Leitartikel

Modellprojekt Zahnheilkunde - der zukunftsoffene Weg

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

mit der Präsentation des Modellprojekts Zahnheilkunde Anfang März in der neu eingerichteten zahnärztlichen Arbeitsgruppe am Runden Tisch srehen die Reformvorstellungen der Zahnärzteschaft in der gesundheitspolitischen Öffentlichkeit. Das ist ein Erfolg für den Berufsstand. Denn dieses Gremium ist dafür eingerichtet worden, offen gesundheitspolitische Reformvorstellungen vorzutragen und in künftige Überlegungen einfließen zu lassen. Hier können allen Beteiligten die Chance nutzen, zukunftsbezogene Denkarbeit über den Tag hinaus zu leisten, ohne dass dies gleich in eine detaillierte gesetzgeberische Vorlage mündet.

Wir haben mit unserem Modell eine Menge Pluspunkte aufzuweisen. Es ist mit seinem System von befundabhängigen Festzuschüssen und Kostenerstattung sozial orientiert, zahnmedizinisch umfassend, allen Patienten zugänglich und wissenschaftlich abgesichert. Unsere Reformvorstellungen sind mit Steuerungselementen versehen, gehen von einer solidarischen Mitfinanzierung aus und beinhalten ein kalkulierbares Ausgabenrisiko. Das große Plus sehe ich darin, dass es zukunftsoffen und auch europatauglich ist. Und vor allem: Der Patient steht im Mittelpunkt.

All dies ist eingebettet in die Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde, ein Großprojekt der Zahnärzteschaft, das bald vor dem Abschluss steht. Hier arbeiten die Bundeszahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-Mund- und Kieferheilkunde in engem Schulterschluss zusammen. Diese Neubeschreibung ist dringend notwendig: die Zahnmedizin hat sich durch verbesserte medizinische Techniken und den wissenschaftlichen Fortschritt stark weiterentwickelt, neue Diagnose- und Therapiestrategien lassen sich umsetzen und es erfolgt eine verstärkte Orientierung auf die Salutogenese. Die Möglichkeiten, präventiv tätig zu werden, haben sich enorm verbessert und prägen jetzt das gesamte Spektrum der Zahn-Mund- und Kieferheilkunde. Das gestiegene Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung und ästhetische Gesichtspunkte spielen genauso eine Rolle wie die Tatsache, dass auf Grund neuester medizinischer Erkenntnisse die Bereiche Zahnmedizin und Medizin noch enger ineinander greifen müssen.

Alles in allem: Hier herrscht enormer Handlungsbedarf. Doch uns sind durch den augenblicklichen gesundheitspolitischenRahmen Grenzen gesteckt: Die Approbationsordnung spiegelt längst nicht mehr den aktuellen Stand unseres Fachgebiets wider und ist dringend reformbedürftig. Die derzeit gültigen Gebührenordnungen entsprechen in großen Teilen nicht mehr den wissenschaftlichen Erkenntnissen und sind nicht zukunftsoffen. Sie sind unflexibel und neue Methoden können auf Grund bürokratischer Hemmnisse nur schwer eingeführt werden. Sowohl GKV wie auch PKV sind inzwischen an ihren finanziellen Grenzen angelangt. Hinzu kommt, dass die Erwartung der Politik, Prävention könne Kosten sparen, inzwischen wissenschaftlich belegt für die Zahnheilkunde langfristig nicht zutrifft.

Der Ausweg aus all dem führt zur konsequenten Umsetzung des Modellprojekts Zahnheilkunde. Doch die Neubeschreibung der präventionsorientierten Zahnheilkunde ist mit dem jetzigen GKV-System unvereinbar. Deswegen beschreiten wir Zahnärzte neue Wege. Nicht nur, dass auf Basis der BAZ-II-Studie und dem betriebswirtschaftlichen Gutachten der KZBV neue Leistungsbeschreibungen der Zahnheilkunde möglich werden. Damit wird der Gesetzesauftrag in viel umfassenderer Form erfüllt (siehe Titelstory in diesem Heft). Vielmehr hat sich der Berufsstand dazu verpflichtet, den Anforderungen von Politik wie Patienten an eine zukunftsorientierte Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit den Kriterien ursachengerecht, Zahnsubstanz schonend und präventionsorientiert gerecht zu werden.

Das braucht auch die Unterstützung in der breiten Kollegenschaft, und deshalb appelliere ich an Ihre Mitarbeit.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dietmar OesterreichVizepräsident der Bundeszahnärztekammer

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