Steueramnestie für Schwarzgeld

Kapitale Sündenbekenntnisse

Heftarchiv Praxis
Gegen eine saftige Strafe von 25 Prozent sollen deutsche Steuerbürger ihr Schwarzgeld wieder weiß waschen dürfen. Wer immer steuerehrlich war, ist empört. Und die reuigen Steuersünder tappen womöglich in eine Falle.

Noch nie in der deutschen Nachkriegsgeschichte hat eine neu gewählte Regierung mit halbgaren, ins Unreine formulierten Steuergesetzen so viel Schaden angerichtet wie die gegenwärtig amtierende. Zuerst machte ein Referentenentwurf zur Besteuerung der so genannten Spekulationsgewinne (vornehmlich bei Aktien, Fonds und Immobilien) die Runde. Dieser Entwurf war so rigoros ausgefallen, dass sich wohl das Gros der Betroffenen innerlich zur Steuerflucht ins Ausland aufgerufen fühlte (siehe auch zm 24/2002). Zudem sattelten prominente Ministerpräsidenten auf die rigorose Steuerschröpfung noch eine Vermögenssteuer drauf. Dann aber

• bekam das Bundeskabinett, wohl aus Angst vor einem blamablen Verfassungsbruch, kalte Füße und verabschiedete ein ganz anderes „Steuervergünstigungsabbaugesetz“, gleichsam ein StVergAbG „light“,

• wurde durch ein Machtwort des Bundeskanzlers die Vermögensteuer wieder für obsolet erklärt und durch eine Regelung ersetzt, die wohl die Gemüter noch für Jahre in Aufruhr versetzen wird (wenn sie denn Gesetz werden sollte).

Der aus dem Hut gezauberte Steuer-Clou: Im Ausland angelegtes Schwarzgeld kann ohne Strafe wieder weiß gewaschen, also auf deutsche Konten repatriiert werden, wenn der Delinquent pauschal 25 Prozent vom aktuellen Wert der Hinterziehungssumme an den Fiskus abführt. Diese Offerte gilt bis zum Jahresende 2003. Wer sich nicht unter Druck setzen lässt und mit der Deklaration bis zum 30. Juni 2004 wartet, zahlt dafür zur Strafe 35 Prozent. Schließlich braucht die Regierung dringend frisches Geld. Alte Moralgrundsätze gelten nicht mehr.

Gnadenerlass

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hatten bislang alle deutschen Regierungen selbst in größter Kapitalnot davor zurückgeschreckt, schwarzes Steuergeld per Gnadenerlass zum Discount wieder rein zu waschen.

Statt dessen hatte gerade Bundesfinanzminister Hans Eichel mit Gesetzen gegen die Geldwäsche versucht, Schwarzgeld- Sündern auf die Schliche zu kommen – bei den Banken wie auch an den Landesgrenzen. Und das nicht ohne Erfolg, was vor allem viele Luxemburg- Flüchtlinge schmerzlich zu spüren bekamen. Nun aber hat die schiere Geldnot doch noch die Moral besiegt. Die Ehrlichen sind wieder einmal die Dummen. Oder doch nicht? Verkauft der Gesetzgeber jetzt die Steuerbetrüger für dumm?   

Realistische Schätzungen gehen davon aus, dass rund 300 Milliarden Euro auf ausländischen Depots und Konten lagern. Bei einer kalkulierten Zinsrendite von im Schnitt sechs Prozent und einer Steuerquote von 40 Prozent gehen dem Staat alljährlich gut sieben Milliarden Euro Steuereinnahmen aus nicht versteuerten Zinserträgen in Höhe von rund 18 Milliarden Euro verloren. Nun rechnen die Regierenden damit, dass etwa ein Drittel des deutschen Schwarzgeldes, also 100 Milliarden Euro, durch die Steueramnestie in die Heimat zurückgelockt wird.  

Bei einer pauschalen Strafsteuer von 25 Prozent würde das Staatssäckel mit einem Schlag um 25 Milliarden Euro aufgefüllt. Und bei einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Zinserträge (wenn sie denn kommt), könnte der Fiskus alle Jahre wieder rund 1,5 Milliarden Steuern auf das heimgeholte Schwarzgeld einsacken. Würde alles beim Alten bleiben, wären diese sicheren Steuereinnahmen in den Wind zu schreiben.

Doch ihre fiktive Rechnung macht die rot-grüne Regierung wohl ohne den Wirt. Italien diente offenbar als Vorbild. Europas Stiefel wurde gleichsam mit zurückfließendem Schwarzgeld überflutet, als der frisch gewählte Ministerpräsident Berlusconi (im angestammten Beruf Medienunternehmer und in abgeblockten Gerichtsverfahren selber unter Schwarzgeldverdacht) mit einer Steuerstrafe von nur 2,5 Prozent das Fluchtkapital seiner Landsleute rehabilitierte. Die italienischen Steuersünder blieben überwiegend anonym. Es gab sogar Banken, die den Strafabzug aus eigener Kasse zahlten, wenn der Kunde ihnen die Geldanlage anvertraute.

Anonymität

Wie in Italien würde auch in Deutschland viel Schwarzgeld aus der Schweiz (geschätzte 100 Milliarden Euro), aus Luxemburg (mutmaßlich 60 Milliarden Euro) sowie aus Österreich (vermeintlich 40 Milliarden Euro) zurückfließen, wenn die Steuersünder anonym bleiben dürfen. Doch davon ist in Regierungskreisen (vor der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes im Bundestag) kein Rede. Wer also seine Steuerstrafe deklariert, erstattet automatisch eine Selbstanzeige, die dann – entgegen einer neueren Regelung – nicht weiter verfolgt wird.

So weit die Theorie. In der fiskalen Praxis aber dürfte der Steuersachbearbeiter eines reuigen Schwarzgeldrückkehrers brennend daran interessiert sein, ob das gemeldete Geld auch redlich verdient war. Vor allem aber dürfte ihn interessieren, ob das verdiente Geld in der Einkommensteuererklärung stand, ehe es unter schwarzem Vorzeichen Kapitalerträge verdiente. Kurzum: Wer tapfer schwarze Zinseinnahmen deklariert, muss wohl über kurz oder lang mit einer Steuerprüfung rechnen und nachweisen, dass er „nur“ Kapitalertragsteuern, aber keine Einkommensteuern hinterzogen hat.

Nur wenn beides zutrifft, ist das Sündenbekenntnis – vorausgesetzt, es bekommt den Status der Anonymität – rein rechnerisch ein Geschäft. Wer hingegen ausschließlich Kapitalerträge vor dem Zugriff des deutschen Fiskus geschützt hat, zieht zumeist keinen nennenswerten Geldvorteil aus seinem Schuldbekenntnis. Ein Beispiel: Jemand ließ 100 000 Euro zehn Jahre lang in der Schweiz für durchschnittlich sechs Prozent Zinsrendite arbeiten. Mit Zins und Zinseszins wuchs sein Kapital auf knapp 180 000 Euro an. Führt er davon 25 Prozent oder 45 000 Euro an den Fiskus ab, verbleiben 135 000 Euro.  

Hätte der Steuerdelinquent jedoch sein Sparkapital in Deutschland getreu den Regeln zum Höchststeuersatz von 50 Prozent versteuert, wäre sein Kapital bei sechs Prozent Bruttorendite innerhalb von zehn Jahren auf netto 134 000 Euro angewachsen. Der lachhafte Steuervorteil: 1 000 Euro. Für diese Summe stellt sich kein vernünftiger Steuerbürger mit einer Selbstanzeige hinter den Röntgenschirm des für ihn zuständigen Steuerbeamten. Und was exemplarisch für 100 000 Euro gilt, trifft in entsprechender Relation auch für 50 000 oder für 500 000 Euro zu.

Blödheit

Auch aus anderen Gründen wird so mancher Steuerbürger im Einklang mit einem bekannten Werbespruch sagen: „Ich bin doch nicht blöd!“ Der Zickzack-Kurs der Regierung Schröder in Hinblick auf Steuer- und Sozialabgaben lässt nämlich bei vielen politisch wachen Zeitgenossen das Vertrauen in die Nachhaltigkeit von verabschiedeten Regelungen schwinden. Sie fragen sich zu recht: Ist die Vermögensteuer nun ein für allemal vom Tisch? Oder: Bleibt die Abgeltungssteuer für Zinserträge bei 25 Prozent?  

Mit 25 Prozent, die bei den Banken – also direkt von der Quelle – an den Fiskus abgeführt werden, sollen demnächst alle Steuern auf diese Einkommensart abgegolten sein. Doch wie schnell ist dieser pauschale, heute günstig erscheinende Steuersatz erhöht?

Ein Fahrplan hierfür liegt bereits vor. So einigten sich Ende Januar 2003 die EUFinanzminister nach 13 Jahren Feilscherei darauf, dass in zwölf EU-Ländern ab dem Jahr 2004 die Banken auch grenzüberschreitend Kontrollmitteilungen über alle Kapitalerträge – auch ihrer ausländischen Kunden – an deren Finanzbehörden daheim verschicken müssen.  

In diesem Zusammenhang aber ist entscheidend: Belgien, Österreich und Luxemburg, die Steuerparadiese Zentraleuropas, spielen dabei nicht mit – jedenfalls solange nicht, bis auch die Schweiz sich zu Kontrollmitteilungen bereit findet. Die drei Querulanten bewahren weiterhin ihr Steuergeheimnis, sind aber bereit, auch von ihren ausländischen Kapitalanlegern eine Quellensteuer zu erheben. Der Steuersatz startet 2004 mit 15 Prozent, erhöht sich im Jahr 2007 auf 20 Prozent und endet auf der letzten Stufe im Jahr 2010 bei 35 Prozent. Ein Schelm, der glaubt, dass in sieben Jahren in Luxemburg eine höhere Zinsabschlagsteuer zu zahlen wäre als in Deutschland!  

Fazit: Wer sich bei einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent animiert fühlt, sein ausländisches Schwarzgeld wieder heimzuholen, weil er sich einen 25-prozentigen Steuervorteil verspricht, könnte schon recht bald feststellen, dass er einem Lockvogelangebot aufgesessen ist.

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