Das Berliner Konzept zur Strukturreform der GKV

Ein Wandel im System

Als ein Angebot an die Politik mit konkreten Vorschlägen für die Weiterentwicklung im Gesundheitswesen versteht sich das Berliner Konzept, das vom Fritz Beske Institut für Gesundheits-System-Forschung Kiel (ISGF) vorgestellt wurde. Für den zahnärztlichen Bereich empfiehlt es die Einführung des Modellprojekts Zahnheilkunde mit befundorientierten Festzuschüssen.

„Die Vorbereitung der Zukunft muss heute beginnen“, sagte ISGF-Institutsdirektor Prof. Dr. Fritz Beske bei der Vorstellung des Berliner Konzeptes zur Strukturreform der gesetzlichen Krankenversicherung vor Journalisten in der Hauptstadt. Das Konzept verstehe sich im Grundkonsens aller Beteiligten als evolutionär und an einer solidarisch finanzierten und selbstverwalteten Krankenversicherung orientiert. Es gebe, so Beske, einen sich verstärkenden Handlungsdruck im Gesundheitswesen.

Das Konzept geht von der Prämisse aus, dass es keine verordnete Gesundheit gibt, sondern dass diese persönlich verantwortet werden muss. Gefordert wird eine für den Patienten überschaubare und durchgängige integrierte Versorgung. Voraussetzung ist eine einheitliche Zuständigkeit für alle Bereiche des Gesundheitswesens sowohl auf der ministeriellen als auch auf der operativen Ebene sowie ein der integrierten Versorgung entsprechendes Vergütungssystem. Die größte Herausforderung ist die Finanzierung des Gesundheitswesens und insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung. Acht namhafte Persönlichkeiten im Gesundheitswesen haben an der Publikation mitgewirkt. Neben Prof. Beske selbst, in dessen Verantwortung die Veröffentlichung liegt, waren an der „Berliner Runde“ beteiligt: Prof. Dr. Michael Habs, Geschäftsführer der Dr. Willmar Schwabe Arzneimittel GmbH, Dr. Rainer Hess, Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Prof. Dr. Norbert Klusen, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse, Rainer Luhmann, Verwaltungsdirektor der Zentralklinik Emil von Behring Stiftung Oskar Helene-Heim, Dr. Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, Gerhard Schulte, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern und Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, Präsident der Bundeszahnärztekammer.

Die Runde hat sich als Diskussionsforum verständigt und geeinigt, dass ein Bericht in der alleinigen Verantwortung von Prof. Beske liegt. Zu einzelnen Aussagen gibt es unterschiedliche Meinungen. Der so gewählte Weg wird allen gerecht.

Das Konzept geht davon aus, dass im Jahre 2030 der Beitragssatz in der GKV ohne grundlegende Reform bei 25 Prozent liegen wird. Die Lebenserwartung wird stark steigen, die finanzielle Belastung der GKV durch den medizinischen Fortschritt wachsen.

In drei Leistungsbereichen werden Veränderungen empfohlen:

• Prävention: von der Wertschöpfung durch die Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer soll eine Milliarde Euro für die Prävention zur Verfügung gestellt werden.

• Medizinische Rehabilitation: Sie soll aus der Rentenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung übertragen werden.

• Zahnmedizinische Versorgung: Ohne Einschränkung, dies ist BZÄK-Präsident Weitkamp besonders wichtig, wird das von der Zahnärzteschaft erarbeitete Modellprojekt Zahnheilkunde vorgeschlagen auf Basis einer präventionsorientierten Zahn-, Mundund Kieferheilkunde mit einem befundabhängigen Festzuschusssystem, Kostenerstattung und einem finanziellen Anreizsystem.

Modell besonders geeignet

BZÄK-Präsident Weitkamp erläuterte vor der Presse, weshalb sich der Bereich Zahnheilkunde für ein Modellprojekt besonders eignet. Im Gegensatz zu manch anderen medizinischen Bereichen gebe es für fast jeden Befund unterschiedliche Therapiemöglichkeiten. Mit der neuen Systematik eines befundorientierten Festzuschusses ergäben sich neue Freiheiten, da Therapiemaßnahmen nicht ausgegrenzt werden. „Auch Innovationen stehen dem Patienten zur Verfügung“. Das System sei gerechter und sozial ausgewogener als das jetzige System der prozentualen Bezuschussung.

Das Berliner Konzept widmet sich auch dem Leistungskatalog der GKV. Es werden Gesundheitsziele sowie Regel-, Satzungs- und Wahlleistungen definiert.

Wichtige Forderung ist eine überschaubare und durchgängige integrierte Versorgung, eine Neustrukturierung der Vergütungssysteme und eine Umgestaltung des Risikostrukturausgleichs. Die Innovationsbewertung in der GKV soll einem neu zu gründenden „Institut für Innovationsbewertung in der Medizin“ beim Koordinierungsausschuss oder beim Bundesausschuss der Ärzte/Zahnärzte und Krankenkassen übertragen werden. Und als Option soll – so will es das Konzept nicht zuletzt auch auf Intervention der Zahnärzte hin – die Kostenerstattung für alle Versicherten in der GKV eingeführt werden.

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