Staatsaufsicht in Bayern

Kommissar geht nicht

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Rund 3 000 Demonstranten protestierten laut Angaben der Polizei am 10. März in München gegen die Einsetzung des Staatskommissars in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Ministerialdirigent Dr. Maximilian Gaßner – auf Anordnung von Bayerns Sozialministerin Christa Stewens am 25. Februar als Kommissar eingesetzt – hat nach aufsichtsrechtlicher Verfügung die Führung der KZVB-Geschäfte übernommen. Begründet wurde die Einsetzung des Kommissars mit der Weigerung der KZVB, sechs von ihrer Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse, die das GMG kritisieren, aufzuheben. Zwar wurden nach zweiwöchentlicher Anlaufphase die in der Anordnung inkriminierten Beschlüsse der VV inzwischen durch die Aufsichtsbehörde kassiert. Aber: Der Kommissar geht trotzdem nicht.

„Auf den laufenden Geschäftsbetrieb der KZVB hat die Übernahme der Aufgaben von Vorstand und Vertreterversammlung zunächst keinen direkten Einfluss“, versuchte Ministerialdirigent Gaßner in einem Sonderrundschreiben vom 1. März Bayerns Vertragszahnärzte zu beruhigen. Dass das nicht stimmt, musste der Beirat der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) auf seiner Sitzung am 12. März feststellen: Trotz ausdrücklicher Einladung der Bundesorganisation zur Sitzung dieses für Deutschlands Zahnärzte mit weitreichenden Entscheidungen betrauten Beirates blieb der Stuhl Gaßners, dem zur Zeit formell alleinigem stimmberechtigten Vertreter Bayerns in diesem Gremium, leer (s. Titelfoto zm).

Nach Berichterstattung über die Ereignisse in Bayern durch den formaljuristisch diesmal nur als Gast geladenen stellvertretenden Vorsitzenden der KZVB, Dr. Manfred Kinner, und den Vorsitzenden der KZBV-Vertreterversammlung, Dr. Gunther Lichtblau – er ist auch VV-Vorsitzender der KZV Bayerns –, verabschiedete der KZBV-Beirat einstimmig eine Resolution mit deutlicher Kritik an der Vorgehensweise der Bayerischen Aufsichtsbehörde: Die Maßnahme sei „unangemessen und ungerechtfertigt“ und „widerspricht dem Grundgedanken der demokratischen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.“ (Wortlaut der Resolution siehe Kasten). Leer blieb Gaßners Platz auch bei der im Rahmen der Münchener Kundgebung am 10. März geplanten offiziellen Übergabe einer Resolution des FVDZ-Landesverbandes Bayern an das Sozialministerium. Der Landesverband – „Hausherr“ Gaßner hatte ihm wegen „räumlicher Nähe zu den Diensträumen der KZVB ... und einseitiger Einflußnahme ... auf die Aufgabenwahrnehmung der KZVB“ den seit 1980 bestehenden Mietvertrag ihrer Räumlichkeiten im Hause der KZVB einen Tag nach einer ersten Kundgebung am 3. März gekündigt – forderte Sozialministerin Stewens auf, „ihren Beauftragten mit sofortiger Wirkung abzuziehen und die Selbstverwaltungsorgane der KZVB uneingeschränkt mit allen Rechten und Pflichten in ihre Aufgaben wieder einzusetzen“. Die bayerischen Zahnärzte, so die Resolution des FVDZ-Landesverbandes, „werden sich nicht mitschuldig machen an der Installation eines Medizinbetriebes, der dem Patienten Leistungen aus rein ökonomischen Gründen vorenthält und von Arzt/Zahnarzt Maßnahmen abverlangt, die seinem ethischen Anspruch an den Beruf nicht mehr gerecht werden.“

Bayerns Kammerpräsident Michael Schwarz kritisierte in seinem Statement vor den demonstrierenden Teilnehmern, dass das „Ziel des Ministeriums, Klarheit zu schaffen“, verfehlt wurde: „Leider müssen wir feststellen, dass die Verunsicherung bei den bayerischen Zahnärzten in den letzten Tagen immer größer wird, was durch die tagtäglich bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer eingehenden Anfragen unserer Mitglieder nur allzu augenfällig ist.“ Schwarz hatte zuvor in einem Schreiben an den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber um eine klare Positionierung zur derzeitigen Situation in der zahnärztlichen Selbstverwaltung gebeten. Bayerns Ministerpräsident hatte in seiner Aschermittwochsrede der Bundesregierung vorgeworfen, die Reform der sozialen Sicherungssysteme handwerklich unsolide zu betreiben. Andererseits werde aber, so Schwarz auf der Demonstration, seitens des Bayerischen Sozialministeriums von der verfassten zahnärztlichen Selbstverwaltung verlangt, diesen „bürokratischen Pfusch“ – Originalzitat Stoiber – umzusetzen. Der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Wilfried Beckmann unterstützte das Ansinnen der Demonstranten: „Jahrzehntelang hat die zahnärztliche Selbstverwaltung in Bayern mit hohem ideellen, personellen und finanziellen Aufwand die Versorgung sichergestellt. Und genau diese Sicherstellung ist jetzt durch die Einsetzung des Staatskommissars in Gefahr.“ Beckmanns Folgerung: „Der freie Verband wird in Zukunft lauter denn je sagen, was uns nicht passt an diesem Seehofer- Schmidt-Konsensgesetz.“

Aufsicht bleibt stur

Dennoch: Bis Redaktionsschluss blieb das Begehren, den für die zahnärztliche Selbstverwaltung gewählten Vorstand der KZVB und dessen Vertreterversammlung wieder in ihre Rechte einzusetzen , unerfüllt – begründet mit „fadenscheinigen und durch nichts bewiesenen Behauptungen“ des Kommissars, monierte Dr. Gunther Lichtblau.

Am 8. März hatte der Vorsitzende der Vertreterversammlung den vom Sozialministerium eingesetzten Kommissar darauf hingewiesen, dass gemäß der Verpflichtungsanordnung vom 9. Januar die Möglichkeit bestand, die sechs vom Ministerium beanstandeten Beschlüsse der Vertreterversammlung aufzuheben und dies den KZVB-Mitgliedern mitzuteilen. Dieser Verpflichtung kam Gaßner erst nach Schreiben des VV-Vorsitzenden nach, stellte seinerseits die Rechte der Vertreterversammlung allerdings nicht wieder her. Gaßners Begründung für die beharrliche Fortsetzung seiner Tätigkeit: Zwar seien die beanstandeten Beschlüsse der Vertreterversammlung aufgehoben, angesichts bekannt gewordener, aktueller Äußerungen von Mitgliedern der Vertreterversammlung könne die Aufsichtsbehörde „jedoch derzeit nicht davon ausgehen, dass die Vertreterversammlung ihre Aufgaben bei der Verwaltung der KZVB entsprechend geltendem Recht wahrnehmen wird“.

Ursprünglicher Stein des Anstoßes im Sozialministerium waren sechs am 21. und 22. November 2003 in der Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse, die im Wesentlichen den KZVB-Vorstand dazu aufforderten, „die Umsetzung des Gesetzes durch Ersatzvornahmen ‘wirksam’ werden zu lassen“, „aktiv und öffentlich gegen die Umsetzung des GMG vorzugehen“ und auf Landesebene „keinerlei vertragliche Regelungen zu treffen, die in der Praxis nicht umsetzbar, aus zahnmedizinisch wissenschaftlichen Gründen nicht zu vertreten oder betriebswirtschaftlich schädlich sind“.

Gleichzeitig hatte die Vertreterversammlung die Vertragszahnärzte dazu angehalten, „mit In-Kraft-Treten des GMG ... den Patienten generell alle Behandlungen nach dem Kostenerstattungsprinzip anzubieten“.

Eine entrechtete VV

Diese Haltung zum – auch vom Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber stark kritisierten – GMG hatte das Bayerische Sozialministerium am 9. Januar mit einer Verpflichtungsanordnung beantwortet, in der der KZVB-Vorstand zu einer Erklärung aufgefordert wurde, „aktiv an der Umsetzung des geltenden Rechtes“ durch die Vertragszahnärzte mitzuwirken. Gefordert wurde auch, dass die vom Ministerium beanstandeten Beschlüsse aufzuheben seien.

Ein von der KZVB beim Sozialgericht München eingebrachter Antrag, gegen die Verpflichtungsanordnung eine aufschiebende Wirkung bis zur Hauptsacheklage zu erreichen, wurde abgelehnt.

Zugestanden hatte der Kommissar dem VVVorsitzenden entgegen vorheriger Absage, dass die für den 17. März angesetzte außerordentliche Vertreterversammlung der KZVB doch stattfinden konnte. In dieser Versammlung, an der Gaßner übrigens wieder nicht teilnahm, beauftragten die Delegierten im Rahmen der ihnen verbliebenen juristischen Möglichkeiten eine Kanzlei mit der rechtlichen Vertretung im Hauptsacheverfahren der Auseinandersetzung vor dem Sozialgericht Bayerns. Verabschiedet wurde seitens der bayerischen KZV-VV auch eine Resolution zur aktuellen Situation, in der zur Rücknahme des staatlichen Eingriffs in die Selbstverwaltung der Bayerischen Zahnärzte aufgefordert wurde. Der Einsatz des vom Sozialministerium beauftragten Ministerialdirigenten „verurteilt gewählte Vorstandsmitglieder zur Untätigkeit und setzt die VV ohne vorherige Mitteilung und Anhörung der Delegierten ab“, heißt es in der verabschiedeten Resolution an das Ministerium.

Mit Rücknahme der beanstandeten Beschlüsse bestehe kein Anlass mehr, Vertreterversammlung und Vorstand weiterhin an der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Rechte zu hindern. Die VV forderte Sozialministerium und Staatsregierung auf, „gemäß ihrem politischen Auftrag die Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Bürgern und Patienten nicht durch Reglementierung und Bürokratisierung die moderne Zahnheilkunde zu versagen“.

Die ursprünglich für diese außerordentliche Vertreterversammlung angesetzte Aufgabe, durch „Wahl und Beauftragung eines Satzungsausschusses“ die gemäß GMG erforderlichen Maßgaben für die anstehenden Veränderungen der KZV anzugehen, war aufgrund der derzeitigen Entrechtung des Gremiums nicht möglich. Die laut Gesetzgebung geforderte Vorbereitung der Wahlordnungen – in einigen anderen KZV-Bereichen des Bundesgebietes ebenfalls Anlass zu rigiden Übergriffen der Aufsichtsbehörden auf die Selbstbestimmung der KZVen – ist aufgrund der ministeriellen Anordnung in Bayern derzeit nicht möglich. Die durch diese Hemmnisse entstehenden Kosten tragen – wie alle anderen Folgen der derzeitigen kommissarischen Tätigkeit des bayerischen Sozialministeriums – allein die Vertragszahnärzte. zm

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