Interview mit dem KZBV-Vorsitzenden zur geplanten Ausweitung der Kostenerstattung

Ein alleiniges Recht des Patienten

Erst jüngst von der Zahnärzteschaft erneut gefordert hat die Ausweitung der Kostenerstattung jetzt Platz im Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ gefunden. „Wenigstens dort wird, so diese Planung tatsächlich umgesetzt wird, entbürokratisiert“, wertet KZBV-Vorsitzender Dr. Jürgen Fedderwitz im zm-Gespräch die Reaktion auf die seit Jahren geforderte Freigabe.

zm:Herr Dr. Fedderwitz, KZBV und BZÄK haben sich mit Blick auf die Gesundheitsreform erneut für das Prinzip der Kostenerstattung stark gemacht. Jetzt signalisiert der erste Gesetzesentwurf des BMG, dass man die Forderungen der Zahnärzte umsetzen will. Woher dieser Gesinnungswandel?

Dr. Fedderwitz:Das ist das Ergebnis langer Überzeugungsarbeit der Zahnärzteschaft, also – und das will ich ausdrücklich feststellen – der KZBV und der KZVen, der BZÄK und der meisten Verbände. Der KZBV-Vorstand hat sich in der Diskussion um die Gesundheitsreform bei den Politikern den Mund fusselig geredet für den Ausbau der Kostenerstattung. Vielleicht wird sich jetzt ja zeigen, dass die bisherigen Skeptiker in den großen Volksparteien inzwischen mutiger geworden sind.

zm:Also wird, was lange währt, jetzt gut?Dr. Fedderwitz: Jahrelang war unsere Devise „Raus aus der GKV“, als Ausweg aus der Budgetfalle und um eine Weiterentwicklung des Berufsstandes zu ermöglichen. „Raus aus der GKV“ meinte aber auch die Möglichkeit des Zahnarztes, aus der Abhängigkeit eines immer wieder abgewerteten Sachleistungssystems heraus zu kommen. Eine Kostenerstattung von gebundenen Bema-Gebühren wollten wir allerdings nicht. Dafür waren wir Zahnärzte nicht zu gewinnen. Zudem hatten viele Politiker über Jahre die Befürchtung, bei der Kostenerstattung würden die Zahnärzte die Patienten finanziell überfordern und reklamierten ihre Schutzfunktion. Anderen passte die Kostenerstattung ideologisch nicht ins Konzept. Da nutzte auch unser Hinweis nichts, dass der Entscheid pro Kostenerstattung ja das alleinige Recht des Patienten sein sollte. Wirklich weiter gebracht hat uns das Festzuschusssystem: erstens, weil es in der Prothetik die Budgets abschaffte; zweitens, weil es gesetzlich weg von der Sachleistung hin zur Kostenerstattung führte und drittens, weil der Berufsstand beweisen konnte, dass er die gewonnenen Freiräume nicht ausnutzt.

zm:Kritiker werfen der KZBV beziehungsweise dem KZBV-Vorstand vor, nichts mehr von der Ablösung der Sachleistung durch Kostenerstattung wissen zu wollen.

Dr. Fedderwitz:Diese Kritiker stehen jetzt im Abseits. Wenn das neue Gesetz die Kostenerstattung so auf den Weg bringt, wie wir das immer gefordert haben, können sich viele den Erfolg auf die Brust heften. Dazu gehören auch KZV-Vorstände und ganz sicher auch der KZBV-Vorstand. Die Vertreterversammlung der KZBV hatte im letzten Herbst, abgestimmt natürlich mit der BZÄK, eine Neupositionierung vorgenommen, die das allumfassende „Raus aus der GKV“ relativierte. Sie hat dabei anerkannt, dass die Volksparteien auch zukünftig eine GKV als tragendes Element unseres Sozialstaates wollen. Allerdings eine GKV, die angesichts der bekannten Probleme zunehmend nur noch eine Grundversorgung in einem Sachleistungskatalog der Basisoder Regelleistungen definiert. Ich will nicht ausschließen, dass auch diese Ausrichtung der KZBV zusammen mit unserem sehr bedachten, einige sagen sogar bedächtigen Umgang mit dem Festzuschusssystem letztlich den Gesinnungswandel bei der Politik und im BMG ausgelöst hat.

zm:Die Selbstverwaltung der Kassenärzte hat in Sachen Kostenerstattung aber eine ganz andere Auffassung.

Dr. Fedderwitz:Da muss man aufpassen. Man darf ärztliche und zahnärztliche Versorgung nicht über einen Kamm scheren. In der Zahnmedizin hat mit den Festzuschüssen eine andere Zeitrechnung begonnen. Man darf auch nicht vergessen, dass wir Zahnärzte in der Prothetik mit den Patienten schon immer über Geld reden mussten. Wir kennen Mehrkostenregelungen schon lange. Da haben wir es sicher auch leichter gehabt. Und wir haben zunehmend für ein Therapieziel mehrere Therapiemöglichkeiten, was im klassischen Sachleistungssystem, das ja die Ärzte immer noch umfassend haben, kaum regelbar ist. Schliesslich beginnt erst jetzt in der Ärzteschaft jene Grundsatzdiskussion über Veränderungen im System, über die Kostenerstattung und über den Ausstieg. Wir Zahnärzte haben sie schon vor zehn oder fünfzehn Jahren, manche noch früher geführt.

zm:Wird das neue Prinzip Kostenerstattung – so es Gesetz wird – mehr Patienten überzeugen als bisher?

Dr. Fedderwitz:Die geringe Zahl der Patienten, die bisher Kostenerstattung gewählt haben, ist systemgesteuert. Das bisherige Pauschal-Angebot musste zu diesem Desinteresse führen. Das wird mit Einführung der Einzelfallentscheidung anders. Vielleicht sind die Niederlande ein Gradmesser: Dort entscheidet sich inzwischen jeder Vierte für Kostenerstattung. Das zu erreichen und zu übertreffen ist unser Ziel. Wenn dazu die neue Gesetzgebung beiträgt, dann hätte sie wenigstens ein Gutes.

Das Interview führte zm-ChefredakteurEgbert Maibach-Nagel

 

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