Leitartikel

Keine falschen Kompromisse

Sehr geehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

geht es nach den Vorstellungen der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, dann wird es in dieser Legislatur keine Verabschiedung der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte mehr geben. Das mag stimmen. Dass das Einmotten des Entwurfs vor der Bundestagswahl indirekt den Zahnärzten zu verdanken ist, stimmt wohl auch. Das ist aber dann auch schon alles an Stimmigkeiten in Sachen neuer GOZ.

Um weiteren falschen Aussagen und Gerüchten vorzubeugen: Die Zahnärzte haben den Entwurf zu keinem Zeitpunkt der Gespräche wegen verweigerter Honorarforderungen abgelehnt. Vielmehr haben wir immer darauf verwiesen, dass mit den im Entwurf vorgegebenen Maßgaben keine fachgerechte Behandlung unserer Patienten mehr möglich ist. Das ist es, was uns stört.

Es sind vor allem diese sachlichen Unzulänglichkeiten, die uns auch heute noch in unserer Einschätzung bestärken: Der aktuell diskutierte GOZ-Referenten-Entwurf des BMG wäre auch durch Kompromisse und kleinere Zugeständnisse nicht zu retten. Die Öffnungsklausel wie auch eine ganze Reihe von fachlichen Fehlern können nicht durch ein rechnerisches Upgrading in ein für Patienten und Zahnärzte akzeptables System gewandelt werden. Es war selbst im Bundesgesundheitsministerium bekannt, dass zu allen Zeiten der GOZ-Gespräche sämtliche zahnärztlichen Organisationen hier eine klare Haltung eingenommen haben.

Und wir haben nicht nur vor den Folgen dieses fragwürdigen Entwurfs gewarnt, wir haben auch einen praktikablen, wissenschaftlich abgesicherten Gegenentwurf erstellt. Die Honorarordnung der Zahnärzte ist dem Gesetzgeber als von Wissenschaft wie auch Standesvertretung begründetes System bekannt. Hier von Verweigerungshaltung zu reden, so der Vorwurf der parlamentarischen Staatssekretärin in ihrem Angriff gegen die Zahnärzte, entbehrt also jeglichen Wahrheitsgehalts.

Wenn das BMG so kurz vor Ende der Legislatur diesen in den zurückliegenden Wochen mit aller Kraft verteidigten Entwurf ausgerechnet jetzt aus dem Feld ziehen sollte, deutet das eher darauf hin, dass neben den Auseinandersetzungen um die ärztlichen Honorare keine weiteren zu verkraften sind. Der in den Medien kolportierte zusätzliche Streit mit den Zahnärzten ist zurzeit von der Politik also gerade nicht gewollt.

Dass vor diesem Hintergrund innerhalb der Zahnärzteschaft die Diskussion um das Für und Wider einer neuen GOZ entbrennt, war abzusehen. Sicherlich fällt es schwer, noch einmal auf die längst überfällige Anhebung der seit 1988 nicht mehr angepassten Gebührenordnung zu warten. Aber hier zugunsten symbolischer Geschenke (0,46 Prozentpunkte) auf eine systemisch saubere GOZ zu verzichten, ist ein zu hoher Preis, den Patienten und Zahnärzte zulasten einer guten ZahnMedizin zu zahlen hätten.

Aus dem sich jetzt abzeichnenden Moratorium zu schließen, dass damit das Thema wieder für weitere Jahre vom Tisch sei, ist aber genau so wenig nachvollziehbar wie die Vermutung, dass nach der Wahl noch schlechtere Bedingungen für eine Fehlerkorrektur und neue Verhandlungen bestehen werden. Die Bundeszahnärztekammer wird sich jedenfalls nicht davon abbringen lassen, dem BMG die fachlichen Fehler dieses oder künftiger Entwürfe vorzuhalten.

Im Moment bleibt es deshalb dabei: Sollte der nicht nur von uns, sondern auch seitens politischer Kreise wie auch der Ärzteschaft kritisierte Entwurf tatsächlich in den Schubladen des BMG landen, wäre das tatsächlich ein begrüßenswerter Schritt. Dass Frau Caspers-Merk zur Rechtfertigung für diesen Schritt allerdings zu Begründungen greift, die uns reines Profitdenken zu finanzpolitischen Unzeiten und eine grundsätzliche Verweigerungshaltung zur Mitarbeit unterstellen, haben wir in einem Brief an die Staatssekretärin direkt in Abrede gestellt.

Wir sind zu sachlichen Gesprächen bereit, sind aber keine disponible Manövriermasse, die sich aus Gründen der Wahlkampfvorbereitung einfach beiseite schieben lässt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Peter EngelPräsident der Bundeszahnärztekammer

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