Steuervorteile bei geschlossenen Fonds

Der Rotstift in Aktion

Seit Juli dieses Jahres liegen die Pläne für die Abschaffung der Abschreibungsmodelle auf Eis. Doch bald dürfte die neue Regierung sie wieder hervorholen. Wer will, kann jetzt noch Anteile zu alten Konditionen zeichnen – aber nicht, ohne sich vorher gründlich zu informieren.

Die Panik, die die ehemalige rotgrüne Regierung im Frühjahr mit der drohenden Streichung der Steuersparmodelle bei Zeichnern und Anbietern gleichermaßen ausgelöst hatte, ist längst abgeebbt. Seit der Ankündigung der Neuwahlen liegen die Pläne, den Paragrafen 2b des Einkommensteuergesetzes abzuschaffen, auf Eis.

Doch CDU-Kanzlerin Angela Merkel wird zusammen mit SPDFinanzminister Peer Steinbrück die profitable Einnahmequelle mit Sicherheit bald zum Sprudeln bringen. Bis dahin bleibt Gutverdienern noch die Chance, ihre Steuerlast mit hohen Verlustzuweisungen zu senken.

Erleichterungen erst am Ende

In Zukunft dürfte es mit den Abschreibungsmöglichkeiten gleich zu Beginn der Investition vorbei sein. Steuerliche Erleichterungen wird es nach der Gesetzesänderung zwar auch noch geben, doch eher am Ende eines Engagements – wenn es darum geht, die Gewinne zu versteuern. Die Zeiten, in denen ein geschlossener Fonds von möglichst hohen Verlusten lebt, sind bald vorbei. Die neuen Fonds müssen auf Gewinn ausgelegt sein.

Zurzeit haben Anleger die Qual der Wahl: Schiffs-, Wind-, Solar-, Film-, Immobilienfonds und mehr Varianten, sogar immer noch solche mit 100-prozentiger Verlustzuweisung, warten auf die Anteilszeichner. Doch Vorsicht ist geboten: Je höher die Aussicht auf Steuerersparnis ist, desto größer das Risiko für den Anleger. Er beteiligt sich mit seinem Kapital an einem Unternehmen, in dem er Chancen und Risiken mittragen muss.

Bereits den wahrscheinlichen neuen Regeln angepasst haben sich die Schifffonds. Hierbei richtet sich die Steuer nicht mehr nach dem Gewinn, sondern nach der Tonnage. Ihre Lehren schon gezogen haben die Anleger, die bereits vor längerer Zeit in offene Immobilienfonds investiert haben. Überhöhte Mietgarantien und sang- und klanglos verschwundenes Kapital hat sie sensibilisiert. Heute investieren viele Fonds im Ausland. Dort winken größere Freibeträge und häufig günstigere Steuervorschriften als in Deutschland. Das gilt besonders für Immobilien in den neuen EU-Ländern wie Polen, Ungarn oder Tschechien.

Mit die höchsten steuerlichen Vorteile bieten jedoch die Medienfonds. Sie erlaubten den steuerlichen Abzug des gesamten Kapitaleinsatzes. Doch steht in den Sternen, ob es für das eingesetzte Geld jemals eine Rendite geben wird: Ob der jeweilige Film sich als Blockbuster entpuppt oder ob er floppt, ist schwer vorherzusagen. Die Unwägbarkeiten sind zu groß. Anleger, die beispielsweise die Fonds der Münchner Gruppe VIP-Filmfonds gezeichnet haben, müssen um ihre Beteiligungen zittern. Denn gegen den Firmengründer Andreas Schmid wird wegen Verdacht auf Betrug und Steuerhinterziehung ermittelt. Erhärtet sich der Verdacht, dürften die Anleger in diesem Fall die Betrogenen sein. Nicht nur, dass sie ihr Kapital „abschreiben“ können, sie werden vielleicht auch noch einmal kräftig nachschießen müssen, um die Forderungen des Finanzamts zu befriedigen.

Hoch sind die Abschreibungsmöglichkeiten auch bei Fonds, die in Solar- oder Windkraftanlagen investieren. Zirka 70 Prozent der Einlage verrechnen Anleger sofort mit anderen Erträgen. Doch die Risiken sind nicht zu unterschätzen. Es können schwer kalkulierbare Reparaturund Wartungskosten auftreten, teure Versicherungen und nicht zuletzt das Risiko, dass die neue Regierung die Subventionen für die erneuerbaren Energien doch zusammenstreicht.

Der Handel mit Policen

Angesichts der Risiken, die in den mit großen Steuervorteilen ausgestatteten Fonds stecken, sowie der mageren Renditen, die Anleger für die konventionellen Anlagen derzeit kassieren, gewinnen Fonds, die in gebrauchte Lebensversicherungen investieren immer mehr neue Freunde. Die Idee stammt aus den USA. Dort schließen die Kunden nur Risikolebensversicherungen ab, die erst bei Tod des Versicherten zahlen. Ursprünglich waren es die Aidskranken, die gerne ihre Police verkauft haben, um so mit dem Geld Medikamente kaufen zu können. Heute sind es meist ältere Leute, deren Kinder erwachsen und die selbst im Ruhestand sind und deshalb keine Lebensversicherung mehr brauchen. Die Fondsgesellschaft kauft die Policen unter ihrem inneren Wert aber zu einem höheren Preis als der eigentliche Rückkaufswert, den die Versicherungen ihren Kunden anbieten. Sie zahlt die Prämien weiter, entweder bis zum Ende der Laufzeit oder bis zum Eintritt des Versicherungsfalls. Dann kassiert sie die komplette Ablaufleistung. Ihr Gewinn besteht nun aus der Differenz zwischen der ausgezahlten Summe minus Kaufpreis sowie der gezahlten Prämie. Das Risiko bei den US-Policen besteht darin, dass man vorher nie weiß, wie lange der Versicherte noch leben wird.

Steuerlich betrachtet werfen die Fonds mit amerikanischen Policen weniger Rendite ab seit die Finanzämter den Handel mit den amerikanischen Policen als gewerblich einstufen. So mancher Anbieter überlegt sich jetzt Tricks, wie die Verlagerung der Betriebsstätte ins Ausland, um dank der dortigen Steuervorteile die Renditen halten zu können. Allerdings steigen so auch die Risiken.

Weniger Rendite – zirka acht Prozent – aber mehr Sicherheit bieten die Fonds mit deutschen und britischen Kapitallebensversicherungen, bei deren Prinzip das Vertragsende bereits feststeht. Wie hoch der ausgezahlte Betrag sein wird, weiß allerdings niemand genau, zumal die Branche derzeit sehr mit dem niedrigen Zinsniveau zu kämpfen hat. Wer sich dennoch zu einer Beteiligung entschließt, achtet darauf, dass die Fondsgesellschaft bereits Erfahrung in dieser noch jungen Sparte vorweisen kann. Außerdem sollten Treuhänder die Zahlungen in den USA und in Deutschland überwachen.

Vier Punkte kennt der Kluge

Grundsätzlich tun private Investoren gut daran, sich vor einem Engagement gründlich mit der Materie zu beschäftigen und einige wichtige Punkte zu prüfen:

1.Maximal zehn Prozent des Anlagevermögens sollten in einen geschlossenen Fonds investiert werden.

2.Damit der Anleger eine Verlustzuweisung voll ausschöpfen kann, darf sein Einkommen nach Anrechnung der Verluste als Verheirateter 104 304 Euro und als Single 52 132 Euro nicht unterschreiten.

3.Der Anleger sollte sich darüber im Klaren sein, dass sein Engagement häufig zehn bis 20 Jahre dauert. Ein vorzeitiger Ausstieg wird schwierig, weil es immer noch keinen gut funktionierenden Zweitmarkt für die Beteiligungen gibt.

4.Einen guten Initiator erkennt er daran, dass dieser bereits einige Projekte gut abgeschlossen hat. Läuft ein Projekt mal nicht wie gewünscht, hält der den Schaden vor allem für die Anleger möglichst klein.

Seit dem 1. Juli 2005 ist der Vertrieb von geschlossenen Fonds nur dann erlaubt, wenn der jeweilige Prospekt das Prüfsiegel der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) trägt. Bislang prüft sie allerdings nur formale Kriterien, keine inhaltlichen. Danach sind im Prospekt die tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse offen zu legen, sämtliche Risiken werden dargelegt, alle Nebenkosten angegeben so wie Prognosen als solche kenntlich gemacht. Deshalb ist es unbedingt notwendig, sich weitere Informationen zu verschaffen:

• Die inhaltliche Prüfung übernehmen Wirtschaftsprüfer nach IDW-ES-4-Standard. Sie vergleichen die Prospektangaben mit anderen Unterlagen. Beispielsweise prüfen sie, ob die Angabe zum Kaufpreis eines Objekts im Prospekt mit der im Kaufvertrag übereinstimmt. Darüber hinaus beurteilen sie auch die angegebenen Prognosen kritisch. Seriöse Initiatoren gewähren ihrem Kunden gern Einblick in das Gutachten.

• Einen guten Überblick über den bisherigen Geschäftsverlauf des Anbieters zeigt eine lückenlose Leistungsbilanz. Sie gibt auch Auskunft darüber, wie erfolglose Fonds abgewickelt worden sind.

• Entscheidungshilfe bieten die verschiedenen Rating-Agenturen und Analysehäuser. Auf jeden Fall aber sollte der Anleger selbst den Prospekt einer genauen Prüfung unterziehen: Verstecken sich in der Musterrechnung nicht zusätzliche Kosten?

Ist der Vertrag akzeptabel? Ist der Treuhänder wirklich unabhängig? Wie wichtig die gründliche Prüfung aller Angaben vor der Unterschrift unter den Vertrag tatsächlich ist, zeigen die neuen Regelungen zum Schadenersatz. Die Verjährungsfrist ist deutlich verkürzt worden. Seinen Anspruch geltend machen kann nur noch, wer innerhalb von sechs Monaten nach Vertriebsstart den Fonds gezeichnet hat – er kann den Antrag auf Ersatz nur ein Jahr nach Kenntnis des Mangels stellen. Der Anspruch verfällt spätestens drei Jahre nach der Veröffentlichung des Prospekts.

Dies ist nur ein Anfang, um der Abschreibungsbranche zu mehr Transparenz zu verhelfen. Früher oder später dürfte die BaFin auch den Inhalt der Prospekte prüfen. Die Anleger bekämen ein gutes Stück Sicherheit dazu.

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