Neustrukturierung des Bewertungsmaßstabes zahnärztlicher Leistungen

Die ersten Schritte sind getan

Mit der Auswertung der Studie zur BewertungsAnalyse Zahnärztliche Leistungen (BAZ II) durch das Institut der deutschen Zahnärzte (IDZ) liegen der verfassten Zahnärzteschaft jetzt die Daten vor, die eine Analyse und Bewertung unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Kriterien im Zuge der anstehenden Neustrukturierung des Bewertungsmaßstabes ermöglichen.

Im Unterschied zu den Krankenkassen, die unter Zugrundelegung des 1965 und 1986 modifizierten Bema nur eine Neurelationierung zahnärztlicher Leistungen vorgenommen haben, bieten die Zahnärzte mit ihrer Studie – wie vom Gesetzgeber gefordert – die Voraussetzungen für eine tatsächliche Neustrukturierung der präventionsorientierten Zahnheilkunde – mit der erforderlichen Berücksichtigung vor allem betriebswirtschaftlicher und auch psychophysischer Kriterien. Für die vom Gesetzgeber bis Mitte des Jahres geforderte Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde liegen mit den unabhängig voneinander erstellten Studien der Krankenkassen und des IDZ zwei in der Denkweise sehr unterschiedliche Ansätze vor, auf deren Basis jetzt Bundesausschuss und Bewertungsausschuss tätig werden.

Dabei gehen die Krankenkassen davon aus, dass unabhängig von Neuerungen das Budget gleich bleiben soll. Nach Darstellung der Krankenkassen hat „die Neustrukturierung des Bema nicht zum Ziel, eine Bewertung der Leistungen in den einzelnen Praxen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu erreichen“. Für die Zahnärzteschaft ist dagegen klar, dass es ohne zusätzliche Mittel keine zusätzlichen Leistungen geben kann. Gerade angesichts der nicht unbeträchtlichen Zahl neuer Leistungen muss sehr genau geprüft werden, welche Leistungen in den Katalog der GKV aufgenommen und welche alten herausgenommen werden. Dabei zeichnet es sich immer mehr ab, dass ein befundorientiertes Festzuschussmodell politisch die einzig sinnvolle Lösung wäre. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund mehr als plausibel, dass in den zurückliegenden Jahren bereits mehrmals Reduzierungen der Vergütungen erfolgt sind. Hier ist die Schmerzgrenze bereits überschritten.

Klar ist auch, dass die vom Gesetzgeber geforderte präventionsorientierte Ausrichtung der Zahnmedizin im heutigen Bewertungsmaßstab keinen Niederschlag findet, ganz zu schweigen von der Notwendigkeit, dass Prävention grundsätzlich ein aktives Verhalten des Versicherten erfordert. Grundsätzlich gilt, dass Qualität und zahnmedizinische Erkenntnisse im Rahmen der geforderten präventionsorientierten, ursachengerechten und Zahnsubstanz schonenden Zahnheilkunde völlig neue Strukturen voraussetzen. Hierfür sind zahnärztlich-wissenschaftlicher und ökonomischer Sachverstand, ganz anders als es der rein zeitbezogene Ansatz der Krankenkassen darlegt, unabdingbar.

Zeitmess-Studien zum Arbeitseinsatz des Zahnarztes innerhalb bestimmter Leistungsbereiche und in der Relation der Bereiche untereinander sind zweifellos ein wesentlicher Faktor. Dennoch: Die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung mit Kostensatz pro Zahnarztstunde für jede einzelne Leistung sowie die dabei anfallenden besonderen Kosten sind ebenso unerlässlich wie die Einbeziehung psychomentaler Beanspruchungen. Diese Voraussetzungen bietet die Studie der Krankenkassen nicht. Ebenso muss bei der Bewertung gelten, dass pauschalierte Honorierungsformen, wie Leistungskomplexe und Fallpauschalen, in der Zahnmedizin grundsätzlich qualitätsfeindlich sind. Wir Zahnärzte lehnen sie deshalb ab.

Sicher ist auch, dass die von den Krankenkassen aufgestellte Forderung, Qualität und Wirksamkeit der Leistungen müssten dem allgemeinen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und den medizinischen Fortschritt berücksichtigen, die Realität verkennt. Diese Qualität wird von uns Zahnärzten bereits erfüllt. Das Ansinnen der Kassen-Studie geht eindeutig am Auftrag einer GKVVersorgung vorbei. Die zahnmedizinische Versorgung ist präventionsorientiert. Aber Luxusleistungen können nicht zum gleichen Preis in den Leistungskatalog übernommen werden. Die IDZ-Studie beweist schon im Ansatz das Gegenteil.

Rekrutieren die Ausschüsse, die jetzt die Auswertung der arbeitswissenschaftlichen Daten verhandeln müssen, ihre Erkenntnisse allein aus den Maßgaben der Krankenkassen, so ist schon jetzt absehbar, dass sowohl Qualität wie auch zahnmedizinischer Fortschritt in diesem System auf Dauer auf der Strecke bleiben müssen. Für die Zukunft der Zahnmedizin in Deutschland wird es entscheidend sein, welche Rahmenbedingungen der Bundesausschuss und der Bewertungsausschuss für eine Zahnheilkunde setzt, die das Attribut „präventionsorientiert“ auch verdient. Hier stellen die jetzt vorliegenden nackten Zahlen nur die Basis für die anstehenden Verhandlungen, die sachlich, aber mit der entsprechenden Hartnäckigkeit zu führen sind. ■

Die zm werden in den kommenden Ausgaben ausführlich zur Neubeschreibung der Zahnheilkunde und zur arbeitswissenschaftlichen Studie des IDZ berichten

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.