KZBV/BZÄK-Informationsveranstaltung

Qualitätssicherung - Chance für den Berufsstand

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Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement standen im Mittelpunkt einer KZBV/BZÄK-Informationsveranstaltung am 9. Juli in Stuttgart. Ziel war es, einen aktuellen Überblick zu schaffen, welche möglichen Auswirkungen diese Themenkreise auf Zahnarztpraxen, Kammern und KZVen haben werden. Fazit: Qualitätssicherung sollte für den Berufsstand als Chance und nicht als Reglementierung betrachtet werden.

Zahlreich waren die Vertreter von Kammern und KZVen gekommen, um sich auf der Informationsveranstaltung zu Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement (QS und QM) in Stuttgart auf den neuesten Stand der Dinge zu bringen. Die Initiatoren, KZBV und BZÄK, hatten aber nicht nur eingeladen, um den aktuellen Sachstand darzulegen, sondern auch, um ein gemeinsames Auftreten von KZBV, BZÄK und der Wissenschaft in diesem Bereich zu erzielen.

Das Thema ist für den Berufsstand nicht ohne Brisanz, denn es gibt dort viele kritische Stimmen. Bedenken über die Sinnhaftigkeit von QS und QM sind für die berufspolitischen Spitzenvertreter von KZBV und BZÄK – wie in Stuttgart deutlich wurde – nachvollziehbar und eine ausgiebige Diskussion darüber sinnvoll und nützlich.

Wichtig sei, so unterstrichen der KZBVVorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz und der BZÄK-Vizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich, dass sich die Zahnärzteschaft zu dieser Thematik intern aufstelle und eine eigene Positionierung hierzu erarbeite. Eines stehe jedenfalls fest: An QS und QM komme auch der zahnärztliche Berufsstand nicht vorbei, denn die gesetzlichen Grundlagen sehen dies unmissverständlich vor.

Fedderwitz analysierte ausführlich den derzeitigen Sachstand zur einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (siehe Kasten). „Unsere Chance besteht darin, dass es in der vertragszahnärztlichen Versorgung – im Gegensatz etwa zum Krankenhausbereich – nur wenige Erkrankungen gibt, die sektorenübergreifende Diagnoseund Therapiemaßnahmen erfordern. Auch zukünftig wird die externe vergleichende Qualitätssicherung vorrangig sektorspezifisch erfolgen“, erklärte er. Wichtig sei die Entwicklung von Qualitätsindikatoren, die sich auf Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie auf patientenorientierte Belange beziehen. Für etwa fünf bis sieben solcher Indikatoren werde der G-BA pro Jahr erwartungsgemäß Aufträge erteilen. Zwar werde davon voraussichtlich nur einer auf die Zahnärzteschaft fallen, dennoch sei man in der Pflicht, hier Ergebnisse zu bringen und entsprechende Verfahren zu entwickeln, so der KZBV-Vorsitzende. Hier hätten KZBV, BZÄK und die Wissenschaft schon Modellvorschläge zur Hand.

BZÄK-Vizepräsident Oesterreich verwies auf die vielen Vorarbeiten, die der Berufsstand insgesamt auf dem Feld von QS und QM bereits geleistet hat. Das werde im Kammerbereich berücksichtigt, beispielsweise bei der Umsetzung der Heilberufsgesetze oder in zahlreichen Feldern wie etwa dem Medizinproduktegesetz oder der Röntgenverordnung. Mit der „Agenda Qualitätsförderung“ hatten BZÄK und KZBV 2004 ein gemeinsam konzipiertes Grundsatzpapier verabschiedet und eine Positionierung der Zahnärzteschaft zur Qualität in der Zahnmedizin vorgenommen. Es dient als Basis, um die Qualitätsdiskussion weiter zu erörtern. Außerdem hat der Ausschuss Qualitätssicherung der BZÄK Empfehlungen zur externen QS und zu Qualitätsindikatoren entwickelt.

Blick über den Tellerrand

Den fachlichen Blick über den Tellerrand zeigte Prof. Dr. Matthias Schrappe, Generalbevollmächtigter des Universitätsklinikums Frankfurt und stellvertretender Vorsitzender des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen auf. Er erläuterte aktuelle und zukünftige Herausforderungen für die Gesundheitsforschung im ärztlichen und zahnärztlichen Raum. Schrappe arbeitete in seinem Vortrag deutlich heraus, dass an der Qualitätssicherungsdiskussion auch im zahnärztlichen Berufsstand kein Weg mehr vorbeiführe und dass das Thema mit Blick auf die Zukunft des Gesundheitswesens ein ganz prägendes sei. „Das Ausland ist uns ein paar Jahre voraus“, erklärte er. Kein Begriff sei missverständlicher als der der QS. Er müsse wissenschaftlich wie praktisch mit Leben erfüllt und in die Politik eingebracht werden. Er ermutigte die Zahnärzteschaft, im Vorfeld aktiv zu werden, bevor der G-BA tätig werde. Noch höre man die Stimme der Zahnärzte zu wenig.

Insgesamt sprach er sich gegen die Einführung sektorenübergreifender und für populationsbezogene Qualitätsindikatoren aus. Ein Sektorenbezug im engeren Sinne sei eher hinderlich. Als Antwort darauf, wie man den Sonderstatus der Zahnheilkunde im Verhältnis zur Medizin in der QS deutlich machen könnte, befürwortete er, die Versorgungsforschung und evidenzbasierte Untersuchungen zu fördern, Eigeninitiative im Berufsstand zu zeigen und diese Ergebnisse gegenüber der Politik auch deutlich zu machen. QS müsse als Chance, nicht als Reglementierung betrachtet werden.

Dem Prozess stellen

Prof. Dr. Reiner Biffar, Universität Greifswald, referierte über neue Entwicklungen in der Qualitätsforschung und über Qualitätsindikatoren. Eingehend informierte er über die Qualitätsindikatoren im ärztlichen Sektor und verwies auf die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) mit ihren umfangreichen Arbeiten für den stationären Bereich.

Aufschlussreich für die Gesamtproblematik sei ein Blick auf deren Internetseite (http://www.bqs-online.com). Auch er sprach sich dafür aus, dass sich die Zahnärzteschaft dem Prozess der Qualitätssicherung zunehmend stellen müsse, ein Zurück gebe es nicht.

Als wesentlichen Unterschied zwischen Medizin und Zahnmedizin sieht Biffar, dass in der Medizin die Entität der Patient sei. In der Zahnmedizin sei dies der einzelne Zahn. Er hielt es für erforderlich, für die Zahnmedizin einfache Qualitätsindikatoren zu schaffen, die dem politischen Auftrag gerecht werden. Diese könnten aus Abrechnungsdaten generiert werden, um den Aufwand für die Praxen möglichst gering zu halten. Diese Variante halte er für das Pflichtprogramm.

Die Kür hingegen sei eine vergleichende Betrachtung (Benchmarking) bei der Qualitätssicherung. Indikatoren dafür könnten durch Casemix ermittelt werden – ein Ziel, das man innerzahnärztlich verfolgen könnte. Die unter diesen Kautelen ermittelten Daten könnten mithilfe eines Datentreuhänders verwaltet werden, der allein im Auftrag der Zahnärzte und ohne externe Zugriffsrechte Dritter handele. „Dies wäre ein Einstieg in ein System der Versorgungsforschung, das wir selbst bedienen“, so Biffar.

Der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, unterstrich die Gefahren, als Beruf fremdbestimmt zu werden und von fremden Normen überrumpelt zu werden. Er wie auch der KZBV-Vorsitzende Dr. Fedderwitz sprachen sich abschließen entschieden dafür aus, Eigeninitiative zu zeigen und die Felder selbst zu besetzen.

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