Steuerjagd auf Geldanleger

Total ausgenommen

Als die rot-grüne Bundesregierung vor vier Jahren die Besteuerung von Kapitalanlagen mit neuen Auflagen und mit Erleichterungen neu ordnete, glaubten sich die deutschen Geldanleger für absehbare Zeit aus dem Schussfeld. Doch in ihrer zweiten Amtsperiode kennen die Regierenden gegenüber den Sparern kein Pardon mehr. Sie wollen die Totalbesteuerung.

Wie die Axt im Walde hatte Oskar Lafontaine als erster Finanzminister der ersten rot-grünen Koalitionsregierung im Steuerrecht gewütet: Er halbierte den Sparerfreibetrag auf 3 000 Mark pro Person. Dass der Sparerfreibetrag 1993 als Kompensation für eine im internationalen Vergleich doch recht happige Zinsabschlagsteuer von 30 Prozent auf 6 000 Mark festgelegt wurde – vergessen. Er verlängerte rückwirkend die Spekulationsfrist beim steuerfreien Verkauf von Immobilien von zwei auf zehn Jahre – der Bundesfinanzhof hält dieses Steuergesetz für verfassungswidrig und übergab den zu beurteilenden Fall dem zuständigen Bundesgericht. Und Lafontaine verlängerte die Spekulationsfrist für steuerfreie Kursgewinne aus Wertpapieren von einem halben auf ein volles Jahr.

Als Nachfolger des Politflüchtlings Lafontaine kam der gerade abgewählte Hans Eichel. Dieser forstete einiges von dem wieder auf, was dem Kahlschlag Lafontaines zum Opfer gefallen war: Wenn man schon Kursgewinne innerhalb der neu definierten Spekulationsfrist zu versteuern habe, so seine fachliche Logik, dann müsse man auch die in dieser Zeit angefallenen Verluste anrechnen dürfen. Eichel beseitigte auch einen gravierenden Steuernachteil für ausländische Käufer deutscher Aktien. Er konzipierte deshalb das so genannte „Halbeinkünfteverfahren“, nach dem beispielsweise Dividendenerträge nur zur Hälfte versteuert werden müssen. Dafür entfallen die Steuergutschriften auf Dividendenzahlungen, mit denen Ausländer nichts anfangen können.

Staat in Geldnot

Die rigorose Totalbesteuerung aller Erträge vom Kapitalmarkt ist, so schien es damals, unter dem mit Steuervernunft und Augenmaß arbeitenden Finanzpolitiker Eichel kein Thema mehr. Nun aber ist die Geldnot des Staates offenbar so groß, dass er kein Tabu mehr kennt. Noch geistern die neuen Steuerpläne als Absichtserklärungen durch die politische Landschaft. Was davon in welcher Form Gesetz wird, dürfte wohl erst im Verlauf des ersten Halbjahres 2003 entschieden werden. Doch die Bedrohung und die Geldsummen, die zur Debatte stehen, sind zu hoch, um sich nicht heute schon mit Sinn und Unsinn des geplanten Steuerumbaus auseinander zu setzen. Der Systemumbau umfasst im Wesentlichen die folgenden Neuerungen.

Alle Geldanleger erhalten von ihrer Bank einen steuerrelevanten Jahresabschluss über die Erträge ihrer Anlagen. Daran ist jetzt auch der Staat als Steuereintreiber interessiert. Er nennt diese Information „Kontrollmitteilung“, zu der er die deutschen Geldinstitute gesetzlich zwingen will. Dazu aber bedarf es zunächst einer gravierenden Gesetzesänderung. Bundestag und Bundesrat müssen nämlich den Paragrafen 30a der Abgabenordnung ersatzlos streichen. Dieser Paragraf begründet nämlich das (auf dem Papier noch existente) deutsche Bankgeheimnis, in dem der dem Fiskus verbietet, „zum Zwecke der allgemeinen Überwachung die einmalige oder periodische Mitteilung von Konten ... (zu) verlangen“.

Organisatorisch ist der Wunsch nach Kontrollmitteilungen recht einfach zu regeln: Die Banken schicken ihren steuerrelevanten Depotauszug in Verbindung mit der Steuernummer des Adressaten als elektronische Datei auch an das Bonner Bundesamt für Finanzen. Anhand der Steuernummer lassen sich die Mitteilungen über die zu versteuernden Kapitalerträge an die zuständigen Finanzämter weiterleiten. Auf ähnliche Weise verarbeitet das Bundesamt für Finanzen auch die rund 70 Millionen Freistellungsaufträge zur Vermeidung von Quellensteuerzahlungen. Die Banken müssen die Freistellungen per Gesetz dem Bundesamt zuleiten. Von hier aus werden sie als Kontrollmitteilungen an die zuständigen örtlichen Finanzbehörden geleitet. Die Folge: Wer bei unterschiedlichen Banken Freistellungen von über 1 500 Euro laufen hat, fliegt auf.

Mit der im kommenden Jahr geplanten Einführung von Kontrollmitteilungen greift die Bundesregierung einer EU-weit für das Jahr 2010 verabredeten einheitlichen Steuerregelung im Hinblick auf Kapitalerträge voraus. Bis dahin soll, sofern eine Zustimmung auch von Luxemburg, Österreich und Belgien erfolgt, bereits ab 2003 eine EUeinheitliche Quellensteuer auf Kapitalerträge in Höhe von zunächst 15 Prozent, später von 20 Prozent erhoben werden. Doch Berlin glaubt offenbar nicht, dass diese im Jahr 2000 im portugiesischen Feira beschlossene Regelung zustande kommt und plant wohl auch deshalb einen verschärften Sonderweg.

Die Steuerfalle schnappt zu: Mit der Einführung von Kontrollmitteilungen geraten viele deutsche Steuerbürger in eine gemeine Steuerfalle. Der Staat weiß: Eigentlich müssten seine Bürger rund 150 Milliarden Euro an Kapitalerträgen zur Versteuerung anmelden. Doch in den Steuererklärungen stehen nur etwa 25 Milliarden Euro. Ergibt nun eine Kontrollmitteilung für das Jahr 2003 bei einem Steuerbürger eine recht hohe Summe an Kapitalerträgen, geht der involvierte Finanzbeamte davon aus, dass in den zurückliegenden Jahren ähnlich hohe Beträge verschwiegen wurden.

Der Betroffene wird wohl gezwungen, seine Karten aufzudecken. Im Falle einer entdeckten Steuerhinterziehung muss er dann für zehn zurückliegende Jahre (dann greift die Verjährungsfrist) die hinterzogenen Steuern nachzahlen, plus sechs Prozent Verzugszinsen. Auf diese Art will der Bundesfinanzminister einen vergrabenen Schatz heben, den er in Euro noch gar nicht zu beziffern wagt. Aber er könnte wesentlich dazu beitragen, im Jahr 2006 den versprochenen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.

Was tun? Eine eilige Kapitalflucht ist wenig aussichtsreich. Die Steuerparadiese der EU (Luxemburg, Andorra oder Monaco) werden über kurz oder lang ihren Nimbus verlieren. Auch die Kanalinseln Jersey, Sark und Guernsey wollen sich in Sachen Kontrollmitteilungen EUkonform verhalten. Liechtenstein steht bereits als „Geldwäscher“ auf der „schwarzen Liste“ der Weltwirtschaftsorganisation OECD und läuft Gefahr, durch die Kündigung des Finanzdienstleistungsabkommens mit der EU völlig isoliert zu werden. Diesem Druck kann der Kleinstaat aus existenziellen Gründen nicht standhalten.

Bleibt nur noch die Schweiz. Wer darauf pokert, dass die Alpenrepublik weiterhin eisern ihr Bankgeheimnis verteidigt und inmitten der EU eine von Brüssel separierte Insel der Seligen bleibt, findet hier einen relativ sicheren Hafen für sein Fluchtkapital. Doch von Seiten deutscher Geldinstitute dürfte es keine Beihilfe mehr geben, heutzutage Steuerfluchtgeld auf die Reise zu schicken. Denn nach dem Wegfall des deutschen Bankgeheimnisses haben die Steuerprüfer freien Einblick in die Kundenkonten, auch in die zurückliegenden Transaktionen.

Gebrandmarkt

Da schon honorige deutsche Bankvorstände wegen der Favorisierung ihres Luxemburg-Geschäfts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung überführt wurden und als Straftäter gebrandmarkt sind, dürften jetzt auch die Bankangestellten vor Ort bei intendierter Kapitalflucht ins Ausland auf Widerstand geeicht sein.

Zu bedenken gilt überdies: Das Fluchtkapital sitzt gleichsam in einem Gefängnis. Es kann nicht repatriiert oder in anderen EU-Staaten, etwa durch den Erwerb eines Ferienhauses, verwertet werden. Eine Anlage in den USA, auf welche Art auch immer, wäre Harakiri. „Gewaschen“ von seiner Einschwärzung kommt Fluchtkapital nur nach Deutschland zurück, wenn es in Portionen von 15 000 Euro Bargeld über die Grenze gebracht wird.

Die Versteuerung der Veräußerungsgewinne: Die rot-grünen Koalitionäre haben wohl bewusst den Terminus „Spekulationsgewinn“ vermieden. „Veräußerungsgewinn“ klingt nicht nur viel harmloser. Dieser Begriff packt auch alles zusammen, was demnächst der Besteuerung anheim fällt: Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Zugewinne aus verkauften Immobilien, Antiquitäten, Kunstwerken, Münzen, Edelsteine, Oldtimer und dergleichen. Die steuerrechtliche Grundlage hierfür lässt sich ganz einfach herstellen: Die geltenden Spekulationsfristen, vor vier Jahren noch neu geregelt, werden ersatzlos gestrichen.

Doch diese simple Fristenlöschung provoziert Fragen über Fragen. Und der Gesetzgeber läuft in seiner Steuergier Gefahr, sich in diesem Fragengeflecht heillos zu verstolpern.

Frage eins:Gilt die intendierte Steuerpflicht erst für Wertpapier-, Immobilien- und sonstige Käufe ab dem Tag ihres gesetzlichen Inkrafttretens? Dann gäbe es keine rechtlichen Bedenken. Aber die dringend benötigten Steuereinnahmen fielen (vorerst jedenfalls) recht mager aus.

Die Folgen:Womöglich wäre der Schaden größer als der geldwerte Nutzen. Denn die Aktienkäufer wie auch die Immobilieninteressenten würden sich zurückhalten, um eine Steuerbelastung zu vermeiden. Zwei wichtige Märkte würden in eine nachhaltige Flaute abtauchen.

Frage zwei:Gilt die intendierte Steuerpflicht nicht erst für künftige, sondern auch für alle zurückliegenden Geschäfte? Nur dann kämen überhaupt nennenswerte Beträge in die Steuerkasse. Damit aber provoziert der Gesetzgeber einen Verfassungskonflikt. Denn das Grundgesetz gewährt einen so genannten Vertrauensschutz. Dieser besagt, dass der Bürger bei all seinen Handlungen den dabei geltenden Gesetzen auf Dauer vertrauen darf. Denn ohne diese Sicherheit müsste er auf Willkür gefasst sein und würde dann lieber gar nichts tun, als sein Tun später bereuen zu müssen.

Die Folgen:Wer also seine private Altersvorsorge primär auf Aktien und/oder Aktienfonds aufgebaut hat, verliert einen erheblichen Teil seines Ruhestandvermögens. Was die Regierung unter dem Stichwort „Riester“ in der abgelaufenen Legislaturperiode noch vehement gefördert hat, das würde sie jetzt bestrafen. Fataler noch: Wer (weitaus weniger lukrativ als etwa Aktienfonds) rein aus Sicherheitsgründen bei seiner Altersvorsorge auf Immobilien gesetzt hat, versteuert bei Veräußerungsgewinnen aus einer lang zurückliegenden Vergangenheit großenteils seinen Inflationsausgleich. Und die als Steuervorteil genossenen Abschreibungen müssen durch die Hintertür nachversteuert werden. So entsteht sogar aus einem Veräußerungsverlust ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (siehe auch Kasten „Bausünde“).

Frage drei:Bleiben fondsgebundene, primär auf Aktienfonds basierende Kapitallebensversicherungen nach Ablauf von zwölf Jahren weiterhin steuerfrei? Wenn ja, dann gibt es innerhalb der Vermögensbildung wiederum ein verfassungswidriges Mehrklassensystem. Ferner: Unterliegen künftig die steuerbegünstigten Vermögenswirksamen Leistungen, angelegt in Aktienfonds, der Besteuerung? Wenn ja, dann fragt sich: Warum gibt der Staat zunächst, um dann wieder zu nehmen?

Frage vier:Aktienfonds mit Verwaltungssitz im Ausland (zumeist Luxemburg) sind in Deutschland weit verbreitet. Die Ausländer bieten oftmals bessere Fonds als die deutschen Geldinstitute.

Verzichtet der Gesetzgeber hier auf Kontrollmitteilungen, weil sein Steuerarm (noch) nicht ins EU-Ausland reicht? Ist hier die Besteuerung ausnahmsweise wieder eine Sache der Ehrlichkeit?

Die Folgen:Wenn ja, dann steht Luxemburg – unbeabsichtigt – vor einer neuen Blüte als europäisches Steuerparadies.

Frage fünf:Als Nachbesserung zur Verlängerung der Aktien-Spekulationsfrist von einem halben auf ein Jahr präsentierte der Bundesfinanzminister im Rahmen seiner Steuerreform einen Abgleich von erzielten Kursgewinnen mit realisierten Kursverlusten. Kein Gnadenakt, sondern eine Anpassung an die allgemeine Steuerlogik. Wenn nun durch den Wegfall der Spekulationsfrist Kursgewinne generell zu versteuern sind, werden dann alle realisierten Verluste anrechenbar sein?

Die Folgen:Wenn ja (das haben bereits die Finanzminister Lafontaine und Waigel durchrechnen lassen), kann der Staat die Steuerquelle Kursgewinne in den Wind schreiben. Wenn nein, provoziert Hans Eichel einen Konflikt, der ihn höchstwahrscheinlich vor das Bundesverfassungsgericht bringen wird.

Die Verteufelung der Aktie

Der Steuerpoker mit den deutschen Aktienanlegern ist keine Bagatelle, keine schon lange fällige Schröpfung der „Reichen“. Immerhin rund zwölf Millionen Bundesbürger, darunter sicherlich ein Großteil der mündigen und kundigen Eliten, bilden Vermögen auf Aktienbasis, darunter rund neuen Millionen mit Aktienfonds. Diese betreiben zumeist in Eigenverantwortung eine rentable und flexible Altersvorsorge in Eigenregie. Unter Riesters Regime war dies der einzig lobenswerte Reformansatz. Nun wird die ehedem gewollte Eigeninitiative bestraft.

Die beabsichtigte Verteufelung der Aktie als Steuerschreck hat aber noch viel tiefere Auswirkungen – mit drastischen Folgen für Konsumverhalten, Wirtschaftswachstum und Arbeitslosigkeit. Wenn Geldanleger in Aktien investieren, übernehmen sie das unternehmerische Risiko. Aussichtsreiche, innovative Jungunternehmen erhalten durch den Verkauf von Aktien überhaupt erst Eigenkapital. Für Bankdarlehen reichen die Sicherheiten nicht. Und wenn gestandene Aktiengesellschaften ihr Kapital erhöhen, um damit ihre Expansion zu finanzieren, entstehen in beiden Fällen neue, zukunftsträchtige Arbeitsplätze. Das verdiente Geld füllt in vielfacher Hinsicht die Steuer- und Sozialkassen.

Wenn jedoch die Risikobereitschaft der privaten Aktionäre mit hohen Steuern bestraft wird, dürfte die Aktie als Finanzierungsinstrument der produzierenden Wirtschaft wohl weitgehend ausfallen. Bleibt aber künftig von Privatseite das risikobereite Investitionskapital weitgehend aus, hat der steuergierige Staat selber die Wachstumsbremse angezogen, obwohl er eigentlich das Gegenteil möchte. Weil er den Preis dafür, nämlich steuerbefreite Kursgewinne als Risikoprämie, plötzlich nicht mehr bezahlen will. Mit dem vollen Einkommensteuersatz auf Kursgewinne wäre Deutschland nicht nur im EU-Europa, sondern auch weltweit eine Insel der Unseligen (siehe auch Kasten „Auslandsvergleich“).

Verkehrte Welt

Schließlich kreiert die rot-grüne Regierung mit ihren Steuerplänen auch noch eine Art „verkehrte Welt“. Kapitalgesellschaften (AGs und GmbHs) können ihre Finanzbeteiligungen, von Rot-Grün im Rahmen der „Steuerreform“ so gewollt, weiterhin steuerfrei mit Gewinn verkaufen. Die löbliche Zielsetzung: Vor allem Banken und Versicherungen sollen ihre geballte Aktienmacht freiwillig aufgeben. Dazu war es gekommen, weil gewerbliche Aktienkäufer immer schon realisierte Kursgewinne versteuern mussten. Da aber diese Steuer den Wert eines Aktieninvestments erheblich schmälerte, häuften sich vor allem bei den institutionellen Finanzdienstleistern die Aktienpakete.

Die sähe die Bundesregierung lieber privatisiert, wie sie auch ihre ehemaligen Bundesunternehmen voll und ganz in die Hände von Privataktionären legen möchte. Nun aber sollen diejenigen, die während der gesamten Nachkriegszeit ihre Aktieninvestments als steuerlich nicht relevante „Liebhaberei“ betrachten durften, die Risikoprämie für ihr riskantes Aktienengagement versteuern, während die gewerblichen, vormals zur Steuerkasse gebetenen Aktienhalter ungeschoren davon kommen.

Über die Konsequenz aus dieser Steuerumkehrlast haben die Regierenden von Berlin wahrscheinlich gar nicht nachgedacht: Wenn schon die Kapitalgesellschaften ihre Finanzbeteiligungen aus Steuergründen nicht verkauften, warum sollen dann die Privatanleger dieses für sie steuerbelastete Material aufkaufen? Sie werden sich wohl weigern. Das bedeutet: Die Kurse werden bei lahmer Nachfrage weiter (oder wieder) sinken. Was die gewerblichen Aktionäre an Steuern gespart haben, verlieren sie womöglich am Verkaufskurs – und bleiben deshalb wahrscheinlich lieber weiterhin auf ihren Aktienpaketen sitzen. Dann brachte die Steuer-Rochade bei den Kursgewinnen unterm Strich nur eine Lähmung des deutschen Aktienmarktes.

Joachim Kirchmann

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