ERO-Vollversammlung in Porto

Fortbildung in der Diskussion

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Heftarchiv Gesellschaft
Die Europäische Regionalorganisation der FDI (ERO) tagte Ende Mai mit ihrer Vollversammlung in Porto, Portugal. Delegationen aus 28 Ländern waren vertreten. Ein zentrales Thema der Diskussionen war die Fortbildung.

In einem Eröffnungsreferat stellte Dr. Orlando Monteiro da Silva, Präsident des Ordem des Medicos Dentistas (OMD), die zahnärztliche Versorgung in Portugal dar. OMD ist ein Verband öffentlichen Rechts, in dem alle Zahnärzte Pflichtmitglieder sind. OMD vertritt 5 100 Zahnärzte.

In Portugal wurde erst mit dem Beitritt zur EU 1986 eine Ausbildung zum Zahnarzt nach EU-Richtlinien eingeführt; bis dahin gab es Stomatologen als Facharztausbildung. In Portugal ist ein starker Anstieg der Zahnarztzahlen zu beobachten, in den letzten sechs Jahren hat sich die Zahl der Zahnärzte verdoppelt und liegt jetzt bei 5 100. Ein weiterer starker Anstieg wird erwartet. Es gibt sieben zahnmedizinische Fakultäten in Portugal, drei öffentliche, drei private und eine katholische, der Zugang zu allen erfolgt ohne Numerus Clausus. Zahnärztliche Behandlung ist nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen, was dazu führt, dass rund 40 Prozent der Bevölkerung nicht regelmäßig zum Zahnarzt gehen. Die portugiesischen Zahnärzte fordern daher, dass Zuschüsse zu einem Grundkatalog zahnärztlicher Leistsungen gewährt werden.

Aus der Arbeit der ERO-Arbeitsgruppen heraus wurden einige Resolutionen verabschiedet:

• „Europa-freie zahnärztliche Berufsausübung in Gefahr. Die ERO-Vollversammlung lehnt jegliche Regierungsvorhaben ab, mit denen die Vertragsfreiheit zwischen Zahnarzt und seinem Patienten ausgeschlossen beziehungsweise zunichte gemacht werden soll. Eine freie zahnärztliche Versorgung kann nur realisiert werden, wenn die europäischen Staaten ihre zahnärztlichen Gebührenordnungen und Erstattungssysteme nach den Regeln des freien Marktes organisieren.“

• „Die ERO verlangt, dass Dentalhygienikerinnen in Ländern, in denen sie anerkannt sind, der Verantwortung des Zahnarztes untergeordnet werden und unter keinen Umständen eine unabhängige Berufsausübung zugelassen wird.“

Die große Mehrheit der europäischen Zahnärzteverbände lehnt auch eine außerordentliche Mitgliedschaft des Internationalen DH-Verbandes in der FDI, über die bei der nächsten Generalversammlung entschieden werden soll, ab.

Penibel geregelt

In vier Referaten wurden die Regelungen zur zahnärztlichen Fortbildung in Deutschland, Frankreich, Italien und Portugal vorgestellt. Insgesamt ist in Europa eine Pflichtfortbildung für Zahnärzte auf gesetzlicher Grundlage bedauerlicherweise im Vormarsch. In mindestens 15 europäischen Ländern gibt es eine Pflichtfortbildung, darunter auch zum Beispiel in der Schweiz und im Vereinigten Königreich. In allen vier Ländern, aus denen die Berichte vorlagen, wurde in den letzten Jahren eine Pflichtfortbildung eingeführt, in Italien im Jahr 2002, in Deutschland und Frankreich in 2004 und in Portugal 2005. In Italien müssen 150 Kreditpunkte in fünf Jahren nachgewiesen werden, wobei ein Kreditpunkt in etwa einer Fortbildungsstunde entspricht. Alle Fortbildungsangebote werden durch das italienische Gesundheitsministerium anerkannt, auch Fortbildungsveranstaltungen, die im Ausland stattfinden, zählen nur, wenn sie durch das italienische Gesundheitsministerium akkreditiert sind. In der Einführungsphase der Pflichtfortbildung sind in Italien noch keine Sanktionen vorgesehen, es wird mehr auf Motivation und Überzeugung gesetzt. Für die Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltungen werden Gebühren erhoben, zwischen 258,23 Euro als Minimum für eine Veranstaltung bis zehn Kreditpunkten bis zu einem Maximum von 774,69 Euro. In Portugal müssen 60 Fortbildungsstunden in drei Jahren nachgewiesen werden, das Akkreditierungsverfahren ist penibel geregelt.

In allen vier Ländern werden die – noch neuen – Erfahrungen mit den Fortbildungsnachweisen gesammelt und ausgewertet. Aus deutscher Sicht wurde Erstaunen und ein gewisses Unverständnis darüber geäußert, dass die zahnärztliche Fortbildung mit außerordentlich hohem administrativen Aufwand anerkannt und nachgewiesen werden muss.

Unmittelbar im Anschluss tagte am gleichen Ort der Zahnärztliche Verbindungsausschuss zur EU (siehe nachfolgenden Bericht). Dieser Versuch, Zeit und Kosten durch die Zusammenlegung der Sitzungen zu sparen, soll für die zukünftige Planung noch ausgewertet werden.

Barbara Bergmann-Krauss,Heidi Schneider-ChalouxUniversitätsstraße 73, 50931 Köln

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