(verabschiedet bei Klausurtagung des Vorstandes am 28./29. 06 2002 in Halle)

Leitsätze und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer zur zahnärztlichen Fortbildung

Bei allen Entscheidungen zur Rahmenvereinbarung sollen die Qualität der Inhalte und die Prinzipien Liberalität, Koordination und Kooperation der Beteiligten Vorrang haben.

1. Fortbildung als wesentlicher Bestandteil zahnärztlicher Tätigkeit

In § 2 der Musterberufsordnung für die deutschen Zahnärzte wird festgestellt: „Der Zahnarzt ist verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und dadurch seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der zahnärztlichen Wissenschaft anzupassen“. Wichtige Ziele von Fortbildung sind die ständige Festigung und Aktualisierung des fachlichen Wissens sowie die Verbesserung des zahnärztlichen Handelns. Somit ist Fortbildung ein Instrument der Qualitätssicherung in der Zahnmedizin. Die Zahnärztekammern unterstützen das Bemühen der Zahnärzte um Qualitätssicherung durch formale und inhaltliche Fortbildungsempfehlungen, durch das Angebot von eigenen Fortbildungsveranstaltungen und die Information über sonst bestehende Angebote von hoher Qualität.

2. Fortbildungsmethoden

Die Themenauswahl sowie die Art und Weise des Wissenserwerbs bleibt jedem Zahnarzt überlassen. Geeignete Mittel der Fortbildung sind insbesondere:

a)Fortbildungsveranstaltungen (zum Beispiel Kongresse, Seminare, Kurse, Kolloquien, Demonstrationen, Übungen)

b)klinische Fortbildungen (zum Beispiel Visiten, Hospitationen und Supervisionen)

c)interkollegiale Fortbildung wie Qualitätszirkel oder Studiengruppen

d)Fachliteratur, audiovisuelle Lehr- und Lernmittel

3. Allgemeine Fortbildungsstandards

Von Fortbildungsangeboten ist zu fordern, dass

• die Lehrinhalte einer Fortbildungsmaßnahme mit dem allgemeinen akzeptierten Stand der Wissenschaft übereinstimmen (Relevanz der Fortbildungsinhalte),

• die Form der Durchführung einer Fortbildungsmaßnahme bezüglich Didaktik und Organisation anerkannten Standards entspricht (Qualität der Fortbildungsmethoden). Dementsprechend trägt der Veranstalter die Verantwortung für die Qualität einer Fortbildungsmaßnahme durch seine Entscheidung über

– die Themenwahl,

– die Form der Präsentation,

– die Art der Medien,

– die Auswahl der Referenten und

– die Organisation.

• die Evaluation des Fortbildungserfolges möglich ist im Sinne einer Selbstkontrolle, eine Teilnehmerliste geführt wird und Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden, die mindestens enthalten: Thema, Dauer, Referenten und Evaluationsmethode,

• die Unabhängigkeit der Wissensvermittlung gegeben ist. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien ist jedoch zulässig. Eine Sponsortätigkeit der Fortbildungsmaßnahmen muss deutlich erkennbar sein.

4. Qualitätssicherung von Fortbildungsmaßnahmen

Fortbildungsmaßnahmen bedürfen der regelmäßigen Überprüfung ihrer Effektivität. Möglich wird dies, wenn die Qualität von Fortbildungsmaßnahmen nach den folgenden Kriterien bewertet wird.

1.

Durchführungsempfehlungen

2.

Organisationsempfehlungen

3.

Empfehlungen zur Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Empfehlungen zur Durchführung a. Qualifikation der Teilnehmer

Der Veranstalter muss die Zielgruppe bezüglich Vorerfahrung und Kenntnissen definieren und das Angebot entsprechend ausrichten.

b. Praxisorientierung

Bei der inhaltlichen Gestaltung müssen die Umsetzungsmöglichkeiten für die tägliche Praxis berücksichtigt werden.

c. Form des Vortrages und der Diskussion

Eine Fortbildungsveranstaltung soll den Teilnehmer zu eigenen Entscheidungen befähigen und zu weiteren Studien motivieren. Aus diesen Gründen sollte berücksichtigt werden, dass

• ein Vortrag nur Teil einer Fortbildungsmaßnahme ist. Eine anschließende Diskussion soll das Vorgetragene vertiefen.

• die Diskussion im angemessenen zeitlichen Verhältnis zum Vortrag steht,

• die Struktur des Vortrages klar erkenntlich ist,

• die aktuellen, wesentlichen und vorherrschenden Ergebnisse und Methoden (state of the art) sowie der Grad der wissenschaftlichen Absicherung dargestellt werden. Werden abweichende oder Minderheitsverfahren oder -erkenntnisse dargestellt, muss dies kenntlich gemacht werden.

• Erfahrungen, Probleme und Fälle der Teilnehmer bei der Diskussion berücksichtigt werden,

• Bezüge zu anderen Gebieten der Zahnheilkunde sowie insbesondere zur Medizin angesprochen werden.

d. Dauer der Veranstaltung

Aus Gründen der Aufnahmefähigkeit der Teilnehmer, sollte die Dauer der Fortbildungsveranstaltung acht Stunden pro Tag nicht überschreiten und entsprechende Pausen eingeplant werden.

e. Verwendung von Medien

• Beschränkung auf die notwendige Zahl

• Einsatz nur zur Ergänzung/Erklärung des Gesprochenen

• übersichtliche Gestaltung

f. Verwendung von Arbeitsmaterialien

Kurzfassungen der Referate, Merksätze, Tabellen, Schaubilder oder Ähnliches sollen den Teilnehmern ausgehändigt werden.

4.2. Empfehlungen zur Organisation

• Rechtzeitige, umfassende und formal angemessene Informationen über Inhalte, Referenten, Methoden, Ort und Zeit einer Fortbildungsmaßnahme.

• Die eingesetzten Referenten sollen für das behandelte Thema qualifiziert sein und darin nachhaltige Erfahrungen haben.

• Wahl von Ort, Zeit, Raum und Medien soll angepasst an Form und Zielsetzung der Fortbildungsveranstaltung sowie an die Zahl der Teilnehmer sein.

• Die Zielgruppe, die mit der Fortbildungsveranstaltung angesprochen wird, soll deutlich benannt werden.

• Die geplanten Zeitabläufe sollen eingehalten, beziehungsweise der Veranstaltungsablauf an Wünsche und Aufnahmefähigkeit der Teilnehmer angepasst werden.

• Es soll eine angemessene persönliche Betreuung der Fortbildungsteilnehmer durch den Veranstalter erfolgen.

4.3. Empfehlungen zur Sicherung der Unabhängigkeit

• Wissenschaftliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit und Neutralität sollen sicher gestellt sein. Die Fortbildungsmaßnahmen sollen frei von wirtschaftlichen Interessen sein.

• Eine deutliche Kennzeichnung von kommerziellen Interessen und der Nennung der Sponsoren und der beworbenen Produkte ist notwendig.

• Bei gesponserten Veranstaltungen müssen verschiedene Produktnamen angegeben werden und nicht allein die Produkte des Sponsors.

• Kommerziell unterstützte gesellschaftliche Veranstaltungen sollen einen deutlich geringeren zeitlichen Umfang haben als die Fortbildungsveranstaltung selbst.

• Erhebliche persönliche Zuwendungen durch den Sponsor sollen nicht erfolgen. BZÄK

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