Ästhetik

Zwischen Ethik und Monetik

241350-flexible-1900
Die Schönheitschirurgie steht trotz starker Nachfrage unter einem fortgesetzten Rechtfertigungsdruck. Zum ersten sieht sich die Disziplin mit einer Reihe von ethisch relevanten Problemen und Fragen mit Klärungsbedarf konfrontiert. Zum zweiten sind Auftreten und Kommunikationsstil mancher Vertreter der ästhetischen Chirurgie der Ausprägung eines positiven Berufsbildes abträglich, meint der Medizinethiker Prof. Dr. Dr. Dr. Dominik Groß.

Die Aussagen von Prof. Mang liefern ein bezeichnendes Beispiel für einen problematischen Kommunikationsstil: Sachliche Nachfragen werden mit der proaktiven Werbung für die eigene Person verbunden: So folgt etwa der Frage „Was sollten Zahnärzte aus Ihrer Sicht in puncto Ästhetik beachten?“ eine Selbstbeschreibung als „Pionier der Schönheitschirurgie“ und die Empfehlung von Veranstaltungen einer Gesellschaft, der man selbst vorsteht.

Ebenso überraschend ist es, wenn der Fachvertreter bei der konkreten Frage nach dem Einfluss der Medien auf die Entwicklung der Ästhetischen Chirurgie auf die „Mang’sche Philosophie“ zu sprechen kommt, „mit der ich so erfolgreich geworden bin“. Unterstützt wird der skizzierte Eindruck durch die Holzschnittartigkeit der Argumentationen: Dass es nicht das eine „Altersgen“ geben kann, an das sich der Traum der ewigen Jugend knüpft, dürfte für Mediziner wie Nichtmediziner gleichermaßen offensichtlich sein.

Ähnlich unglücklich ist der Vergleich von Internet und „Schönheitschirurgie“ („So würde viel weniger passieren, und es würde keine unglückliches Menscheit iniziiert“).

Was bewirkt ein solcher Kommunikationsstil? Er lässt den Leser fragend zurück. Dieser hat ein spezifisches Arztbild vor Augen: das Bild eines Mediziners, der in seiner Betrachtung vom Patienten ausgeht und patientenbezogen argumentiert. Im Interview gewinnt man demgegenüber den Eindruck, der eigentliche Gegenstand des Gespräches sei der Interviewte selbst, und die Fragen seien im Wesentlichen Vorlagen für die Beschreibung seines Ich-Erlebens.

Mit anderen Worten: Dass die Schönheitschirurgie als Disziplin in der gesellschaftlichen Kritik steht, hat auch damit zu tun, wie sie in der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt. Dass das Fach über hervorragende Vertreter verfügt, ist weithin unbestritten. Es fehlt jedoch manchen Fachvertretern an beruflicher Etikette und berufsethischer Rückbindung. Sobald ein Arzt die eigene Person und offensichtlich merkantile Aspekte des eigenen Tuns in den Vordergrund rückt, droht die Verantwortung gegenüber dem Patienten in den Hintergrund zu treten und der Unterschied zwischen dem Arzt- und dem Gewerbeberuf – und damit der Vertrauensvorschuss, den der Arzt gegenüber dem Gewerbetreibenden traditionell genießt – verloren zu gehen. Dass dies in der Summe der öffentlichen Wahrnehmung des Fachs „Ästhetische Chirurgie“ abträglich ist, liegt auf der Hand. Darüber hinaus sieht sich die „Schönheitschirurgie“ als Disziplin mit ethisch relevanten Problemen konfrontiert, die hier lediglich umrissen werden können:

■ Berufsethos und Informed Consent

Zunächst ist zu fragen, ob es berufsethisch vertretbar ist, dass Ärzte ihre Kernhandlungen auf Bereiche erweitern, bei denen kein Krankheitsbezug mehr gegeben ist. Bei näherer Betrachtung wird man allerdings schnell feststellen, dass Ärzte auch jenseits der „Schönheitschirurgie“ Dienste anbieten, die nicht konstitutiv für das Arztsein sind – man denke an die Kinderwunschbehandlung, IGeL-Angebote oder die kosmetische Zahnheilkunde. Umso höher sind aber hier die Anforderungen an die ärztliche Aufklärung und den Informed consent zu stellen: Dies bedeutet zum ersten, dass der Patient beziehungsweise Kunde entscheidungsund einwilligungsfähig sein muss, eine vollständige und adäquate Aufklärung über Nutzen und Risiken der Maßnahme erfolgt ist, und die Zustimmung frei und ohne äußeren Druck gegeben wird. Zum zweiten sollten Ärzte derartige Eingriffe nur dann vornehmen, wenn die Risiken minimiert werden und sie von einem tatsächlichen Nutzen für den Patienten ausgehen können. Wenn der Arzt einen begründeten Anhalt dafür hat, dass dem Patienten andere Behandlungsoptionen (zum Beispiel eine Psycho- oder Soziotherapie, etwa bei einer „verzerrten“ Wahrnehmung des eigenen Körperbildes) eher helfen als eine Operation, sollte er auf den Eingriff verzichten

Minderjährigkeit

Grundsätzlich sind bei Eingriffen an Minderjährigen besondere Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Dies gilt insbesondere bei Operationen mit dem ausschließlichen Ziel der Erhöhung der positiven Aufmerksamkeit, das heißt bei Eingriffen, die – ausgehend von einem unauffälligen Äußeren – allein der Steigerung der Attraktivität dienen. Sie sollten bei Minderjährigen unterbleiben. Davon abzugrenzen sind Operationen zur Verhinderung ausgrenzender Aufmerksamkeit – etwa bei Kindern mit stark abstehenden Ohren. Hier ist das Ziel neben der Korrektur gegebenenfalls auch die Sicherstellung einer normalen psychischen Entwicklung.

Soziale Implikationen

Von Kritikern „schönheitschirurgischer“ Eingriffe werden häufig negative soziale Folgen geltend gemacht, so zum Beisspiel: - die Sorge, dass jene den sozialen Druck verstärken: Demnach gehören derartige Eingriffe in bestimmten beruflichen Kontexten (etwa Model- und Filmbranche) mehr und mehr zu den (unausgesprochenen) Erwartungen, denen man sich kaum entziehen kann, wenn man erfolgreich werden und bleiben möchte.

- die Furcht vor einer sukzessiven Einengung auf ein bestimmtes (an Jugendlichkeit ausgerichtetes) Schönheitsideal, das die Akzeptanz für Menschen, die dieses Ideal „verfehlen“, à la longue reduziert (Konformitätsdruck).

- die Angst, dass Menschen in zunehmendem Maße auf ihr Äußeres beziehungsweise auf ästhetische Eigenschaften reduziert werden (Reduktionismus).

So notwendig es ist, diese Gefahren vorurteilsfrei und gesellschaftlich breit zu diskutieren, so wenig können die beschriebenen Bedenken allerdings in einer wertepluralen und liberalen Gesellschaft ein kategorisches Verbot von Schönheitsoperationen begründen.

Qualitätsaspekte

Bisher fehlen Studien, die therapeutische Maßnahmen in der „Schönheitschirurgie“ nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin bewerten. Hier besteht ein eindeutiges Desiderat. Ein weiterer Beitrag zur Qualitätssicherung wären explizierte Ausbildungsstandards von Anbietern ästhetisch-chirurgischer Leistungen. Letztlich müssen klare Zulassungs- und Weiterbildungsbestimmungen die Gewähr dafür bieten, dass nur kompetente und erfahrene Operateure als Anbieter fungieren, die sich den Regeln der Kunst verpflichtet fühlen. Auch der Ausbau fachspezifischer Leitlinien stellt eine qualitätssichernde Maßnahme dar.

Finanzielle Aspekte

Reine schönheitschirurgische Eingriffe (und etwaige Folgeeingriffe) sollten nicht solidarisch finanziert werden. Entscheidungsgrundlage für die Finanzierung von Leistungen durch die GKV ist die Frage, ob eine „Krankheit im rechtlichen Sinne vorliegt“ oder nicht. Allerdings gibt es Ungereimtheiten in der Praxis der Kostenerstattung: Ein viel zitiertes Beispiel ist die Korrektur bei abstehenden Ohren, die, etwa bei einem Ohrmuschel-Schädel-Winkel über 45 Grad bis zur Pubertät von den gesetzlichen Kassen finanziert wird, während sie im Erwachsenenalter selbst bezahlt werden muss. Hier ist unter anderen nicht nachzuvollziehen, warum sich der (unterstellte) Krankheitswert zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr ändern sollte. An dieser Stelle wäre eine Schärfung der Kriterien von Nöten.

Keines der diskutierten Problemfelder rechtfertigt aus meiner Sicht in einer wertepluralen Gesellschaft den Ruf nach einer weitreichenden Beschränkung ästhetischer Eingriffe oder eine pauschale Kritik an der „Schönheitschirurgie“. Umso wichtiger ist es, die Vorbedingungen zu derartigen Eingriffen sorgfältig zu prüfen und auf der Seite der Anbieter für klare Qualitätsstandards zu sorgen. Bei Kindern und Jugendlichen sind dagegen bezüglich ästhetischer Eingriffe deutliche Einschränkungen zu machen.

Prof. Dr. Dr. Dr.Dominik GroßWendlingweg 252074 AachenDominik.Gross@rwth-aachen.de

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.