von Krankentransporten vereinbart werden konnten, entlasten in diesen Krisenzeiten die Praxen von Bürokratie und reduzieren die Prozesse.

Neben der Sicherstellung der Versorgung gilt es, mit allen Kräften die Existenzsicherung der vertragszahnärztlichen Praxen zu gewährleisten. Rechtzeitig hat die KZBV ein Existenzsicherungskonzept erarbeitet und schon in den wöchentlich stattfindenden Besprechungen, zu denen Bundesgesundheitsminister Spahn bis zum Lockdown Mitte März regelmäßig eingeladen hatte, die Forderung nach einem Schutzschirm für die Zahnärzteschaft gestellt. In der Folge haben wir versucht, die Politik dazu zu bewegen, die von uns vorgeschlagenen Regelungen in das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz zu integrieren.

Ungeachtet der Tatsache, dass dies bekanntermaßen nicht geschehen ist, hat die KZBV umgehend Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband aufgenommen mit dem Ziel, zu einer gemeinsamen bundesweiten Empfehlung an die Gesamtvertragspartner auf Landesebene zu kommen, um zum einen die Liquidität der Praxen bei wegbrechenden Honorareinnahmen zu sichern und andererseits eine hälftige Teilung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zwischen den Partnern auf Bundesebene zu erreichen. Dieser Versuch scheiterte trotz intensiver Bemühungen auch seitens des Vorstands des GKV-SV schlussendlich daran, dass aufseiten der Krankenkassenverbände keine Mehrheit für eine partnerschaftliche Risikoteilung gefunden werden konnte. Hier wurde seitens der Krankenkassen die große Chance vertan, die gemeinsame Verantwortung für die Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgungsstrukturen nicht nur während, sondern auch nach der Krise unter Beweis zu stellen.

Als Ultima Ratio blieb der Weg über die Politik, die in Form der nunmehr bekannten Verordnung des Bundesgesundheitsministers realisiert worden ist. In Zusammenwirken mit dem Kurzarbeitergeld und den Finanzhilfen, die gegen die Maßnahmen aus dem Schutzschirm nicht angerechnet werden müssen, wird die wirtschaftliche Existenz der zahnärztlichen Praxen und der Halt unserer hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ganz überwiegenden Zahl sichergestellt werden können. Der Schutzschirm für die Praxen konnte alleine auf der Basis fundierter Argumente und Konzepte, von Glaubwürdigkeit, Verlässlichkeit und wechselseitigem Vertrauen zwischen Politik und KZBV aufgespannt werden. Die teilweise geradezu unflätigen Beschimpfungen des Ministers in Briefen und Chatforen waren jedenfalls keine Hilfe. Eine Bilanz der Wirksamkeit des Schutzschirms wird man nach der Bewältigung der Krise ziehen können, ohne sich in Spekulationen zu ergehen, wie dies heute in Kreisen der selbsternannten Chefkritiker vielfach der Fall ist.

Gott sei Dank stellt sich erneut heraus, dass die Kolleginnen und Kollegen auch und gerade in der Krise Werte wie Berufsethos, Kollegialität, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit leben und die Selbstverwaltungsorgane unterstützen. Dafür bin ich dankbar und deshalb bin ich zuversichtlich, dass wir die Krise mit einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung bewältigen werden.

Ich versichere Ihnen, dass ich gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen Martin Hendges und Georg Pochhammer, meinen Kolleginnen und Kollegen in den Landes-KZVen und all unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin alles Menschenmögliche geben werde, um unseren Beitrag zur Krisenbewältigung zu leisten.

Wir alle bitten auch weiterhin um Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.

Dr. Wolfgang Eßer,

Vorsitzender des Vorstands der KZBV

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