Überraschung: Die Steuerfahnder suchen Zeugen

Wenn der Fiskus einmal klingelt

Stefanie Hambloch-Stolz, Sigrid Olbertz, Marion Pitzken Sicher ist vor ihnen niemand! Auch Unbescholtene erfahren leicht die Aufmerksamkeit der Steuerfahnder. Und die kommen meist überraschend. Beispiel: die Durchsuchungen bei Banken. Sie sorgten für Schlagzeilen und – zeitverzögert – für schlaflose Nächte in Privathaushalten. Die bei den Banken gefundenen Unterlagen hatten für manchen Bürger einen Überraschungsbesuch der Fahnder zur Folge, doch keineswegs immer mit einem für sie negativen Ergebnis.

Es klingelt. Die Morgensprechstunde bei Zahnarzt Dr. S. in einer mitteldeutschen Großstadt hat längst begonnen. Doch dieses Mal steht vor der Tür kein Bestell-Patient: „Steuerfahndung. Hier der Duchsuchungsbeschluss!“ Die Fahnder als ungebetene Gäste – das kann jedem passieren. Ein so genannter Anfangsverdacht genügt, Auslöser dafür gibt es viele.

Fahndung im Dreivierteltakt

Die Taktzahl der Steuerfahndung hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht: Binnen vier Jahren verdoppelte sich die Anzahl der Fälle von 1997 bis 2001 auf 46 000 jährlich mit einem Mehrsteuer-Ergebnis von 51,68 Prozent. Beachtlich und ein Werk der Technik. Denn es liegt laut Fachleuten weniger daran, dass sich die Zahl der Steuerdelikte erhöht hätte: Mit dem Einzug der EDV in die Finanzbehörden vergrößerte sich auch deren Reichweite. Die Finanzbeamten hauen in die Tasten – sehr zum Leid vieler Steuerpflichtiger. Denn jetzt wird nicht so sehr Geld gespart, sondern Zeit.

Bedingt durch fehlerhafte Selbstanzeigen liefert auch die als Segen deklarierte Steueramnestie den Fahndern genügend Kandidaten, die schärfer als bisher auf Ungereimtheiten geprüft werden, was auch einen Anfangsverdacht liefern kann.

Dr. S. poliert gerade die gerade gelegte Füllung und reicht der Patientin den Handspiegel, damit sie ihr neues Lächeln bewundern kann, als seine Rezeptionistin eintritt und ihm zuraunt: „Chef, ich brauche Sie dringend an der Rezeption, ein Notfall!“

Hiob lässt grüßen

Der Mittdreißiger wird bei dem seltsamen Tonfall und der ungewohnten Anrede „Chef“ stutzig, er entschuldigt sich bei der Patientin für die Unterbrechung: „Ich bin gleich wieder da.“ Sie wird heute etwas warten müssen.

Der Zahnarzt folgt seiner Helferin, registriert verdutzt die Worte eines Unbekannten: „Steuerfahndung! Hier der Duchsuchungsbeschluss!“, und schaut benommen auf das Papier in der Hand des Fahndungsleiters. Hätte ihn die Hiobsbotschaft nicht so geschockt, könnte er es aufmerksam lesen, aufatmen und relaxed bleiben.

Unverschuldet beteiligt

Die Durchsuchungsanordnung birgt wichtige Informationen. Aus ihr geht hervor, welche Stellung der Betroffene in dem Durchsuchungsverfahren hat: Wird er überhaupt eines Deliktes beschuldigt oder fungiert er lediglich als Zeuge, bei dem belastendes Material gegen Dritte vermutet wird? Das ist durchaus ein möglicher Grund für einen Überraschungsbesuch der Fahnder, denn nur mit vernetzten Durchsuchungsaktionen zeitgleich in mehreren Büros können sie etwa bei Verdacht aus „Steuerhinterziehung, Schwarzgeldgeschäften mit Geldwäsche oder eventueller Bandenbildung“ optimal die Beweise sichern, berichtet Stefan Burger, Rechtsanwalt und Steuerberater aus Düsseldorf. Wobei der Begriff „optimal“ aus Sicht der völlig unbeteiligt Beteiligten sicher fraglich sei.

Dr. S. atmet ruhig und tief durch, das Pochen in den Schläfen lässt nach. Er hat ein schweigsames Naturell und so hält er sich intuitiv an die drei goldenen Regeln: 1. Schweigen. 2. Schweigen. 3. Schweigen. Die beiden verunsicherten Helferinnen folgen einfach seinem Beispiel.

Doch er kann sich den Besuch überhaupt nicht erklären, das macht ihn kirre. Die Betriebsprüfung letztes Jahr war ein Routinefall, ergab nichts Besonderes. Steuerliche Klimmzüge sind so gar nicht sein Fall, sonst hätte er Betriebswirtschaft studiert statt Zahnmedizin. „Eine anonyme Anzeige?“, schießt es ihm durch den Kopf, „aber von wem?“, rätselt er. Er hat niemandem gekündigt, hält sich für glücklich verheiratet. Schwarzarbeit scheidet auch aus; sogar das Aupairmädchen für die Kinder ist vorschriftsmäßig angemeldet. Dass in Erbschaftsangelenheiten die Fahnder mitunter ermitteln, weiß er, aber sie beide haben in letzter Zeit nichts geerbt. …

Bei Anruf Rat

Im Zeitraffer jagen sich die Gedanken. Was soll’s, der Anwalt muss her; die Beamten lassen ihn gewähren, hören aber das Telefonat mit. „Ruhig bleiben, nichts tun und alle Mann schweigen, ich bin in zehn Minuten da“, ist die knappe Anweisung des Juristen. Die unerwartete Konfrontation mit Steuerfahndern löst meist heftige Emotionen aus.

Und entsprechend reagieren die Betroffenen: Von Wutausbrüchen bis zu übertrieben devotem Verhalten reicht die Spannweite der möglichen Reaktionen. „Am schlimmsten ist der Wille, die Unschuld erklären zu wollen. So mancher hat sich schon um Kopf und Kragen geredet“, berichtet der Kölner Rechtsanwalt Bernd Fröhlingsdorf: „Doch Laien unterschätzen die Fahnder gewaltig: Die sind professionell geschult und warten nur auf einen falschen Laut.“ Der nette Smalltalk über Urlaub, Autos oder Stadtbummel genüge fast immer, um zu entdecken, was es zu entdecken gibt.

Aus zehn Minuten werden 15. Die Fahnder sehen schon Ordner mit Bankauszügen durch. In erstaunlicher Ruhe. Steuerfahnder hatte sich der Zahnarzt viel aggressiver vorgestellt, irgendetwas stimmt hier nicht.

16 Minuten. Die Helferinnen haben mit Einverständnis der Fahnder mittlerweile alle Patienten für heute ‚wegen eines Notfalls‘ abbestellt. Angenehmer Nebeneffekt: Sie hatten alle Hände und Ohren voll zu tun und keine Zeit für Gespräche. Ebenso wie ihr Chef: Er hat die Patientin längst verabschiedet, das hat ihn für einen Moment angenehm abgelenkt. Hat auch sie für die weiteren Besprechungen wiedereinbestellt und sie persönlich zur Tür geleitet – unter vier Paar Argusaugen, die den Ausgang die ganze Zeit im Blick hatten. Alle Fragen der Fahnder hat er mit dem Hinweis, er wolle erst seinen Rechtsbeistand dabei haben, erfolgreich abgewehrt. Wo bleibt der Anwalt? 17 Minuten. Es klingelt! Noch mehr Fahnder? Der Anwalt! Am liebsten würde Dr. S. ihm erleichtert um den Hals fallen; er wahrt Contenance. Auch das registrieren die Fahnder – positiv.

Während einer Durchsuchung bei einem Verdächtigen würden sie rigoroser vorgehen, aber hier blieben die typischen Ausflüchte aus, die Zeichen für Nervosität im normalen Bereich, nichts wurde verdunkelt, nichts vertuscht. Ohne es zu ahnen, hat Dr. S. Unschuld demonstriert.

Finger weg!

Versucht etwa jemand bei einer Durchsuchung, seinen Mitarbeitern – oder gar Dritten durch einen heimlichen Anruf – zu erzählen, was sie gegebenenfalls ‚zu sagen haben‘, so droht ihm wegen Verdunkelungsgefahr Untersuchungshaft. „Für einen Arzt eine echte Gefahr, wer soll in der Zeit behandeln? Doch schaut man sich die Zahlen zur Steuerfahndung an, wird klar: Die wollen Geld und keine Freiheitsstrafen verhängen“, kommentiert ein Steuerberater: „Und sich von einer Bewährungsstrafe loszukaufen ist teuer“.

Angesichts dümpelnder Konjunktur und ergo wachsender Steuerlöcher von zurzeit zwei Milliarden Euro gehen Ökonomen vom Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel, davon aus, dass das Produktionspotenzial nur wie gehabt mit einer Ein-Prozent-Rate wachsen werde. Düstere Aussichten. Bundesfinanzminister Hans Eichel juckt´s offensichtlich in den Fingern, sonst hätte er sich nicht gegen die Erhöhung der Tabaksteuer so weit aus dem Fenster gelehnt.

Wen wundert´s, dass Fachleute jetzt vermehrt mit gezielten, vernetzten Zugriffen bei Verdacht auf Steuerverkürzung rechnen. Neue Gelder braucht das Land; Bestimmungen für die Steuererklärungen hat es ja schon reichlich. So viele, dass zuweilen selbst Steuerberater ins Schwimmen geraten könnten. Fehler sind fast vorprogrammiert. Eine unangenehme Situation, zumal die Freiberufler in den Jahren 2002 / 2003 zu den offiziellen „Prüfungsschwerpunkten“ der Finanzbehörden gehörten, teilt der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) mit. „Ein darüber hinausgehender, spezifischer Fahndungsdruck auf Freiberufler“ sei aus seiner Sicht allerdings nicht zu verzeichnen. Mut zur Lücke lautet die Prüf-Devise beim Fiskus, dessen Beamten sich auf vermeintlich „dicke Fische“ konzentrierten, berichtet die Wirtschaftswoche.

Mut zur Lücke? Bei der Steuererklärung kann das den Steuerpflichtigen in arge Bedrängnis bringen. Selbst, wenn er die Lücke nur aus Unachtsamkeit oder Unkenntnis offen ließ.

In der Praxis Dr. S. kehrt Ruhe ein. Der Anwalt lässt sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und kopieren, die Namen der Fahnder notieren. Wie so oft gelingt es ihm, auf emotionsfreier Basis mehr darüber herauszufinden, was sie wissen oder vermuten. Dabei hört sich das Wortgeplänkel so harmlos an! Er weiß bald Bescheid: „Es geht um einen Ihrer Patienten, der hat von Ihnen Implantate bekommen und vermutlich mit Schwarzgeld bezahlt und noch einiges mehr, vermuten die Fahnder seit seiner Betriebsprüfung. Wegen ihm wird jetzt gerade zeitgleich noch bei anderen Geschäftsleuten gefahndet. Jetzt müssen wir beweisen, dass Sie die Eingänge ordnungsgemäß gebucht haben.“

Der Fahnder bleibt immer ein Fahnder

,Puh, dafür die ganze Aufregung!’, denkt Dr. S.. Seine Erstkraft schreibt die Rechnungen, die ist hyperkorrekt. „Meine Güte, hätten Sie das nicht gleich sagen können?“, seufzt er. „Hätten wir schon …“, erwidert der Fahndungsleiter und fast ist ein Lächeln dabei. Doch ein flackernder Blick des Anwalts lässt den Auftau- Prozess in Dr. S. gleich wieder gefrieren. Der hat die Warnung wohl verstanden: „Ein Fahnder bleibt immer ein Fahnder. Mit ihm gibt es kein privates Gespräch!“ Also schnellstens diese Rechnungen suchen, die Buchung des Geldeingangs auf dem Betriebskonto nachweisen und frei von jeglicher Last die vier Herren wieder loswerden. Die Beamten kleben an seiner Seite. Sie wissen, ihre Befugnis ist auf diese Zahlungsvorgänge begrenzt und der Anwalt wird sie gegebenenfalls sofort in die Schranken weisen.

Mit der Lizenz zum Schweigen

Doch ein wacher Blick in die Patientenakte wäre für sie schon aufschlussreich. „Stop“, sagt der Anwalt prompt. Der Fahndungsleiter nickt: Die Schweigepflicht. Die ist die Crux für ihn bei Anwälten und Steuerberatern, bei Ärzten und Zahnärzten. Deshalb sucht er bei denen gar nicht gern nach Beweisen gegen Dritte.

Diese Geheimnisträger haben nämlich unbedingt dafür zu sorgen, dass die Schweigepflicht berücksichtigt wird. Sie dürfen grundsätzlich zwar kein Beweismaterial zurückhalten, aber sie müssen sich verbal weigern, es herauszugeben und dadurch die Beamten zu einer Beschlagnahme zwingen. Und bei allen Unterlagen, die der Schweigepflicht unterliegen, sollten sie aus rechtlichen Gründen zwingend auf deren Versiegelung bestehen. Der Inhalt jeglicher Patientenakten geht den Fahnder erst einmal überhaupt nichts an.

Das Siegel der Verschwiegenheit

Der Zahnarzt zieht die betreffenden Daten – immer die Beamten im Nacken – auf eine Diskette, auf eine zweite die Sicherungskopie, beide ab in einen Umschlag und den zugeklebt. Auf der Rückseite des Kuverts unterschreiben Zahnarzt und Fahndungsleiter, ein Klebestreifen darüber dient als Siegel.

Der Jurist besteht noch auf der, in diesem Fall sehr kurzen, vom Fahndungsleiter unterschriebenen Liste der beschlagnahmten Dokumente. Das Vierergespann zieht ab.

Der Anwalt lehnt sich zurück, lächelt in die Runde: „Das haben Sie gut gemacht meine Damen, Herr Doktor. Schweigen war genau das Richtige und – bleibt es. Sie haben über das, was heute morgen hier vorgefallen ist, absolutes Stillschweigen zu wahren, alles klar?“ Er schüttelt ihnen die Hand und die Anspannung fällt ab.

Weiter geht´s …

Doch jetzt will er mit Dr. S. noch besprechen, wie es weiter geht. „Es geht weiter?“, fragt der entsetzt. Binnen zwei Tagen entscheidet der Richter in der Regel, ob die Beamten die versiegelten Daten einsehen dürfen. Falls ja, werden die das wahrscheinlich in seiner Praxis machen, weil er die entsprechende Software hat. Unangenehm, aber die Schweigepflicht erfordert die Versiegelung nun einmal.

Für Dr. S. und sein Team ist an diesem Tag klar geworden: Selbst wenn sich jeglicher Verdacht bald in Wohlgefallen auflöst, bleibt bei einer Durchsuchung genügend Aufregung, die es klein zu halten gilt. Wie jeder Betriebsinhaber kann auch der Zahnarzt seinen Part zu einem günstigen Ablauf beitragen, falls die ungebetenen Gäste in der Tür stehen. Nur – wer weiß das vorher? Mit Prüfungen und auch mit überraschenden Auftritten von Fahndern müsse man künftig noch mehr rechnen als bisher, befürchten Steuerberater und Anwälte.

Die Europäische Union will zum Beispiel offenbar durchsetzen, dass alle Länder Informationen über Zinsen von Ausländern melden. Noch halten Luxemburg, Österreich und Belgien dagegen.

Breiter Zugriff

Ab April 2005 werden in Deutschland gemäß dem „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ einige Behörden auf Stammdaten der Bankkunden, wie Name, Geburtsdatum, Anzahl und Nummern der Konten, zugreifen können, die die Kreditinstitute schon seit April letzten Jahres vorhalten müssen. Die von den Banken seit 2003 zum Abruf bereitgestellten Daten dienen ursprünglich der Bekämpfung illegaler Finanztransaktionen. „Es kann nicht sein, dass diese Dateien, die für die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität durchgesetzt wurden, nun für eine Vielzahl anderer Zwecke … und Behörden verwendet werden sollen“, erklärte der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, vor wenigen Wochen und verhandelt mit Eichel hart um Nachbesserungen. Bis Redaktionsschluss gab es auch auf die Anfrage der zm von Schaars Verhandlungen mit dem Bundesfinanzminister kein positives Signal zu vermelden. Doch Schaar moniert, die aktuelle Vorschrift setze für die anfragende Behörde lediglich voraus, dass deren eigene Ermittlungen nicht den gewünschten Erfolg hatten oder haben werden und sie ein Gesetz anwendet, das „an Begriffe des Einkommenssteuergesetzes anknüpft“. Hieran knüpft Schaar wiederum einen wichtigen Kritikpunkt an: Die Vorschrift sei nach wie vor zu allgemein gefasst. „Da das Einkommenssteuerrecht eine Vielzahl von Begriffen verwendet (neben den Begriffen ,Einkommen’ und ,Einkünfte’ etwa auch ,Wohnung, ,Kindergeld’, ,Arbeitnehmer’), ist völlig unklar, welche Behörden die Abfrageberechtigung erhalten.“ Noch ein Manko: Weder das Kreditinstitut noch der Betroffene werden (zunächst) von dem Abruf erfahren.

Allerdings hat die Steuerfahndung bei begründetem Verdacht bereits heute ein „weitgehendes Zugriffsrecht“ und die Kreditinstitute sind zu Auskunft und Vorlage von Unterlagen verpflichtet, ohne sich auf das Bankgeheimnis berufen zu können, räumt der Datenschützer ein.

Dr. S. ist das im Moment egal. Heute bleibt die Praxis zu! Schnell aufgeräumt und nichts wie los. Im Behandlungszimmer liegt noch der kleine Spiegel, den er gerade hielt als der Spuk begann. Na, der wird ihn lange Zeit an die Regeln erinnern, die er heute gelernt hat. Mit Sicherheit!

Stefanie Hambloch-StolzSteuerberaterinHattinger Str. 34844795 Bochum

Dr. Sigrid Olbertz, MBAZahnärztin, Master of Business AdministrationIm Hesterkamp 12a45768 Marl

Marion PitzkenUniversitätsstr. 7350931 Köln

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Auszüge aus den Ergebnissen der Steuerfahndung im Vergleich und der Entwicklung 1997 zu 2001

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Bezeichnung

Jahr 1997

Jahr 2001

Steigerung

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Aufgegriffene Fälle

23 487

45 792

94,97 %

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Mehrsteuern

1,964 Mrd. DM

2,979 Mrd. DM

51,68 %

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Geldbußen

7,651 Mio. DM

22,929 Mio. DM

199,69 %

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Geldstrafen

39,258 Mio. DM

45,775 Mio. DM

16,60 %

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Geldauflagen

35,332 Mio. DM

69,593 Mio. DM

96,97 %

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Freiheitsstrafen

1 013 Jahre

1 148 Jahre

13,33 %

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Quelle: BMF, Steuer- und Zollfahndung Ergebnisse 1997 bis 2001

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