Marathonschichten im Krankenhaus

Langer Atem für den Endspurt

Heftarchiv Gesellschaft
ck
Im Jahr 2003 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Noch klaffen Gesetz und Praxis auseinander – Dauerdienste gehören für deutsche Klinikärzte weiterhin zum Alltag. Doch die Krankenhäuser stehen unter Druck: Sie müssen ihre Dienstpläne umkrempeln, die Abläufe straffen, und zu allem Übel reißt die Umstellung tiefe Löcher ins Budget. Den Problemen widmete sich auch der 3. Arbeitszeitgipfel in Berlin.

Schauplatz Krankenhaus, irgendwo in Deutschland: Vor 24 Stunden hatte sein Dienst begonnen, und noch immer ist er im Einsatz. Visite, OPs und Teambesprechungen – allen Müdigkeitserscheinungen zum Trotz muss der Stationsarzt volle Leistung bringen. Der Fall ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Obwohl das höchste Gericht Europas den ultralangen Diensten eine Abfuhr erteilte, hat sich für die meisten Ärzte hier zu Lande bisher nicht viel in punkto Arbeitszeit geändert. Doch langsam geraten die Kliniken in Zugzwang: In Zeiten des Ärztemangels lassen sich auch Ärzte nicht mehr alles bieten.

Spanien: Stein ins Rollen gebracht

Vor vier Jahren brachten spanische Ärzte den Stein ins Rollen: Sie klagten erfolgreich gegen die unzumutbaren Arbeitszeiten in den Gesundheitszentren ihres Landes. Der Fall ging an den EuGH, dort urteilten die Richter: Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit, sofern die Ärzte persönlich in der Klinik anwesend sind (SIMAP-Urteil, Az C 303/ 98). Damit stand die Entscheidung im Widerspruch zum deutschen Recht. Das trennte zwischen Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Nur die Arbeitszeit galt reinweg als Arbeitszeit – Bereitschaften und Rufbereitschaft wurden als Ruhezeit behandelt. Die Regelung kam etlichen Krankenhäusern zupass – konnten sie dadurch doch die Vorgabe umgehen, nach der ein Dienst maximal acht Stunden dauern darf.

Arbeitgeber, Politik und Krankenkassen waren der Überzeugung, das EuGH-Urteil sei nur für eine Region Spaniens und die dort gewerkschaftlich organisierten Klinikärzte gültig. Bereitschaften bräuchten nicht voll angerechnet werden, wenn die Ärzte weniger als 50 Prozent davon tatsächlich arbeiten, schloss die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die Folge: In den vergangenen Jahren wurden jährlich mehr als 50 Millionen Überstunden dienstlich angeordnet, die gar nicht oder nicht regulär vergütet, noch durch Freizeit ausgeglichen wurden.

Klarheit auf den Klinikfluren

Doch am 9. September 2003 sorgte der EuGH auch auf deutschen Klinikfluren für Klarheit: Die Richter entschieden, dass der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten sei, auch wenn der Arzt sich auf der Arbeitsstelle ausruhen darf.

Grundsätzlich stellt das Urteil die Bereitschaften jedoch nicht in Frage: Die übliche Kombination von Regel- und Bereitschaftsdiensten ist weiterhin möglich, ihre Vergütung Sache der Tarifparteien. Klar ist: Sie dürfen geringer bezahlt werden als die reguläre Arbeit. Allerdings gelten nicht alle Tarifverträge unverändert bis zum Jahr 2006, dem Ende der Übergangsfristen. Das neue Arbeitszeitgesetz trat definitiv Anfang 2004 in Kraft. Die Übergangslösung bis einschließlich 2005 können nur jene Kliniken nutzen, deren Tarifverträge jetzt schon die neue EU-Richtlinie berücksichtigen. Der Großteil muss jetzt umdenken, weil die Verträge auf alten deutschen Regelungen basieren. Für sie gilt ab sofort das neue Arbeitszeitgesetz – Tarifverträge müssen hier neu ausgehandelt werden.

Ist die Umstellung bezahlbar? Ohne frisches Geld nein! meint die DKG, die den Mehrbedarf nach wiederholter Korrektur nach unten schließlich auf 1,75 Milliarden Euro bezifferte. Dagegen errechnete das Deutsche Krankenhaus Institut (DKI), das Ende Februar im Auftrag der DKG eine Studie zu den Auswirkungen alternativer Arbeitszeitmodelle im Krankenhaus vorlegte, Mehrkosten von 536 Millionen Euro. Die abweichenden Zahlen erklärt die DKG damit, dass die DKIStudie die 245 Sonder- und etwa 450 Allgemeinkrankenhäuser mit weniger als 100 Betten nicht berücksichtigt hätte – laut DKG sind aber das genau die Kliniken, die aufgrund des kleinen Mitarbeiterstamms und ungünstiger Kostenstrukturen nur unter überdurchschnittlich hohen finanziellen Anstrengungen ihre Arbeitsabläufe neu ordnen könnten.

Darüber hinaus müssten zusätzlich 18 700 Ärzte und 10 900 Funktionskräfte eingestellt werden. Nur wenn die Hälfte der Mitarbeiter dauerhaft 48 Stunden pro Woche arbeite, käme man mit nur 6 700 neuen Vollzeitern aus.

Die Ergebnisse der Studie diskutierten auf dem 3. Arbeitszeitgipfel in Berlin Anfang März die DKG, Ärzteverband Marburger Bund, Vertreter der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutsche Pflegerat, Arbeitgeberverbände und der Verband der Krankenhausdirektoren. Eingeladen hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD): Insgesamt 2,8 Milliarden Euro will sie bis 2009 schrittweise für die Verbesserung der Arbeitszeitbedingungen in Kliniken bereit stellen.

In den laufenden Tarifverhandlungen soll es nun vorrangig darum gehen, die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 38,5 und 48 Stunden zu flexibilisieren und neue Arbeitszeitmodelle zu entwickeln.

Aus für Ping-Pong-Spiele

Zeit sich von den unproduktiven Ping- Pong-Spielen – „organisiert euch besser“ hier, „gebt uns mehr Personal“ dort – zu verabschieden, rät Arbeitszeitberater Lars Herrmann. Er ist der Ansicht, dass die neuen Vergütungsprinzipien, wie das neue Fallpauschalengesetz, genau jene Krankenhäuser belohnen, die ihre Behandlungsprozesse effizienter organisieren. Fallpauschalen und das EuGH-Urteil seien „letztlich zwei Seiten derselben Medaille“. Belastungen abbauen, Produktivität erhöhen – diese Richtung gäben beide Vorstöße vor, eine klassische Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Bis dahin müssen die Ärzte einen langen Atem beweisen. Eine Studie der British Medical Association hat gezeigt, dass das Reaktionsvermögen eines Arztes nach einer 24- Stunden-Schicht dem eines Autofahrers mit einem Promille im Blut entspricht. Deswegen dürfen die Ärzte nach einem solchen Tag nicht mehr Auto fahren. Auch Operieren ist eigentlich tabu. Aber sollen sie die Patienten sich selbst überlassen und einfach nach Hause gehen?

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.